14. Februar 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Information Konzessionsvergabe digitale Essensgeldabrechnung in städtischen Kindertagesstätten

FB 45/0322/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Mendes dankt der Verwaltung für die Vorlage und für die Vorab-Information des Jugendamtselternbeirats (JAEB) im Rahmen des Prozesses. Grundsätzlich werde der Schritt der Digitalisierung von Seiten der Eltern begrüßt. Gleichzeitig gebe es bereits einige Anmerkungen und Hinweise, die von Eltern und Kindertageseinrichtungen an den JAEB herangetragen worden seien. Sie verliest daher eine entsprechende Stellungnahme (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

Zusammenfassend stelle sich für den JAEB die Frage, ob die Kosten für die Mittagsverpflegung nicht durch die Träger der Einrichtungen getragen werden könnten. Durch die Einführung der App und der direkten Abrechnungen würden auch Personalressourcen eingespart. Positiv erkenne der JAEB an, dass das Personal entlastet werde. Gleichzeitig fordere er dazu auf, insbesondere die Implementierungsphase kritisch zu begleiten und bestimmte Kriterien zu evaluieren, wie z. B. ob alle Einrichtungen die App eingeführt hätten, ob sich das Essensgeld zusätzlich zu den Transaktionskosten erhöht habe oder ob und wie viel Essen habe entsorgt werden müssen. Der JAEB schlägt vor, auch eine Umfrage bei den Eltern durchzuführen.

Frau Scheidt dankt Frau Mendes für die Ausführungen. Es sei wichtig und sinnvoll, über den JAEB die durchaus berechtigten Bedenken der Nutzer*innen zu hören. Sie verweist auf einen derzeit anhängigen Ratsantrag, der sich ebenfalls darauf beziehe, Eltern möglichst weit finanziell zu entlasten. Es wäre zu überlegen, die Entlastung bei der Mittagsverpflegung mit zu berücksichtigen.

Herr Brötz lobt ebenfalls die konstruktive Beteiligung des JAEB und die Bündelung der Rückfragen und Anliegen der Eltern. Hierbei handele es sich um eine positive Entwicklung, die auch für die Verwaltung wichtig sei. Da die vorgetragenen Anmerkungen und Fragen teilweise sehr umfangreich seien, würden diese im Nachgang schriftlich beantwortet.

Frau Traeger bestätigt, dass die KiTas in den Vergabeprozess eingebunden gewesen seien. Die KiTas hätten die Perspektive der Eltern ebenfalls im Blick. Gleichwohl sei es richtig, dass die Flexibilität in der Praxis zurückgehen würde, was die bestellte Anzahl von Essen betrifft. Ob dadurch vermehrt Essen entsorgt werden müsse, solle in jedem Fall beobachtet und abgefragt werden.

Frau Scheidt bittet darum, dass die Stellungnahme des JAEB zur Verfügung gestellt werde, ebenso die Antworten der Verwaltung. Sie bittet zudem um einen laufenden Bericht der Verwaltung und gegebenenfalls auch des JAEB im Ausschuss, erstmals nach drei Monaten nach Einführung, d.h. im Juni 2023.

Herr Tillmann stimmt Frau Mendes zu, dass die Finanzierung der erhöhten Kosten ein wichtiges Thema vieler Familien sei. Dies habe die Große Koalition auch in die diesjährigen Haushaltsberatungen eingebracht und unter anderem den Zukunftsfonds auf 50.000 Euro erhöht. Der von Frau Scheidt erwähnte Ratsantrag beinhalte den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob und wie die Mittel aus dem Zukunftsfonds auf KiTas und die Mittagsverpflegung ausgeweitet werden könnten, um so das Essen im Einzelfall fördern lassen zu können. Größere staatliche Programme hätten seiner Ansicht nach oft das Risiko, dass Familien durch das Raster fallen. Daher setze er seine Hoffnung eher auf ein Netz auf kommunaler Ebene, um solche Familien aufzufangen.

Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass in der Vorlage explizit die Empfänger*innen von BuT-Leistungen benannt werden, dabei sehe sie auch einen Unterstützungsbedarf beispielsweise bei Wohngeldempfänger*innen. Weiterhin sehe sie es kritisch, dass für jedes Kind eine kindbezogene Essensbestellung abgegeben werden müsse. In der KiTa würden gemeinschaftliches Essen und das Teilen von Essen gelebt, das befürworte sie auch. Darüber hinaus könne sie grundsätzlich nachvollziehen, dass der Anbieter die Entwicklung des Systems refinanziert bekommen müsse, aber 20 Cent pro Vorgang halte sie für nicht unerheblich.

Frau Traeger stimmt zu, dass 20 Cent zunächst zu hoch erscheinen würden. Hochgerechnet auf einen ganzen Monat ergäbe es allerdings einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 4 Euro, was in ihren Augen nicht unverhältnismäßig sei.

Sie macht zudem deutlich, dass „kindbezogene Essensbestellungen“ nicht als Einzelportionen geliefert würden, sondern die Lieferung des gesamten KiTa-Essens für die Kinder in Schüsseln und Schalen verteilt werde.

Frau Mendes bestätigt, dass eine Recherche der Eltern ergeben habe, dass auch in anderen Kommunen bzw. bei anderen Trägern, die mit Kitafino zusammenarbeiten würden, die Transaktionskosten bei 20 Cent pro Vorgang liegen würden. Es verwundere sie dennoch, dass der Betrag bei der Größe des Auftrages nicht zugunsten der Eltern angepasst würde.

Herr Brötz erläutert, dass es sich um ein umfangreiches Leistungspaket mit einer hohen Flexibilität handele. Das bisherige System sei sowohl für die Eltern als auch für Einrichtungen eine große Belastung gewesen. Kitafino rechne die Kosten bei BuT-Leistungsempfänger*innen direkt mit dem Jobcenter ab, dies sei ein Fortschritt auch für die Familien. Bislang hätten manche Eltern die Abrechnung über das Jobcenter nicht in Anspruch genommen, da der Vorgang zu bürokratisch gewesen sei. Daher empfinde er die 20 Cent auch für annehmbar.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Wie bereits im Sachstandsbericht zur Kassenprüfung in KiTas (Vorlage vom 24.08.2021, Vorlagen-Nr.: FB45/0128/WP18) beschrieben,wurde die Vergabeeiner Dienstleistungskonzession zur digitalen Bestellung und Abrechnung von Verpflegungsgeldern für das Mittagessen in den eigenen städtischen KiTas für das Jahr 2022 geplant. Eine entsprechende Information des Kinder- und Jugendausschusses erfolgte durch die Vorlage vom 04.04.2022 (FB 45/0214/WP18).

Der Vergabeprozess konnteAnfang Dezember 2022 durch die Zuschlagserteilung an die Firma Kitafino GmbH abgeschlossen werden.

Es wird eine Dienstleistungskonzessionfür die Dauervon drei Jahren mit einer stadtseitigen dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vergeben.

Der Einsatz einer entsprechenden IT-Lösung war ursprünglich zum 01.01.2023 in allen städtischen KiTas geplant. Aufgrund von Verzögerungen im Vergabeprozess u.a. wegen Erkrankungen, kann die IT-Lösung erst zum 01.04.2023 an den Start gehen.

Aus Sicht der Verwaltung steht für die Einführung des Systems sowohl für die Kita-Leitungen als auch für die Eltern ausreichend Zeit für die Umstellung zur Verfügung.

Bei der Nutzung des neuen Systems wird fallen 0,20€ pro Bestellung an, was einem Betrag von etwa 4 € monatlich entspricht, sofern täglich das Mittagessen in Anspruch genommen wird. Gleichzeitig werden jedoch auch Kosten für die Eltern reduziert, da über das neue System eine Spitzabrechnung der tatsächlich bestellten Mittagessen ermöglicht wird (z.B. Stornierung des Mittagessens, wenn das Kind z.B. erkrankt ist)und so bisherige pauschale Abrechnungen abgelöst werden.

Kitafino wird bereits seit mehreren Jahren bei anderen Trägern in KiTas (auch in Aachen) und Schulen genutzt, um die Bestell- und Abbestellprozesse von Verpflegungen besser zu koordinieren und digital darzustellen. Die Firma kann daher auf viele Erfahrungswerte zurückgreifen und die Rückmeldungen der Träger, die Kitafino bereits einsetzen, sind positiv.

Damit wirdden Eltern eine deutlich komfortablere Lösung angeboten, bei der sie dieerforderlichen Tätigkeiten von zu Hause oder unterwegs erledigen können. Die Eltern verfügen über ein Guthabenkonto und erhaltenjederzeit in digitaler Form Transparenz über den Stand der Abrechnung und die Bestellung der Mittagessen. Auch die Bestellung der Mittagessen selber wird in digitalerForm transparenter erfolgen.

Über das Abrechnungsprogramm ist auch eine direkte Verrechnung der BuT-Leistungen möglich, so dass sich hier der aktuelle Aufwand in den KiTaserheblich reduzieren wird.

Durch die Einführung des Systems ergeben sich folgende Vorteile für die Eltern:

  • Bestellungen können jederzeit bequem von zu Hause aus im System aufgenommen oder storniert werden
  • Möglichkeit der Nutzung einer automatischen Bestellfunktion zu festgelegten Tagen ohne jeweiliges Einloggen
  • volle Kostenkontrolle, da das tagesaktuelle Guthaben im System immer im Blick ist
  • keine Pauschalen mehr für das Mittagessen, sondern individuelle Spitzabrechnung
  • rechtzeitige Erinnerungsmail, wenn das Guthabenkonto aufgeladen werden sollte
  • bequeme Aufladung des Guthabens durch Überweisung oder Dauerauftrag
  • Nutzung der kostenlosen Smartphone-App für Android und iOS

Gleichzeitig ergeben sich auch in den städtischen KiTas Vorteile für die Kita-Leitungen:

  • wesentliche Arbeitserleichterung, da der bisher händische Aufwand der Berechnung und Verrechnung der Verpflegungsgelder für das Mittagessen wegfällt
  • kein Einsammeln der Gelder bei den Eltern undkeine Zahlungserinnerungen
  • Reduzierung des Konfliktpotentials aufgrund bisheriger Klärung evtl. Außenstände oder Rückerstattungswünsche der Eltern überwiegend in der „Hol“- und „Bring“-Phase
  • keine Abrechnung von BuT-Leistungen
  • Reduzierung von Fehlerpotentialen bei der Abrechnung
  • Korruptionsprävention (Schutz vor möglichen Konflikten/Vorwürfen und Vermeidung einer Rechtfertigungsrolle)
  • keine Erstellung von Bestelllisten und Übermittlung an den Caterer
  • keine Rückfragen der Eltern zu den Essensabrechnungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-24 FB 45_0322_WP18 Information Konzessi SAO.pdf

19.11.2024

140.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 14.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:37

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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