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Leitfaden ökologische Baubegleitung (ÖBB) zur Sicherstellung des Baumschutzes auf Baustellen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen

FB 36/0250/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Kiemes stellt die Frage der Rechtssicherheit bei der Auslegung des Leitfadens zur ökologischen Baubegleitung. Er glaube, dass es mehr Transparenz zu den grundlegenden Gedanken geben müsse.

Ratsfrau Brinner glaubt, dass gute Transparenz durch Vorgaben gewährleistet werden könne.

Herr Beigeordneter Thomas führt aus, dass er sich diese Fragen auch gestellt habe.

Die bisher gängige Praxis solle weiter bestehen bleiben. Die Detailklärung solle in der Satzung geregelt werden.

Es gehe um wertvolle Bäume. Ziel sei es, Handreichungen zu geben um Transparenz herzustellen.

Es solle Klarheit in der Umsetzung geben, keine Verhinderung.

Die Ausschussvorsitzende Lürken weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um eine reine Kenntnisnahme handele.

Ratsherr Blum erläutert, dass der Baumschutz in Aachen einen hohen Stellenwert habe. Der Leitfaden solle Erleichterungen bringen, den Baumschutz besser zu gewährleisten.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Leitfaden ökologische Baubegleitung zur Sicherstellung des Baumschutzes auf Baustellen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen

Die Anforderungen an den Schutz und den Erhalt von Bäumen sind im Stadtgebiet von Aachen stetig gestiegen. Im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren wird seit geraumer Zeit von Seiten der Stadt im Rahmen der Baumschutzsatzung eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) gefordert, die sich als etabliertes Mittel zum Schutz und Erhalt schützenswerter Bäume bei Bauvorhaben mit herausfordernden Standortgegebenheiten bewährt hat.

Der vorliegende Leitfaden soll dazu dienen, eine ausreichende Bestimmtheit in der Forderung eines ÖBB zu erlangen sowie einheitliche Standards festzulegen und mehr Rechtssicherheit für die Bauherrenschaft zu bieten. Die ÖBB unterstützt die Bauherrenschaft bei der Umsetzung der Auflagen zum Schutz und Erhalt von Bäumen, um somit präventiv Schäden am Baumbestand zu verhindern, Bauabläufe zu optimieren und Verzögerungen durch Stilllegungen von Baustellen zu vermeiden.

Das Erfordernis einer ökologischen Baubegleitung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig und stellt jeweils eine Einzelfallentscheidung des Fachbereichs Umwelt dar. Die Forderung nach einer ÖBB ist nicht die Regel und ersetzt nicht die Kontrollgänge der verantwortlichen Fachleute des Sachgebietes im Rahmen der Baumschutzsatzung.

Nachfolgend sind beispielhaft Tätigkeiten einer ÖBB während einer Baumaßnahme zum Schutz und Erhalt von Bäumen aufgeführt:

Abbildung 1: Durchgängiger ortsfester Zaun zum Schutz des Baumbestands, hier bedarf es keiner ÖBB.

Abbildung 2: Das vorsichtige Freilegen und Dokumentieren von Wurzeln bei einer Wegsanierung. Eine fachliche Tätigkeit der ÖBB, um die Verkehrssicherheit des Baumes zu dokumentieren und Folgeschäden durch die Baumaßnahme zu verhindern.

Abbildung 3: „Startschuss“ für das vorsichtige Freilegen von Wurzelwerk in Handarbeit mit der Unterstützung eines Saugbaggers.

Abbildung 4: Das in Handarbeitet freigelegtes Wurzelwerk wird für die weitere Baumaßnahmen geschützt; der Baum profitiert und kann sich in Zukunft deutlich besser entwickeln.

Abbildung 5: Fachliche Unterstützung bei Erdarbeiten im Wurzelhorizont wertvoller Bäume; Baubegleitung zielführend.

Abbildung 6: Fachliche Begleitung mit ÖBB im Rahmen der Erstellung eines baumnahen Gradverbaus in Hanglage; .


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Kenntnisnahme
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-10 FB 36_0250_WP18 Leitfaden oekologisch SAO.pdf

19.11.2024

4.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 31.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:55