31. Januar 2023 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 4Öffentlich

Änderung der Rechnungsprüfungsordnung

FB 14/0134/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Zimmer (Die Zukunft/Volt Aachen) bittet Herrn Emmerich zu Wort.

Herr Emmerich erläutert die Vorlage und vorzunehmenden Änderungen in der Rechnungsprüfungsordnung. Die Formulierung „persönliche Stellvertreter“ werde in „Stellvertreter“ abgewandelt. Zudem wird eine Differenzierung zwischen den im vorherigen Tagesordnungspunkt im Focus stehenden brisanten und den normalen Prüfberichten aufgenommen. Die Formulierung „Eine Weitergabe von Inhalten aus Prüfberichten und -vermerken i.S.d. Satzes 4 ist im Rahmen der fraktionellen Arbeit zulässig.“ werde, wie diskutiert aufgenommen.

Herr Demmer (CDU) sieht die aufgenommenen Formulierungen als einen gangbaren Weg. Damit könne man gut leben.

Herr Baal (CDU) weist darauf hin, dass diese Differenzierung eine reine Regelung für den Rechnungsprüfungsausschuss sei. Dies bedeute nicht, dass Ratsmitglieder von Informationen ausgeschlossen werden. Wenn jemand Informationen beanspruche, erhalte er sie auch. Nach der nächsten Wahlperiode wäre zu überlegen, erneut eine Bestätigung der Vereinbarung durch den Rat erfolgen zu lassen, da der Rat nicht über eine Wahlperiode hinweg etwas beschließen könne.

Herr Zimmer (Die Zukunft/ Volt Aachen) weist darauf hin, dass der Ausschussvorsitzende das Bestimmungsrecht über Tagesordnung und die Einteilung in öffentlich und nicht-öffentlich inne habe und somit auch die Entscheidung, welche Berichte als brisant einzustufen seien.

Frau Grehling (Dez. II) unterstreicht dies mit Hinweis auf die Regelungen nach der Geschäftsordnung der Stadt und der Gemeindeordnung. Nach ihrem Dafürhalten reiche eine Festschreibung im Protokoll aus. Eine weitergehende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung dahingehend sei nicht notwendig.

Herr Baal (CDU) sieht dies als Anregung, da seiner Erfahrung nach viele neue Kollegen im Rat in der falschen Annahme seien, dass die Verwaltung die Tagesordnung und deren Gliederung aufstelle und nicht der Vorsitzende des Ausschusses. Er regt die Dokumentation in der RPO an, da sonst dieses Wissen verloren gehe.

Frau Grehling (Dez.II) unterstreicht, dass ihrer Erfahrung nach die Vorsitzenden der Ausschüsse sehr genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten seien. Sie halte eine Protokollierung für ausreichend.

Herr Demmer (CDU) möchte nicht in eine tiefergehende juristische Diskussion eintreten und bezieht sich auf den Wortlaut der Tischvorlage. Hier sei kein Ablaufdatum genannt. Es gebe keinen Vermerk „der Rat beschließt neu“. Dies sei ein internes Verfahren und fuße nicht auf Landesrecht. Theoretisch könne in einer neuen Wahlperiode der Rat die RPO wieder abändern.

Frau Grehling (Dez. II) weist darauf hin, dass die Rechte und Pflichten des Ausschussvorsitzenden in der Gemeindeordnung festgeschrieben seien. Die Erstellung der Tagesordnung sollte in Absprache mit der Verwaltung erfolgen, die Entscheidung liege aber beim Vorsitzenden.

Herr Pilgram (Grüne) bezieht sich auf § 58Abs. 2 der Gemeindeordnung, der klar definiere, welche Rechte und Pflichten dem Ausschussvorsitzenden obliegen. Weiter werde dort differenziert, was öffentlich und nicht-öffentlich zu beraten sei. Er halte eine Aufnahme ins Protokoll für ausreichend.

Beschluss

Einstimmiger Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfungzur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.

Rat:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Rechnungsprüfungsordnung mit Stand vom 10.04.2019 wird neben redaktionellen Anpassungen, wie sie insb. durch geänderte gesetzliche Bestimmungen notwendig geworden sind, auf der Grundlage der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.01.23 gemachten Ausführungen und dem Rat für seine Sitzung am 01.02.23 vorgelegten Erläuterungen zum Umgang mit nichtöffentlichen Unterlagen geändert.

Unter Berücksichtigung der dort gemachten Erläuterungen wird vorgeschlagen, die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend in § 10 Abs. 5 RPO wie folgt um den folgenden Satz 4 zu ergänzen:

„Prüfberichte, deren Erkenntnisse arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können oder straf-, arbeits- oder zivilrechtliche Folgen auslösen können, werden über einen gesonderten elektronischen Zugang einer Cloud-Lösung oder auf Wunsch postalisch an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, deren persönliche Stellvertreter und einer/einem von den Fraktionen zu benennenden Mitarbeiter/in der Fraktionsgeschäftsstelle versendet. Bis zur Umsetzung einer Cloud-Zugangsmöglichkeit erfolgt ausschließlich eine postalische Zustellung.“

Ebenso wird die vorherige Befassung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Bestellung der Leitung des RPAs und der Bestellung der Prüfer*innen in § 3 Abs. 2 geregelt.

Als Ergänzung zur Verbesserung der Prüfungstätigkeiten erfolgt in §7 Abs. 11 die Aufnahme der Regelung, dass dem Fachbereich Rechnungsprüfung ebenfalls die tatsächlichen Schlussrechnungssummen der vorgelegten Vergaben mitzuteilen sind.

Die weiteren Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung beziehen sich auf gesetzliche Änderungen, sprachliche Anpassungen sowie Verdeutlichungen und Konkretisierungen. Sie sind in der Synopse dargestellt und einzeln erläutert.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-11 FB 14_0134_WP18 Aenderung der Rechnun SAO.pdf

16.11.2024

443.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
Rechnungsprüfungsausschuss
Datum
Di., 31.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:54