25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 8Öffentlich

Monschauer Straße, Radwegebeleuchtung;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vom 23.11.2020

FB 61/0553/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Bezirksbürgermeister übergibt das Wort an Frau Nußbaum. Sie erklärt sich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht einverstanden und erläutert dabei ihre Vorbehalte. Sie weist auf die Sitzung der Bezirksvertretung vom 30.11.2022 hin, wo der Tagesordnungspunkt wegen weiterem Beratungsbedarf zurückgestellt worden sei, weil nicht erkennbar war, ob die Verwaltung das Vorhaben unterstütze oder nicht. Darüber hinaus seien weder Zeitplan über die Aufstellung des Landschaftsplanes noch der geplante Zeitpunkt seines Inkrafttretens bekannt. In der Verwaltungsvorlage sei lediglich erwähnt, dass sich die Neuaufstellung des Landschaftsplanes sich derzeit in der Bearbeitung befindet.Es fehlten also diverse Informationen, wie bspw. das Vorhandensein von Alternativen zur Wegebeleuchtung, die naturschutzverträglicher seien, Erkenntnissen zu Abständen und Höhen, Solarbetrieben oder Bewegungsmeldern. Darüber hinaus seien die Zuständigkeiten zu prüfen. Nach der Gemeindeordnung NRW obliege der Kommune die Gewährleistung der Straßenbeleuchtung im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge, unabhängig davon, wer Träger der Straßenbaulast sei.

Aus diesem Grunde könne die Vorlage heute nicht nur zur Kenntnis genommen werden. Sie schlage vielmehr im Namen der CDU-Fraktion folgende Beschlusserweiterung vor:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Landschaftsschutzbehörde landschaftsschutzverträglichere und kostenminimierende Beleuchtungsvarianten entlang des Radweges Monschauer Straße zu prüfen und über die Ergebnisse in der ersten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim unmittelbar nach der Sommerpause 2023 zu berichten, um eine entsprechende Haushaltsmeldung für den Haushalt 2024 zu ermöglichen.“

Herr Hoffner erinnert an einen Antrag aus dem Jahr 2020, mit dem gleichzeitig der Prüfantrag an die Verwaltung einherging, die Radwege auf notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu überprüfen, um diese in einer entsprechenden Auflistung niederzuschlagen. Dieser Antrag sei verwaltungsseitig nie bisher so berücksichtigt worden, dass er in Form einer Vorlage behandelt worden sei. Dieser Antrag sei in seiner Priorität eigentlich zu bevorzugen, wenngleich der Antrag der CDU-Fraktion richtig sei.

Der Bezirksbürgermeister verweist auf die Beschlusskontrolle, die eben die Behandlung der noch offenen Anträge beinhalte. Diese werde in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung stehen. Hier werde auch der von Herrn Hoffner benannte Antrag vorgestellt worden.

Herr Hoffner entgegnet, dass der heutige Beschluss aber dem weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion vorgreifen würde. Entsprechend sei dieser prioritär zu behandeln. Es sei an der Verwaltung, diese Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Der Bezirksbürgermeister merkt an, dass zur Radwegebeleuchtung eine Vorlage existiere, zum Antrag der SPD-Fraktion jedoch noch nicht. Deshalb bestehe heute auch nur die Möglichkeit, über den Antrag der CDU-Fraktion zu entscheiden.

Ratsherr Nießen verweist auf die notwendige Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde und gibt zu bedenken, dass derzeit starke personelle Vakanzen herrschten. Dies sei auch in den Sitzungen des Umweltausschusses spürbar. Es sei deshalb in Frage zu stellen, ob die Abarbeitung in der geforderten Form möglich sei.

Frau Nußbaum erklärt als Mitglied des Personal- und Verwaltungsausschusses, dass ihr die personelle Situation durchaus bekannt sei. Es könne allerdings nicht Aufgabe der Politik sein, darauf zu achten, ob und in welchem Zeitrahmen Anträge abgearbeitet würden. Dies sei entsprechend auch bei der vorliegenden Antragslage zu berücksichtigen.

Herr Krott verweist auf die Ausführungen von Ratsherrn Nießen. Gerade im Hinblick auf den offensichtlichen Überlastungsdruck der Verwaltung sei ein konzentrierter Blick auf die Priorisierung von Anträgen notwendig.

Der Bezirksbürgermeister stellt abschließend den von Frau Nußbaum vorgetragenen Beschlussvorschlag zu Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig wie folgt: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Landschaftsschutzbehörde landschaftsschutzverträglichere und kostenminimierende Beleuchtungsvarianten entlang des Radweges Monschauer Straße zu prüfen und über die Ergebnisse in der ersten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim unmittelbar nach der Sommerpause 2023 zu berichten, um eine entsprechende Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2024 zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 23.11.20 einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung auf Beleuchtung des Radweges entlang der Monschauer Straße gestellt.

2. Sachstand

Die Monschauer Straße liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Deren Beleuchtung bedarf daher der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! war entlang der Vennbahn ebenfalls das Errichten von Beleuchtung vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde dem Naturschutzbeirat und der unteren Naturschutzbehörde vorgestellt. Entscheidende Behörde für die Umsetzung war die Untere Naturschutzbehörde, welche das Projekt mit der Begründung artenschutzrechtlichen Bedenken und der Hochwertigkeit des Landschaftsbildes, abgelehnt hat. Durch das Beispiel der Vennbahn, rechnet die Verwaltung daher aktuell auch für die Monschauer Straße mit einer Ablehnung aus denselben Gründen. Eine entsprechende konkrete Prüfung seitens der Naturschutzbehörde erfolgte aber noch nicht.

Derzeit ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans in Bearbeitung, welcher den Bereich der Monschauer Straße einschließt. In diesem soll konkreter geregelt werden, in welchen Bereichen Beleuchtung aufgestellt werden kann und darf.

Da die Monschauer Straße in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt, ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb erforderlich. Diese ist angestrebt, sobald der Landschaftsplan geändert wurde.

Eine Radwegebeleuchtung entlang der Monschauer Straße ist aus technischer Sicht grundsätzlich machbar. Die Regionetz wurde seitens der Verwaltung anlässlich des Antrags mit einer Planung und einer Kostenschätzung inklusive der Unterhaltskosten für den Bereich der Monschauer Straße beauftragt.

Die komplette Umsetzung der Maßnahme von Siegel bis nach Relais Königsberg würde gemäß Kostenschätzung 1,8Millionen Euro betragen. Die Unterhaltskosten betragen rund 20.000Euro pro Jahr (Schätzung vom 08.04.2022).

Auf Grund der momentanen tendenziell stark steigenden Kosten kann sich die Maßnahme nach heutigem Stand auch verteuern.

Für die Umsetzung von investiven Beleuchtungsprojekten stehen jährlich 100.000Euro zur Verfügung. Diese werden gemäß Prioritäten auf die anstehenden Maßnahmen verteilt und jedes Jahr in einer Vorlage den Bezirksvertretungen und dem Mobilitätsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Der Mittelbedarf für die Beleuchtung entlang der Monschauer Straße überschreitet dieses Jahresbudget. Für eine Umsetzung müssten daher separate Mittel in den Haushalt gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Kostenverteilung mit Straßen NRW zu klären.

3. Weiteres Vorgehen

Die Stadt Aachen empfiehlt abzuwarten, bis der neue Landschaftsplan in Kraft getreten ist, auf Basis dessen- abhängig von den jeweiligen Festsetzungen - eine Genehmigung für die Beleuchtung erfolgen könnte und dann mit dem Landesbetrieb Kontakt aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Beleuchtung von der unteren Naturschutzbehörde, wie auch auf der Maßnahme „Vennbahn“, nicht akzeptiert wird und somit die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-09 FB 61_0553_WP18 Monschauer Strasse_ SAO.pdf

19.10.2024

8.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:52