Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
FB 14/0134/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Zimmer (Die Zukunft/Volt Aachen) bittet Herrn Emmerich zu Wort.
Herr Emmerich erläutert die Vorlage und vorzunehmenden Änderungen in der Rechnungsprüfungsordnung. Die Formulierung „persönliche Stellvertreter“ werde in „Stellvertreter“ abgewandelt. Zudem wird eine Differenzierung zwischen den im vorherigen Tagesordnungspunkt im Focus stehenden brisanten und den normalen Prüfberichten aufgenommen. Die Formulierung „Eine Weitergabe von Inhalten aus Prüfberichten und -vermerken i.S.d. Satzes 4 ist im Rahmen der fraktionellen Arbeit zulässig.“ werde, wie diskutiert aufgenommen.
Herr Demmer (CDU) sieht die aufgenommenen Formulierungen als einen gangbaren Weg. Damit könne man gut leben.
Herr Baal (CDU) weist darauf hin, dass diese Differenzierung eine reine Regelung für den Rechnungsprüfungsausschuss sei. Dies bedeute nicht, dass Ratsmitglieder von Informationen ausgeschlossen werden. Wenn jemand Informationen beanspruche, erhalte er sie auch. Nach der nächsten Wahlperiode wäre zu überlegen, erneut eine Bestätigung der Vereinbarung durch den Rat erfolgen zu lassen, da der Rat nicht über eine Wahlperiode hinweg etwas beschließen könne.
Herr Zimmer (Die Zukunft/ Volt Aachen) weist darauf hin, dass der Ausschussvorsitzende das Bestimmungsrecht über Tagesordnung und die Einteilung in öffentlich und nicht-öffentlich inne habe und somit auch die Entscheidung, welche Berichte als brisant einzustufen seien.
Frau Grehling (Dez. II) unterstreicht dies mit Hinweis auf die Regelungen nach der Geschäftsordnung der Stadt und der Gemeindeordnung. Nach ihrem Dafürhalten reiche eine Festschreibung im Protokoll aus. Eine weitergehende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung dahingehend sei nicht notwendig.
Herr Baal (CDU) sieht dies als Anregung, da seiner Erfahrung nach viele neue Kollegen im Rat in der falschen Annahme seien, dass die Verwaltung die Tagesordnung und deren Gliederung aufstelle und nicht der Vorsitzende des Ausschusses. Er regt die Dokumentation in der RPO an, da sonst dieses Wissen verloren gehe.
Frau Grehling (Dez.II) unterstreicht, dass ihrer Erfahrung nach die Vorsitzenden der Ausschüsse sehr genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten seien. Sie halte eine Protokollierung für ausreichend.
Herr Demmer (CDU) möchte nicht in eine tiefergehende juristische Diskussion eintreten und bezieht sich auf den Wortlaut der Tischvorlage. Hier sei kein Ablaufdatum genannt. Es gebe keinen Vermerk „der Rat beschließt neu“. Dies sei ein internes Verfahren und fuße nicht auf Landesrecht. Theoretisch könne in einer neuen Wahlperiode der Rat die RPO wieder abändern.
Frau Grehling (Dez. II) weist darauf hin, dass die Rechte und Pflichten des Ausschussvorsitzenden in der Gemeindeordnung festgeschrieben seien. Die Erstellung der Tagesordnung sollte in Absprache mit der Verwaltung erfolgen, die Entscheidung liege aber beim Vorsitzenden.
Herr Pilgram (Grüne) bezieht sich auf § 58Abs. 2 der Gemeindeordnung, der klar definiere, welche Rechte und Pflichten dem Ausschussvorsitzenden obliegen. Weiter werde dort differenziert, was öffentlich und nicht-öffentlich zu beraten sei. Er halte eine Aufnahme ins Protokoll für ausreichend.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfungzur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.
Rat:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Rechnungsprüfungsordnung mit Stand vom 10.04.2019 wird neben redaktionellen Anpassungen, wie sie insb. durch geänderte gesetzliche Bestimmungen notwendig geworden sind, auf der Grundlage der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.01.23 gemachten Ausführungen und dem Rat für seine Sitzung am 01.02.23 vorgelegten Erläuterungen zum Umgang mit nichtöffentlichen Unterlagen geändert.
Unter Berücksichtigung der dort gemachten Erläuterungen wird vorgeschlagen, die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend in § 10 Abs. 5 RPO wie folgt um den folgenden Satz 4 zu ergänzen:
„Prüfberichte, deren Erkenntnisse arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können oder straf-, arbeits- oder zivilrechtliche Folgen auslösen können, werden über einen gesonderten elektronischen Zugang einer Cloud-Lösung oder auf Wunsch postalisch an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, deren persönliche Stellvertreter und einer/einem von den Fraktionen zu benennenden Mitarbeiter/in der Fraktionsgeschäftsstelle versendet. Bis zur Umsetzung einer Cloud-Zugangsmöglichkeit erfolgt ausschließlich eine postalische Zustellung.“
Ebenso wird die vorherige Befassung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Bestellung der Leitung des RPAs und der Bestellung der Prüfer*innen in § 3 Abs. 2 geregelt.
Als Ergänzung zur Verbesserung der Prüfungstätigkeiten erfolgt in §7 Abs. 11 die Aufnahme der Regelung, dass dem Fachbereich Rechnungsprüfung ebenfalls die tatsächlichen Schlussrechnungssummen der vorgelegten Vergaben mitzuteilen sind.
Die weiteren Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung beziehen sich auf gesetzliche Änderungen, sprachliche Anpassungen sowie Verdeutlichungen und Konkretisierungen. Sie sind in der Synopse dargestellt und einzeln erläutert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117621
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117621
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-01-11 FB 14_0134_WP18 Aenderung der Rechnun SAO.pdf
16.11.2024
443.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Gremium
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum
- Di., 31.01.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 17:54