Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend
E 88/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Wulf erläutert das Auswahlverfahren zum Öcher Bend. Zunächst wird ein Gestaltungsplans mit „Ankerplätzen“ (große Fahrgeschäfte, große Gastronomiebereiche) erstellt. In Abhängigkeit der ver-bleibenden Fläche werden Art und Anzahl der Geschäftsgruppen und -arten festgelegt. Ein wichtiges Kriterium bei der Gestaltung des Öcher Bends ist die Sicherstellung eines attraktiven Angebotes. Da-her können Art und Anzahl der Geschäftsgruppen von Veranstaltung zu Veranstaltung variieren. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach zuvor festgelegten und kommunizierten Kriterien gesichtet und bewertet. Sollte es mehr Bewerber in einer Geschäftsgruppe geben als zuvor festgelegt, werden die aufgrund der Bewertung bestplatzierten Geschäfte in entsprechender Anzahl zugelassen. Allen anderen wird eine Absage erteilt.
Sie bezieht sich auf die in der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.06.2021 beschlossenen Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend. In diesen Richtlinien war vorgesehen, dass für die Öcher Bend-Veranstaltungen ab 2022 nur noch digitale Bewerbungen zulässig sind. Die inzwischen gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine digitale Bewerbung aus diversen Gründen nicht für alle Interessenten umsetzbar ist. Deshalb schlägt sie vor, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass sowohl digitale als auch postalische Bewerbungen zulässig sind.
Herr Jacoby weist darauf hin, dass die Anpassung der Richtlinie mit dem Fachbereich Recht abge-stimmt ist.
Herr Pilgram fragt nach, ob es W-LAN auf dem Bendplatz gibt.
Frau Wulf bemerkt dazu, dass es über NetAachen die Möglichkeit eines WLAN-Anschlusses gibt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt die Richtlinie zur Zulassung zum Öcher Bend.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.06.2021 sind Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend verabschiedet worden.
In diesen Richtlinien war vorgesehen, dass für die Öcher Bend-Veranstaltungen in 2022 nur noch digitale Bewerbungen zulässig sind. Da wir die Erfahrungen gemacht haben, dass eine digitale Bewerbung aus diversen Gründen nicht für alle Interessenten umsetzbar ist, müssen wir Pkt, 4.2 der Richtlinie dahingehend ändern, dass sowohl digitale als auch postalische Bewerbungen zulässig sind. Der Fachbereich Recht der Stadt Aachen hat die Notwendigkeit dieser Änderung bestätigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117809
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117809
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-01-20 E 88_0062_WP18 Richtlinien zur Zula SAO.pdf
4.1.2025
205.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 07.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:34
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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