Alternative zum Marktliner;Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2023
FB 61/0595/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Als erstes meldet sich Herr Lindemann zu Wort. Er berichtet, dass aus seiner Wahrnehmung die Terrorpoller am Markt meistens abgesenkt seien, lediglich zu Weihnachtsmarkt oder anderen Festzeiten seien sie in Betrieb. Er habe aus der Vorlage nicht herauslesen können, was die Verwaltung nun genau wolle.
Auch Ratsfrau Breuer appelliert an alle, dass man die Innenstadt innerhalb des Grabenrings attraktiv für alle Nutzergruppen halten solle. Egal, aus welcher Richtung man komme, man müsse in Richtung Markt immer Steigungen erklimmen. Es gehe ihr nicht um einen großen Bus, sondern um kleinere Fahrzeuge, wie sie beispielsweise auf Messen im Einsatz seien.
Frau Beigeordnete Burgdorff erläutert, man habe von Seiten der Verwaltung eine Öffnungsvorlage einbringen wollen, die ganz eindeutig keine Ablehnung beinhalte. Man brauche allerdings auch eine Finanzierung eines solchen Projektes. Wenn man sich mit der Erreichbarkeit der Innenstadt beschäftige, bedürfe es eines Gesamtkonzeptes und keiner Einzelmaßnahmen.
Auch Herr Müller hebt noch einmal die Bedeutung der Busanbindung des Bereichs innerhalb des Grabenrings für die generelle Attraktivität der Innenstadt hervor.
Ratsherr Neumann bestätigt der Verwaltung, dass er die Vorlage nicht als Ablehnung verstanden habe. Er sei jedoch auch dafür, auf das geplante Konzept, was im Laufe des Jahres erarbeitet werden solle, zu warten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Tagesordnungsantrag „Alternative zum Marktliner“ zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 23.02.2023 beantragt die CDU-Fraktion einen Sachstandsbericht und eine Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 04.08.2021 zum Thema Alternative zum Marktliner (Anlage 2).Die Verwaltung wird auch um Darstellung weiterer Möglichkeiten zur Steigerung der Barrierefreiheit im Kernbereich der Aachener Innenstadt gebeten.
Im Zusammenhang mit dem Thema Marktliner wird auf weitere Beratungen verwiesen, u.a. imMobilitätsausschuss am 12.01.2023 zum Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 07.12.2022 zum Antrag „Marktliner an Wochenmarkttagen“.
Stellungnahme der Verwaltung
Auch weitere Anträge betreffen die Erreichbarkeit der Innenstadt, zum Beispiel der Ratsantrag „Lebenswerte Aachener Innenstadt: Verkehr neu organisieren“ (Ratsantrag 32/18 der Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft vom 09.12.2020), der mit den Vorlagen FB 61/0270WP18im Mobilitätsausschusses am 17.02.2022sowieFB 61/0508/WP18 im Mobilitätsausschuss am 27.10.2022 beantwortet wurde.
Besonders die barrierefreie Erreichbarkeit des Marktes und des Rathauses in Aachen ist nicht zuletzt durch die topographische Situation eine stadt- und verkehrsplanerische Herausforderung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Mobilität gleichberechtigt mit anderen absichern. Für die EU trat diese am 22.01.2011 in Kraft.
ÖPNV-Erschließung
Das Rathaus und der Marktplatz in Aachen sindheute über die Bushaltestelle "Judengasse (Markt)", die von der Linie 4 im 15-Minuten-Takt angefahren wird, in ca. 200 m Entfernung zu erreichen. Der Abstand zu den Haupthaltestellen "Elisenbrunnen" beträgt rd. 500 m, zumAachener „Bushof“ ca. 600 m.
Grundsätzlich ist die innerstädtische ÖPNV-Erschließung eine große Herausforderung, besonders in historisch gewachsenen Großstädten ohne Stadt- oder Straßenbahnsystem. Die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit einer Altstadt lässt sich in engeren Straßen und Gassen häufig mit Standardbussen nicht flächendeckend sicherstellen, so auch in Aachen.
Kürzere Erschließungswege des Marktes/des Rathauses ließen sich nur durch eine Buslinie über den Markt realisieren. Hierfür müssten kleinereFahrzeuge wie z.B. Midibusse zum Einsatz kommen, die in der Fahrzeugflotte von der ASEAG derzeit nicht vorhanden sind. Zudem muss bei einer Linienführung unmittelbar über den Markt ein technisches System zur Beeinflussung der sogenannten "Terrorpoller" durch Busse installiert werden.Schließlich müssen barrierefreie Haltestellen mit einem Hochbord und Leitelementen errichtet werden, um eine barrierefreie Reisekette zu garantieren.
Beispiele von solchen Kleinbuserschließungen in Deutschland sind rar. In den 1980er und 1990er Jahren entstanden in Deutschland in mehreren Städten spezielle, eigenständige Buslinien innerhalb der Innenstädte, z.B. in Erlangen, Fulda, Lübeck, Mainz, Regensburg, Speyer, Stuttgart und Aachen. Bis auf Regensburg mit einer flächenmäßig recht großen Altstadt hat sich keines dieser Systeme dauerhaft etablieren können. Die Nachfrage ist meistens gering. Ein „Konflikt“ besteht für den Fahrgast in der Abwägung „überschaubare Wegelängen in der kompakten Innenstadt“ versus „Warten auf den Citybus“.
Am interessantesten erscheintdie Lösung in Regensburg:Dort verkehrtder kleineelektrische Midibus „Email“ in einer Schleife zwischen Innenstadt und Bahnhof montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr. Ab Juli ist das Angebot sogar kostenlos (Klimaschutzmaßnahme „Green Deal Regensburg“). Beispiele sind in Anlage 3 aufgeführt.
Zur Finanzierung eines Marktliners in Aachen müssten die Beschaffung neuer Fahrzeuge, die Betriebskosten und die Anlage von neuen Haltestellen berücksichtigt werden. Finanzielle Mittel hierfür sind derzeit im städtischen Haushalt nicht eingeplant.
Ausblick
Die Innenstadt muss für alle Menschen gut erreichbar sein. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in der Innenstadt betrifft aber nicht nur die Erreichbarkeit. Aspekte wie Auffindbarkeit, Oberflächengestaltung und Leitsysteme sind ebenfalls bedeutsam.
Ein Konzept zur barrierefreien Erreichbarkeit stellt eine Gemeinschaftsaufgabe der Verwaltung dar und geht über einereine Linien-/Marktliner-Diskussion hinaus.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 117797
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117797
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-02-16 FB 61_0595_WP18 Alternative zum Mark SAO.pdf
23.10.2024
987.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 23.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:40