25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2023/2024

FB 45/0312/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Thunig vom Fachbereich, Kinder, Jugend und Schule hält zur Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung des KiTa-Jahres 2023/2024 einen Vortrag mit einer Präsentation. In diesem Rahmen wird zuerst ein Überblick über die Entwicklung der Kinderzahlen im U3- und Ü3-Bereich gegeben. In beiden Altersbereichen gebe es zum Teil erhebliche Steigerungen. Erschwerend hinzu komme der Fachkräftemangel, von dem alle Träger betroffen seien. Dies habe Auswirkungen auf die Bestandplätze, aber auch auf die zukünftigen Plätze für die Folgejahre.Um dem entgegenzuwirken, würden verschiedene Lösungsansätze gesucht. Neu sei hierzu das Aachener Modell entwickelt worden, das auch die Mitarbeit von ungelernten und angelernten Fachkräften in den KiTas ermöglichen solle.

Ein weiteres Problem seien die sich verteuernden und verzögernden Bauprojekte. Hierdurch könnten geplante Gruppen erst später in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus werde es auch immer schwieriger, geeignete Standorte/Grundstücke für KiTa-Neubauten zu finden und zu erwerben.

Als gesamtstädtisches Planungsergebnis bleibe festzuhalten, dass die Versorgungsquote der U3-Kinder im Verhältnis zum Vorjahr leicht gesunken sei und nun 47,06% betrage. Die Versorgungsquote im Ü3-Bereich sei zum letzten Jahr stärker gesunken und betrage nun 92,87%.

Bezogen auf den Sozialraum Brand sei die Anzahl der Ü3-Kinder steigend, wobei der U3-Bereich im Verhältnis zum Vorjahr konstant bleibe. Der Auslastungsgrad der KiTas in Brand liege derzeit bei 97,87%. Als Fazit bleibe festzuhalten, dass bei beiden Altersbereichen weiterhin ein Ausbaubedarf bestehe.

Herr Heuel-Fabianek von der CDU-BF bedankt sich für den Vortrag. Er weist darauf hin, dass bei einem derzeitigen Anstieg der Versorgungsbedarf für die Ü3-Kinder nicht unbedingt durch den Neubau von KiTas gedeckt werden müsse, da die Ü3-Kinder, die heute noch zu versorgen seien, bei Fertigstellung schon die Grundschule besuchen würden.

Frau Pautsch vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bestätigt diese Einschätzung. Die Bedarfe seien derzeit höher, als die zur Verfügung stehenden Plätze. Unter anderem sei der sprunghafte Anstieg von zu betreuenden Kindern auch auf Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen.

Derzeit gebe es keine schnellen Lösungen, da der erforderliche Ausbau und die Rekrutierung von Fachkräften Zeit in Anspruch nehmen würden. Ein vollwertiger Betreuungsplatz sei nicht für alle Kinder vorhanden. Es werde aber immer versucht, Härtefälle zu versorgen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns führt aus, dass neben dem Fachkräftemangel auch die stark gestiegenen Baukosten ein großes Problem seien. Die Baukosten für eine KiTa-Gruppe seien von früher 1 Mio. € auf 2 Mio. € angestiegen. Auch wenn man jetzt große Mengen Geld in den Ausbau der KiTas stecken würde, gäbe es kaum jemanden, der die Einrichtungen baue bzw. dort arbeiten könne. Da die Ausbildung im Erziehungsberuf drei Jahre dauere, solle mit dem neu geschaffenen Aachener Modell versucht werden, ungelernte Kräfte einzustellen und so dem Fachkräftemangel kurzfristig entgegenzuwirken. Diese Kräfte sollten aber nicht ungelernt bleiben, sondern man müsse sie adäquat qualifizieren. Davon würden beide Seiten profitieren.Trotzdem würde es auch in Brand nicht möglich, alle Kinder mit einem Platz zu versorgen.

Frau Lulla-Propers von der Grünen-BF bedankt sich für den interessanten Vortrag. Sie bittet um Mitteilung, wie die Betreuung bei Kindern aussieht, wenn ein erhöhter Förderbedarf festgestellt wird.

Frau Thunig macht deutlich, dass Kinder mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung in den vorliegenden Zahlen mit eingeplant wären. Dies könne aber auch dazu führen, dass im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes Regelplätze abgebaut würden, um Plätze für Kinder mit Behinderung zu schaffen.

Frau Lulla-Propers fragt nach, welche Erfahrungen bisher mit dem Aachener Modell gemacht wurden.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erklärt, dass das Aachener Modell bisher noch nicht umgesetzt werden konnte, da noch gesetzliche Hürden überwunden werden müssten.

Im Gegensatz zum Schulbereich dürften bisher in KiTa keine ungelernten Kräfte eingesetzt werden. Man sei aber mit der Landesregierung in Kontakt, um dies schnellstmöglich zum Wohl der Kinder zu ändern.

Vor der Beschlussfassung weist Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns darauf hin, dass der Textblock bezüglich der Veränderungsnachweisung oben auf Seite 2 der Vorlage zu den finanziellen Auswirkungen keine Gültigkeit habe. Es handele sich hierbei um einen Übertragungsfehler, da keine Meldung zur Veränderungsnachweisung erfolgt sei. Da die Vorlage bereits freigegeben war, als der Fehler aufgefallen sei, erfolgte keine nachträgliche Änderung durch die Verwaltung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2023/2024 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 92,87 % und im U3-Bereich von 47,06 % im Kindertagesstättenjahr 2023/2024, beginnend mit dem 01.08.2023. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Plätze der beiden neu geplanten Projekte „Am Hasselholz“ und „Lochnerstraße 52-54“, da der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme im KiTa-Jahr 2023/2024 aktuell noch sehr unsicher ist und die Versorgungsquoten nicht verfälscht werden sollen. Gleichzeitig sollen über die Aufnahme der Plätze die Landesmittel gesichert werden, damit eine mögliche Inbetriebnahme nicht aus haushalterischen Gründen scheitert.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 45_0312_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

95.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:53

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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