25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 9Öffentlich

Alternativstandort für Fahrradbügel in Kornelimünster

FB 61/0568/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zunächst bedankt sich der Bezirksbürgermeister bei der Verwaltung, dass der Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.10.2022 hinsichtlich der Entfernung der im Bereich Münsterstraße/Auf der Gallich angebrachten Fahrradbügel sehr zeitnah umgesetzt worden ist.

Herr Hoffner schließt sich dem Dank an.

Die zuständige Fachverwaltung stellt der Bezirksvertretung drei verschiedene Standorte für jeweils zwei Fahrradbügel vor und schlägt die Umsetzung der Varianten 1 und 3 vor.

Nach kurzer Diskussion über Variante 3, die den Wegfall eines Parkplatzstandes zur Folge hätte, entscheidet die Bezirksvertretung dem Verwaltungsvorschlag nur teilweise zu folgen. Sie verändert daher den Beschlussvorschlag wie folgt:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dass gemäß der Variante 1 (Gehwegbereich vor dem Spielplatz Münsterstraße Ecke Auf der Gallich) und der Variante 2 (Gehwegbereich vor dem Haus Münsterstraße 45 in der Flucht des vorhandenen Baumbeetes) die vier Fahrradbügel, die ursprünglich am Standort Münsterstraße/Auf der Gallich aufgestellt wurden, verortet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt den neuen von der Verwaltung vorgeschlagenen Alternativstandort für die vier Fahrradbügel, die ursprünglich am Standort Münsterstraße/Auf der Gallich aufgestellt wurden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Am Standort Münsterstraße Ecke Auf der Gallich wurden vor rund zwei Monaten drei Fahrradbügel auf dem Hochbord, sowie ein weiterer Fahrradbügel und ein Poller auf einem Parkstand aufgestellt. Der Wunsch nach diesem Standort resultierte aus dem Meldeportal „Radbügel für Aachen“. Da es sich bei der Örtlichkeit um einen öffentlichen Spielplatz handelt, an dem es bislang keine Möglichkeit gab das Fahrrad sicher abzustellen, wurde dieser Standort in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 09.06.2021 angenommen.

Nach der Aufstellung der Bügel wurde durch die am Standort ansässige Firma festgestellt, dass die Einfahrt der Sattelschlepper, die die Firma anliefern nicht mehr möglich ist, ohne die Bügel zu beschädigen. Die überstehende Ladung der Sattelschlepper ragt beim Ausschwenken über den Gehweg und den ersten Parkstand.

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.10.2022 wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung, die durch die an der Stelle Münsterstraße/Auf der Gallich angebrachten Fahrradbügel entstandene Gefahr unverzüglich zu prüfen, zu entschärfen und eine Vorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten, in der Alternativstandorte für die Fahrradbügel genannt werden“.

Die Fahrradbügel wurden bereits alle wieder ausgebaut und die Verwaltung hat Alternativstandorte geprüft, die in dieser Vorlage vorgestellt werden sollen.

Alternativstandorte

1. Gehwegbereich vor dem Spielplatz Münsterstraße Auf der Gallich: Hier wären zwei Bügel realisierbar. Der Gehwegbereich wäre nicht eingeschränkt und die Besucher*innen des Spielplatzes hätten eine nahegelegene Möglichkeit, die Fahrräder sicher abzustellen.

2. Münsterstraße vor Hausnummer 45. Hier wären zwei Bügel realisierbar. Die Bügel würden in der Flucht des vorhandenen Baumbeetes stehen. Die Restgehwegbreite beträgt in diesem Fall rund 2,00 m.

3. Parkstand vor Hausnummer 47: Hier wären zwei Bügel realisierbar. Der zweite Bügel müsste durch einen Poller zum parkenden Kfz abgesichert werden. Bei dieser Alternative würde ein Parkstand entfallen. Gleichzeitig wird hierbei der Gehweg freigehalten.

Insgesamt sollten Ersatzstandorte für vier Fahrradbügel gefunden werden.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, die Standorte 1 und 3 umzusetzen, da es keinen Standort gibt, an dem alle vier Bügel aufgestellt werden müssen. Standort 1 hat den Vorteil, dass er sich direkt am Spielplatz befindet, an dem es bislang keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder gibt. Standort 3 bietet den Vorteil, dass das Fahrradparken auf dem Parkstand stattfindet und somit der Gehweg freigehalten wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-12 FB 61_0568_WP18 Alternativstandort f SAO.pdf

19.11.2024

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:52