Fahrradbügel Marktstraße Ecke Ringstraße
FB 61/0581/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Auler von der CDU-BF schlägt vor, anstelle der drei Schrägbügel für Fahrräder nur einen Schrägbügel und einen Längsbügel für Lastenfahrräder zu errichten. Dies würde sich anbieten, da der Standort in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz liege. Insgesamt stelle er sich aber die Frage, ob es im Sinne der Verkehrssicherheit zuträglicher sei, eine unübersichtliche Kreuzung zu haben, die alle Verkehrsteilnehmer aus der Situation heraus dazu zwinge, langsam zu fahren.
Herr Sanders sagt zu, dass man die Fachverwaltung um Prüfung des Vorschlags bitten werde.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF begrüßt die Maßnahme ebenfalls. Das so neu geschaffene Sichtdreieck würde aus ihrer Erfahrung zur Verkehrssicherheit an dieser Stelle beitragen.
Aus Sicht ihrer Fraktion sollte die Maßnahme aber nicht aus dem Budget für den Ausbau von Fahrradbügeln verwendet werden, da aufgrund des Fehlens von Geschäften in unmittelbarer Nähe des Standorts an der Marktstraße/Ecke Ringstraße nur wenig Bedarf für Fahrradbügel bestehe. Vielmehr solle diese Maßnahme aus Mitteln, die allgemein der Verkehrssicherheit dienen, bezahlt werden.
Herr Auler sieht bei dem Standort einen praktischen Nutzen für Fahrradfahrende, da sich der Markt in unmittelbarer Nähe befinde. Hier würde sich die Schaffung von Abstellplätzen für Räder insbesondere anbieten.
Frau Müller von der SPD-BF sieht kein gravierendes Problem in der aktuellen Kreuzungssituation und würde den Parkplatz gerne belassen. Ihrer Erfahrung nach sei die Übersichtlichkeit an der Kreuzung gegeben. Die Installation eines Bügels für Lastenräder sei aber eine sinnvolle Alternative, die sie unterstützen werde, da im Umfeld der Marktschule Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger zur Beförderung von Kindern genutzt würden.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schlägt daher vor, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob ein Schräg- und ein Längsbügel gesetzt werden könne.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Brand beschließt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für drei neue Fahrradbügel, die zur Freihaltung der Sichtdreiecke aus der Ringstraße in die Marktstraße aufgestellt werden sollen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In einer Eingabe in den Mängelmelder der Stadt Aachen wurde die fehlende Sicht im Einmündungsbereich von der Ringstraße in die Markstraße bemängelt. In Folge dessen wurde in einer Abstimmung mit mehreren Fachabteilungen die Einmündungssituation von der Ringstraße in die Marktstraße erörtert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse für den Kfz- und Radverkehr von der Ringstraße in die Marktstraße durch den ersten Pkw Parkstand eingeschränkt sind (Anlage 1 und 2). In Folge dessen kommt es zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit.
Vorschlag Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor den ersten Parkstand auf der Marktstraße entfallen zu lassen. Dort sollen stattdessen auf einer Länge von 5,20 m drei Fahrradbügel und ein rot-weißer Poller zur Absicherung aufgestellt werden (Anlage 3). Dieses Vorgehen bringt zwei Vorteile: zum einen wird die Verkehrssicherheit erhöht, dadurch, dass kein Kfz mehr die Sicht aus der Ringstraße versperren kann. Zum anderen werden so in der Fahrradstraße, die den Radverkehr fördern soll, weitere Abstellmöglichkeiten für bis zu sechs Fahrräder geschaffen.
Kosten
Für den Einbau der drei Fahrradbügel und des rot-weißen Pollers entstehen Kosten in Höhe von rund 1.500,00 €. Ausreichende Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 117501
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117501
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-12-19 FB 61_0581_WP18 Fahrradbuegel Marktst SAO.pdf
19.11.2024
940.1 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 25.01.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 17:53