25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 6Öffentlich

Fahrradbügel Marktstraße Ecke Ringstraße

FB 61/0581/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Auler von der CDU-BF schlägt vor, anstelle der drei Schrägbügel für Fahrräder nur einen Schrägbügel und einen Längsbügel für Lastenfahrräder zu errichten. Dies würde sich anbieten, da der Standort in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz liege. Insgesamt stelle er sich aber die Frage, ob es im Sinne der Verkehrssicherheit zuträglicher sei, eine unübersichtliche Kreuzung zu haben, die alle Verkehrsteilnehmer aus der Situation heraus dazu zwinge, langsam zu fahren.

Herr Sanders sagt zu, dass man die Fachverwaltung um Prüfung des Vorschlags bitten werde.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF begrüßt die Maßnahme ebenfalls. Das so neu geschaffene Sichtdreieck würde aus ihrer Erfahrung zur Verkehrssicherheit an dieser Stelle beitragen.

Aus Sicht ihrer Fraktion sollte die Maßnahme aber nicht aus dem Budget für den Ausbau von Fahrradbügeln verwendet werden, da aufgrund des Fehlens von Geschäften in unmittelbarer Nähe des Standorts an der Marktstraße/Ecke Ringstraße nur wenig Bedarf für Fahrradbügel bestehe. Vielmehr solle diese Maßnahme aus Mitteln, die allgemein der Verkehrssicherheit dienen, bezahlt werden.

Herr Auler sieht bei dem Standort einen praktischen Nutzen für Fahrradfahrende, da sich der Markt in unmittelbarer Nähe befinde. Hier würde sich die Schaffung von Abstellplätzen für Räder insbesondere anbieten.

Frau Müller von der SPD-BF sieht kein gravierendes Problem in der aktuellen Kreuzungssituation und würde den Parkplatz gerne belassen. Ihrer Erfahrung nach sei die Übersichtlichkeit an der Kreuzung gegeben. Die Installation eines Bügels für Lastenräder sei aber eine sinnvolle Alternative, die sie unterstützen werde, da im Umfeld der Marktschule Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger zur Beförderung von Kindern genutzt würden.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schlägt daher vor, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob ein Schräg- und ein Längsbügel gesetzt werden könne.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand beschließt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für drei neue Fahrradbügel, die zur Freihaltung der Sichtdreiecke aus der Ringstraße in die Marktstraße aufgestellt werden sollen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand beschließt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für drei neue Fahrradbügel, die zur Freihaltung der Sichtdreiecke aus der Ringstraße in die Marktstraße aufgestellt werden sollen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

In einer Eingabe in den Mängelmelder der Stadt Aachen wurde die fehlende Sicht im Einmündungsbereich von der Ringstraße in die Markstraße bemängelt. In Folge dessen wurde in einer Abstimmung mit mehreren Fachabteilungen die Einmündungssituation von der Ringstraße in die Marktstraße erörtert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse für den Kfz- und Radverkehr von der Ringstraße in die Marktstraße durch den ersten Pkw Parkstand eingeschränkt sind (Anlage 1 und 2). In Folge dessen kommt es zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor den ersten Parkstand auf der Marktstraße entfallen zu lassen. Dort sollen stattdessen auf einer Länge von 5,20 m drei Fahrradbügel und ein rot-weißer Poller zur Absicherung aufgestellt werden (Anlage 3). Dieses Vorgehen bringt zwei Vorteile: zum einen wird die Verkehrssicherheit erhöht, dadurch, dass kein Kfz mehr die Sicht aus der Ringstraße versperren kann. Zum anderen werden so in der Fahrradstraße, die den Radverkehr fördern soll, weitere Abstellmöglichkeiten für bis zu sechs Fahrräder geschaffen.

Kosten

Für den Einbau der drei Fahrradbügel und des rot-weißen Pollers entstehen Kosten in Höhe von rund 1.500,00 €. Ausreichende Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

370.000

370.000

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 61_0581_WP18 Fahrradbuegel Marktst SAO.pdf

19.11.2024

940.1 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:53