8. Februar 2023 um 17:00, Haarbachtalhalle
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2023/2024

FB 45/0312/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Hecker Herrn Kaldenbach von der Fachverwaltung FB 45.

Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Kaldenbach die aktuelle städtische Situation der Kitas. Demnach ist ein genereller Anstieg der planungsrelevanten Kinder zu verzeichnen insbesondere aber bei den über drei Jährigen (ü3). Es besteht ein starker Fachkräftemangel der Unsicherheiten für die Inbetriebnahme von neuen Gruppen/Einrichtungen zur Folge hat. Mögliche Lösungsansätze dazu können beispielsweise die praxisintegrierte Ausbildung oder das Aachener Modell sein. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass weiterhin mit Verzögerungen/Verteuerungen bei Bauprojekten von Kitas zu rechnen ist, weil es sich immer schwieriger gestaltet geeignete Standorte zu finden. Die Versorgungsquoten haben sich dieses Jahr verschlechtert, obwohl die Anzahl an Plätzen im ü3 Bereich gestiegen ist. Im Juli 2022 stammten 15,69% der Kinder in den Kitas des SR 8 nicht aus dem Sozialraum. Perspektive für den Sozialraum sei, dass zwei neue Kitas gebaut werden sollen. Eine in Ortskern-Mitte in Haaren und eine im Burghöhenweg.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker fragt, ob die Anzahl der rund 15-16% Einpendler nicht eindämmbar sei und ob man vorbereitende Maßnahmen treffen könne, um die Bauzeit zu verkürzen.

Herr Kaldenbach antwortet, dass die Eltern ein Wahlrecht haben in welche Kita ihre Kinder gehen. Man dürfe Kinder aus anderen Bezirken nicht ablehnen. Zur Bauzeit entgegnet Herr Kaldenbach, dass das Vergaberecht hier relevant sei. Es ist zunächst ein klarer Beschluss erforderlich. Erst dann kann versucht werden, das Verfahren zu beschleunigen.

Frau Vogelgesang bringt ein, dass es einen Trend zu den Betriebskindertagesstätten gibt. Herr Kaldenbach entgegnet, dass es zwar Betriebskindertagesstätten gibt allerdings ein Trend nicht zu beobachten ist.

Herr Küppers möchte, dass Kontakt mit E26 aufgenommen wird, um u.a. zu prüfen, ob man eine bestehende Planung von der Stadt für den Bezirk Haaren kopieren könnte. Auch eine modulare Bauweise sei unter Berücksichtigung der Zeitschiene zu prüfen.

Bezirksvertreter Einzmann erkundigt sich nach den Erfahrungen aus dem Konzeptverfahren in Eilendorf.

Herr Kaldenbach antwortet, dass das Interesse der Investoren stark abhängig ist von dem individuellen Projekt. Für die Investoren spielt aber zum Beispiel der Fachkräftemangel keine Rolle. Die Planung von Kitas ist für Investoren nach wie vor lukrativ.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2023/2024 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 92,87 % und im U3-Bereich von 47,06 % im Kindertagesstättenjahr 2023/2024, beginnend mit dem 01.08.2023. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Plätze der beiden neu geplanten Projekte „Am Hasselholz“ und „Lochnerstraße 52-54“, da der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme im KiTa-Jahr 2023/2024 aktuell noch sehr unsicher ist und die Versorgungsquoten nicht verfälscht werden sollen. Gleichzeitig sollen über die Aufnahme der Plätze die Landesmittel gesichert werden, damit eine mögliche Inbetriebnahme nicht aus haushalterischen Gründen scheitert.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 45_0312_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

95.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 08.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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