25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Forstwirtschaftsplan 2023

FB 36/0249/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Forstwirtschaftsplan der Stadt Aachen für das Jahr 2023 wird der Bezirksvertretung durch den Abteilungsleiter des Gemeindeforstamtes Aachen, Herrn Dr. Gerd Krämer, vorgestellt, der vom Bezirksbürgermeister herzlich begrüßt wird.

Herr Dr. Krämer berichtet zunächst zusammenfassend über den Zustand der Waldflächen auf dem Aachener Stadtgebiet. Wie bei nahezu bundesweit allen Wäldern sei insbesondere in Fichtenbeständen der massive Befall durch Borkenkäfer auch in Aachen ein großes Problem. Die zukünftige Entwicklung der Population dieser Schädlinge sei vollkommen ungewiss, da sie sehr stark von der Witterungsentwicklung in den nächsten Monaten abhängig sei. Da niemand eine sichere Wettervorhersage abgeben könne, sei eine planbare Prognose über die weitere Verbreitung der Borkenkäfer und deren Verpilzung nicht möglich. Man gehe aber davon aus, dass man deutliche Schäden zu verzeichnen haben werde.

In Aachen werde weiterhin eine vorsichtige Waldbewirtschaftung betrieben. Das Verhältnis betrage hierbei gleichbleibend ca. 3/4 Nadelbäume und 1/4 Laubbäume. Dabei seien Laubbäume mit einem Mindestalter von 90 Jahren ausdrücklich wegen ihrer hohen ökologischen Bedeutung von der Bewirtschaftung ausgeschlossen.

Bei zukünftigen Aufforstungen, insbesondere in ehemaligen Fichtenmonokulturen, würden naturnahe und möglichst klimaresiliente Baumarten bevorzugt angepflanzt. Beispielhaft seien hier Eichen und Buchen.

Die Wegeunterhaltung durch das Gemeindeforstamt sei in der Vergangenheit nach den vorhandenen Möglichkeiten intensiviert worden. Die durch das Hochwasser im Juli 2021 zerstörte Brücke sowie der Wanderweg seien inzwischen mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Natur instandgesetzt worden.

Der südliche Teil der Aachener Waldflächen sei inzwischen an Knotenpunktsystem für Wanderer angeschlossen.

Herr Krott dankt Herrn Dr. Krämer für die Berichterstattung und den guten Zustand der Wälder. Er fragt, ob aufgrund der Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 seitens der städtischen Verwaltung Flächen für Regenrückhaltemaßnahmen geplant seien. In diesem Zusammenhang sei auf den Münsterwald mit seinen Entwässerungsgräben verwiesen worden.

Herr Dr. Krämer berichtet, dass im Münsterwald nur geringe Möglichkeiten für die Schaffung neuer Regenrückhaltemaßnahmen bestehen. Ein Gutachten von Herrn Dr. Dennebrock bestätige dies. Der Leiter des Gemeindeforstamtes verweist weiterhin darauf, dass die ehemals angelegten Entwässerungsgräben in den Aachener Wäldern seit rund 30 Jahren nicht mehr gepflegt würden und daher nahezu funktionslos seien. Bei Holzerntemaßnahmen werde auf daraus resultierende Folgen für den Hochwasserschutz geachtet. Das Potenzial sei jedoch leider geringer als gedacht.

Frau Nußbaum fragt nach, was mit dem Begriff Zwangsnutzungen gemeint ist. Herr Dr. Krämer erläutert, dass es sich hierbei um nicht planbare Bewirtschaftungsmaßnahmen außerhalb des Forstwirtschaftsplans, wie bspw. aufgrund von Sturmschäden, handele. Durch den teilweise massiven Borkenkäferbefall fielen insbesondere bei Fichtenmonokulturen Zwangsnutzungen an.

Laut Verwaltungsvorlage fielen die Verkaufserlöse aus den Zwangsnutzungen deutlich geringer aus, so Frau Nußbaum. Sie bittet, sofern in der heutigen Sitzung möglich, um eine Darstellung der Holzpreisentwicklung seit 2019 bis 2022, gestaffelt nach Baumarten und Holzqualität. Zudem bitte sie um Auskunft über die derzeitigen Verkaufserlöse und zu der Frage, wieviel Restmeterholz seit 2019 bis heute verkauft worden sei.

Während vor einigen Jahren der Preis bei 10 Euro pro Meter gelegen habe, liege er nun bei 100 Euro, was gerade bei der Fichte ungewöhnlich sei, so Herr Dr. Krämer. Damals sei viel Holz nach Asien exportiert worden. Der sich anschließende Bauboom habe zum Explodieren der Preise geführt. Derzeit sei der Markt etwas unsicher.

Die Verkaufserlöse und Abnahme bei der Eiche seien hingegen konstant geblieben. Hier gebe die Qualität des Holzes den Ausschlag. In Aachen könne man aktuell nur schlechte bis mittlere Sägequalität anbieten. Beim Einschlag von Buchenbäumen sei der Preis stark vom Brennholzmarkt geprägt. Hier vermeide man jedoch den Einschlag von alten Bäumen.

Frau Opitz nimmt Bezug auf die hiesige, optimistische Berichterstattung zur Verpilzung der Borkenkäferlarven. Sie fragt, welchen Einfluss der derzeitige Kälteeinbruch hierauf habe.

Herr Dr. Krämer erläutert, dass die schwankenden Temperaturen den Käfern sehr zusetzen. Es bleibe zu hoffen, dass diese weiter greifen.

Herr Hoffner bittet Herrn Dr. Krämer um Auskunft, ob für die verkaufte Harvester Ersatz angeschafft werde. Herr Dr. Krämer erklärt, dass man derzeit mit zwei Maschinen arbeite und diese aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens noch gebraucht werden.

Herr Hoffner beschreibt verschiedene Wanderwege, wie bspw. am Etzelberg und an der Klause, als nicht begehbar und bittet um Verbesserung. Diese Waldflächen befinden sich nicht in der Betreuung der Stadt Aachen sondern der Kirche, so Herr Dr. Krämer.

Ratsherr Nießen fragt nach dem Grund für den hohen Bestand an Fichten im Münsterwald, den Herr Dr. Krämer mit den sauren Böden begründet.

Mit dem Vorratsaufbau an Eichen und Buchen liege man beica. 50%, so Ratsherr Nießen. Man schöpfe damit zu 2/3 den möglichen Hiebsatz aus und damit mehr als üblich. Er fragt nach dem Grund hierfür.

Herr Dr. Krämer gibt an, dass man im 10-Jahres-Intervall bei ca. 50% und auch darunter liege, sich der Sachverhalt im einzelnen Jahr betrachtet jedoch auch so darstellen könne, wie von Ratsherrn Nießen beschrieben.

Herr Plum fragt, ob das kleine Wäldchen zwischen Oberfortbach und Eich auch in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen falle, was Herr Dr. Krämer verneint. Das Gebiet befände ich im Eigentum der STAWAG. Die Frage von Herrn Plum, ob hier aufgeforstet werden soll, könne er deshalb leider nicht beantworten.

Herr Hoffner fragt nach der in der Presse veröffentlichen Meldung über die Sichtung eines Wolfes in Sief und Schmithof. Herr Dr. Krämer berichtet dazu, dass es immer wieder Meldungen über einzelne Beobachtungen eines Wolfes gibt und auch Risse von zwei verschiedenen Wölfen nachgewiesen worden seien. Schutzmaßnahmen für Menschen seien jedoch nicht erforderlich, dies betreffe eher die Landwirte.

Der Bezirksbürgermeister weist darauf hin, dass der Weg beginnend von der einen Seite am Messweg, von der anderen Seite am Schaafweg bedürftig sei.

Dieser Weg sei in der Bewirtschaftung schwierig, da er mit Maschinen nicht befahrbar sei, so Herr Dr. Krämer. Man habe gemeinschaftlich mit dem Sozialwerk Aachener Christen Material dort eingebracht, dies sei aber nur eine temporäre Hilfe.

Der Bezirksbürgermeister fragt weiter, ob es richtig sei, dass es Überpopulationen im Bereich Rehwild gebe. Herr Dr. Krämer korrigiert, dass es sich hierbei um Rotwild gehandelt habe. Man sei hier aber auf einem guten Weg.

Der Bezirksbürgermeister fragt abschließend, ob die im Wald installierten Rettungspunkte genutzt würden, was Herr Dr. Krämer ausdrücklich bejaht.

Frau Bastian fragt nach der derzeitigen Wildschweinpopulation. Diese sei sehr hoch gewesen., so Herr Dr. Krämer. Die schnelle Übertragung der amerikanischen Schweinepest von Tier zu Tier habe es notwendig gemacht, dass diese Tiere weiterhin ganzjährig (keine Schonfrist, auch nicht bei Bachen oder Frischlingen) bejagt werden dürfen und auch werden.

Der Bezirksbürgermeister stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis. Der Bezirksbürgermeister bedankt sich bei Herrn Dr. Krämer für die Berichterstattung und verabschiedet ihn.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Mit unserem ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Ansatz für die Waldbewirtschaftung in Aachen ist es das Ziel unseres Forstbetriebs, die verschiedenen Forderungen von Waldeigentümerin und Allgemeinheit zu erfüllen. Insbesondere die Erfüllung der Ökosystemleistungen in Form von Kaltluftproduktion, CO2 – Senke und Erholung sind bei einem stadtnah liegenden Wald von Bedeutung. Aber auch der Erhalt des Ökosystems Wald als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere oder die Bereitstellung des hochwertigen Rohstoffes Holz sind von hohem gesellschaftlichem Wert.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2022 (Plan-Ist-Vergleich)

Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2022 erneut zu warm und zu trocken. Während die Böden von Beginn bis Mitte 2022 einigermaßen gut mit Wasser versorgt waren, verloren Sie im weiteren Jahresverlauf an Feuchtigkeit. Die zu geringen Niederschläge während der Vegetationszeit setzten dem Wald in der zweiten Jahreshälfte abermals zu. Die zunächst zögerliche Ausbreitung des Borkenkäfers erhielt in den Monaten Oktober/November neuen Schwung und führte zu weiteren Kalamitäten. Aber nicht nur die Fichtenwälder litten unter der Trockenheit. Auch die Kronen unserer Laubbäume zeigten im Jahresverlauf Stresssymptome in Form von Verlichtungserscheinungen, verursacht durch Blatt- und Feinastverluste.

Die Planvorgaben des Vorjahres wurden weitestgehend umgesetzt. An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass die vertraglich gebundenen Weißtannen in diesem Jahr nicht abgerufen wurden, sondern nach Verhandlung kostenfrei an die Baumschule zurückgingen. Durch die zahlreichen Kalamitäten fehlten dem Gemeindeforstamt Ressourcen zur Vorbereitung (z. B. Auflichtung der Wälder) sowie zur Durchführung und Pflege des Tannen-Voranbaus.


Forstwirtschaftsplan 2023

a) Holzbereitstellung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des
Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche
Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, erfolgt die forstliche Bewirtschaftung, wie in den Jahren zuvor, nachhaltig und vorratsaufbauend. Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 setzt diese Linie weiter fort und sieht einen gedrosselten Einschlag von insgesamt 4.002 Erntefestmeter vor, da mit einem Fortschreiten der Schäden zu rechnen ist. Vom gesamten Holzeinschlag entfallen 3.218 Erntefestmeter auf Nadelbäume und 784 Erntefestmeter auf Laubbäume. Die Nutzung der geschädigten Bäume wird zwangsweise zu einer höheren Einschlagsmenge führen, als im Planansatz vorgesehen.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb, bezogen auf alle städtischen Waldflächen, Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 250.000 Euro. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Zwangsnutzungen die Holzverkaufserlöse deutlich höher ausfallen.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat.


Aber nicht immer stellen sich über eine Naturverjüngung die gewünschten klimastabilen Baumarten ein. Insbesondere auf Fichtenwälder folgt Fichte in der Naturverjüngung und versursacht mittelfristig die gleichen Probleme wie der Altbestand. Nicht selten entwickelt sich auch eine stark verdämmende Konkurrenzvegetation aus Brombeere und Adlerfarn, ohne dass dort in absehbaren Zeiträumen Wald im Sinne des Waldgesetzes entsteht. Dies sind klassische Einsatzbereiche für die Pflanzung. Das Gemeindeforstamt ist dazu übergegangen, vermehrt im Herbst zu pflanzen. So lassen sich Ausfällen durch die zunehmende Trockenheit im Frühjahr reduzieren. Für die Pflanzung im Münsterwald sind folgende Baum- und Straucharten vorgesehen:

*)Ausgleich und Ersatz nach BauGB: überwiegend finanziert durch Ausgleichsmittel

**)Forstbudget: finanziert durch städtische Mittel

Die Baumarten und Stückzahlen wurden bereits per Ratsvorlage FB36/0198/WP18 sowie durch die ‚Information der Fraktionen über Vergaben (Fraktionsinfo)‘ mit Beteiligung am 24.10.2022 im Vorfeld abgestimmt.

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten sowie gegen Wildverbiss geschützt. Diese Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn sie zwingend zur Sicherung der Kultur erforderlich sind. Je nach Witterung/Wüchsigkeit der Konkurrenzvegetation und je nach Verbissgefährdung (abhängig von Wildarten, Wilddichte, Biotopkapazität, Baumart) sind zwei Durchgänge erforderlich.

Der Forstwirtschaftsplan geht zunächst einmal von der maximal zu bearbeitenden Fläche aus. Demnach entfallen auf die Position ‚Freischnitt von Kulturen‘ ca. 1,4 ha (zweimalig) und auf das ‚Ausbringen von Verbissschutzmittel‘ ca. 1,0 ha, jeweils im Sommer und im Winter. Diese Planung wird im Jahresverlauf immer wieder an die konkrete Situation angepasst und wenn möglich reduziert.

Jungbestandspflege

Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation, genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess (im Fachjargon auch ‚biologische Automation‘ genannt) greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind.

So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn. Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die verbleibenden Baumarten im Gegenzug gefördert werden.

Gemäß dem politischen Wunsch, Pflegeeingriffe in der Jugendphase zu minimieren, wurden keine Maßnahmen in jungen Laubholzbeständen (z. B. Buche oder Bergahorn) geplant, die der vorzeitigen Qualitätsauslese oder der Stabilisierung dieser Bestände vor Nassschnee dienen. Somit beläuft sich die zu pflegende Fläche auf 6,74 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Insbesondere unsere Waldwege, aber auch diverse Erholungseinrichtungen wurden durch die Extremwetterereignisse (Sturm, Hochwasser) in Mitleidenschaft gezogen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur konnte im Jahr 2022 wieder instand gesetzt werden. Beispielsweise wurden Waldwege mit Hilfe der kommunalen Waldschadenshilfe des Landes NRW ausgebessert. Die Ausspülungen an der Böschung im Klauserwald (Kornelimünster) und die damit einhergehende Absturzgefahr entlang des Wanderweges an der Inde konnte nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durch eine einfache Umleitung des Weges entschärft werden. Auch die Instandsetzung der Brücke zwischen dem Frankenwäldchen und dem Klauserwald wurde kürzlich abgeschlossen.

Voraussichtlich im Jahr 2024 soll der Südraum (v.a. Bezirk Kornelimünster/Walheim) an das vorhandene Knotenpunktsystem für Wanderer angeschlossen werden. Erste Gespräche zwischen der Abteilung 36/201 und dem Gemeindeforstamt (36/600) haben bereits stattgefunden und werden in 2023 fortgeführt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-10 FB 36_0249_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

19.11.2024

167.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:52