23. Februar 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Monschauer Straße, Radwegebeleuchtung;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vom 23.11.2020

FB 61/0553/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Nußbaum berichtet zusammenfassend über die bisherigen Beratungen zu dem Thema Radweg Monschauer Straße und appelliert an den Ausschuss, den Radweg als starke Achse in die Innenstadt zu sehen, der viele Unfälle vermeide. Man solle sich hier ein Beispiel an der Stadt Potsdam nehmen, die zu ähnlichen Themen bereits Beschlüsse zu landschaftsschutzverträglichen Beleuchtungen gefasst hätten. Man könne jetzt als Ausschuss die planerischen und haushalterischen Voraussetzungen für eine solche Beleuchtung schaffen.

Aus Sicht von Herrn van den Hurk ist die Beleuchtung als solche unstrittig. Er bittet die Verwaltung darum noch einmal zu erläutern, warum aus deren Sicht derzeit damit noch abgewartet werden solle.

Herr Müller betont, dass auch die Verwaltung eine sichere und helle Konstruktion für den Radweg vorsehe. Allerdings müsse man diese an die vorherrschende Fauna anpassen und den Artenschutz berücksichtigen.

Mit der Einführung des neuen Landschaftsplans seien Änderungen möglich, die dann ggfs. auch eine entsprechende Beleuchtung zuließen. Dies sei der hauptsächliche Unterschied zu einer früheren Stellungnahme.

Herr Radke möchte wissen, ob man diese Änderung im neuen Landschaftsplan dann auch auf den Vennbahnweg anwenden könne.

Die Monschauer Straße grenzein Teilen an Landschaftsschutzgebiet, beim Vennbahnweg gebe es Biotope, die deutlich schutzwürdiger seien, daher könne er das nicht abschließend sagen, so Herr Müller.

Ratsfrau Breuer zeigt hierfür wenig Verständnis. Der Vennbahnweg sei sehr naturbelassen, da könne sie die starken Restriktionen nachvollziehen. Die Monschauer Straße sei jedoch eine Hauptverkehrsstraße, wo bis in die Nacht hinein ein hohes Verkehrsaufkommen sei, da sei aus ihrer Sicht eine Beleuchtung des Radwegs kein Problem.

Ratsherr Breuer rät dazu, auf die Experten zu vertrauen.

Beigeordnete Burgdorff dankt der Politik für den erweiterten Beschluss aus Kornelimünster, appelliert jedoch dazu, auf den neuen Landschaftsplan zu warten. Dann könne man beispielsweise auch nach Fördermitteln suchen, die die Umsetzung haushalterisch ermöglichten.

Frau Nußbaum entgegnet, dass es sich ja zunächst einmal nur um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handele, die einem Warten auf den Landschaftsplan nicht entgegenstünde. Zudem habe sie keine zeitliche Vorstellung davon, wann dieser neue Plan käme.

Beigeordnete Burgdorff hält fest, dass auch bei einer Prüfung ein Problem bestehe, was die Prioritäten der Arbeiten für die Mitarbeitenden angehe. Sie wolle die Mitarbeitenden vor einer Überlastung schützen.

Auch Herr Nositschka sieht die gefasste Zeitschiene kritisch, möchte jedoch ungerne die in Kornelimünster getroffenen Änderungen ablehnen, weil er damit auch ein Zeichen setzen wolle an die Menschen in den Außenbezirken, dass die Mobilitätswende nicht nur in der Innenstadt passieren könne und dass auch sie dafür wichtig seien.

Frau Burgdorff kündigt an, dass wenn der Mobilitätsausschuss sich ebenfalls auf den Beschluss aus Kornelimünster einigen werde, sie in der nächsten Sitzung das Thema „Prioritäten“ auf die Tagesordnung setzen wolle, damit dann wiederum entschieden werden könne, welche anderen Maßnahmen dadurch verschoben würden.

Ratsfrau Breuer begrüßt die von Frau Beigeordnete Burgdorff ausgesprochene klare Aussage in Bezug auf die Belastungen der Mitarbeitenden.

Der Ausschussvorsitzende Blum stellt sodann den leicht modifizierten Beschluss der Bezirksvertretung Kornelimünster zur Abstimmung:
„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Landschaftsschutzbehörde landschaftsschutzverträglichere und kostenminimierendere Beleuchtungsvarianten entlang des Radweges Monschauer Straße zu prüfen und über die Ergebnisse rechtzeitig zu den Haushaltsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2024 wieder zu berichten um eine entsprechende Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2024 zu ermöglichen.“

Der erweiterte Beschluss wird mit 6 Zustimmungen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 23.11.20 einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung auf Beleuchtung des Radweges entlang der Monschauer Straße gestellt.

2. Sachstand

Die Monschauer Straße liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Deren Beleuchtung bedarf daher der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! war entlang der Vennbahn ebenfalls das Errichten von Beleuchtung vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde dem Naturschutzbeirat und der unteren Naturschutzbehörde vorgestellt. Entscheidende Behörde für die Umsetzung war die Untere Naturschutzbehörde, welche das Projekt mit der Begründung artenschutzrechtlichen Bedenken und der Hochwertigkeit des Landschaftsbildes, abgelehnt hat. Durch das Beispiel der Vennbahn, rechnet die Verwaltung daher aktuell auch für die Monschauer Straße mit einer Ablehnung aus denselben Gründen. Eine entsprechende konkrete Prüfung seitens der Naturschutzbehörde erfolgte aber noch nicht.

Derzeit ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans in Bearbeitung, welcher den Bereich der Monschauer Straße einschließt. In diesem soll konkreter geregelt werden, in welchen Bereichen Beleuchtung aufgestellt werden kann und darf.

Da die Monschauer Straße in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt, ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb erforderlich. Diese ist angestrebt, sobald der Landschaftsplan geändert wurde.

Eine Radwegebeleuchtung entlang der Monschauer Straße ist aus technischer Sicht grundsätzlich machbar. Die Regionetz wurde seitens der Verwaltung anlässlich des Antrags mit einer Planung und einer Kostenschätzung inklusive der Unterhaltskosten für den Bereich der Monschauer Straße beauftragt.

Die komplette Umsetzung der Maßnahme von Siegel bis nach Relais Königsberg würde gemäß Kostenschätzung 1,8Millionen Euro betragen. Die Unterhaltskosten betragen rund 20.000Euro pro Jahr (Schätzung vom 08.04.2022).

Auf Grund der momentanen tendenziell stark steigenden Kosten kann sich die Maßnahme nach heutigem Stand auch verteuern.

Für die Umsetzung von investiven Beleuchtungsprojekten stehen jährlich 100.000Euro zur Verfügung. Diese werden gemäß Prioritäten auf die anstehenden Maßnahmen verteilt und jedes Jahr in einer Vorlage den Bezirksvertretungen und dem Mobilitätsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Der Mittelbedarf für die Beleuchtung entlang der Monschauer Straße überschreitet dieses Jahresbudget. Für eine Umsetzung müssten daher separate Mittel in den Haushalt gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Kostenverteilung mit Straßen NRW zu klären.

3. Weiteres Vorgehen

Die Stadt Aachen empfiehlt abzuwarten, bis der neue Landschaftsplan in Kraft getreten ist, auf Basis dessen- abhängig von den jeweiligen Festsetzungen - eine Genehmigung für die Beleuchtung erfolgen könnte und dann mit dem Landesbetrieb Kontakt aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Beleuchtung von der unteren Naturschutzbehörde, wie auch auf der Maßnahme „Vennbahn“, nicht akzeptiert wird und somit die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-09 FB 61_0553_WP18 Monschauer Strasse_ SAO.pdf

19.10.2024

8.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:40