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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2023/2024

FB 45/0312/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Thunig (FB45) stellt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt für das KiTa-Jahr 2023/2024 anhand einer Präsentation vor.

Aktuell erfolgt ein leichter Anstieg in den Zahlen der zu betreuenden U3 Kinder und ein größerer Anstieg an Ü3 Kindern.

In der gesamten Stadt nimmt der Fachkräftemangel in KiTas trägerübergreifend zu und das Bestandspersonal verringert sich u.a. aus demografischen Gründen, Wegzügen und Erkrankungen immer weiter. Personalfindung und somit Stellenbesetzungen werden daher immer problematischer.

Daraus resultiert, dass es immer mehr unbesetzte Stellen gibt, welche dann auch Auswirkungen auf die Bestandsplätze und somit die Planung 2023/2024 haben. Woraus sich auch eingeschränkte Betriebsmöglichkeiten und Unsicherheiten bei Inbetriebnahmen neuer Gruppen und Einrichtungen ergeben.

Mögliche Lösungsansätze sind die Streichung von Überbelegungen, Stärkung der praxisintegrierten Ausbildung, Wiedereinstiegskonzepte für ausgeschiedenes Personal, Entwicklung des „Aachener Modells“ (Beschäftigung ungelernter Fachkräfte) und die Einführung von Betreuungs- und Kernzeiten in KiTas.

Durch baukonjukturelle städtebauliche Herausforderungen kommt es weiterhin zu Verzögerungen und Verteuerungen der Baumaßnahmen. Daraus folgt, dass bei einer späteren Inbetriebnahme keine zeitnahen Entlastungen bzw. Steigerungen der Versorgungsquoten folgen. Darüber hinaus sind potentielle Standorte für Neubauten immer schwerer zu finden.

Es bestehen weiterhin Ausbaubedarfe im Bereich der Altersgruppen U3 und Ü3 zur Erreichung der politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten. Außerdem, gibt es Schwankungen auf der Sozialraumebene. Plätze werden fast nur noch über Neubauprojekte gewonnen und Übergangslösungen müssen weiter genutzt bzw. neue gefunden werden.

Mögliche Perspektiven für den Ausbau von Kitaplätzen in Eilendorf sind die geplante KiTa Kaiserstraße und KiTaBreitbenden und ein weiterer KiTa- Neubau bei dem momentan mehrere Grundstücke geprüft werden.

Frau Bergs(Grüne) dankt für den Vortag und stellt fest,dass selbst mitden beiden bereits geplantenGroßprojekten der Gesamtbedarf in Eilendorf nicht gedeckt werden kann. Sie fragt an, ob bei der Statistik, die örtliche Herkunft der zu betreuenden Kinder von Karlinis miteinbezogen wurde. Außerdem fragt Sie, warum eine Gruppe bei Karlinis geschlossenworden ist und diese Gruppe nicht wieder reaktiviert werden kann.Außerdem bittet Sie um Mitteilung, wie realistisch der Baubeginn in der Kaiserstraße 2023 ist und ob die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind.

Frau Thunig (FB 45) teilt mit, dass die Kinder aus Karlinis und die Herkunft der Kinder miteinbezogen wurden, die Kinder stammen zu über 90% aus Eilendorf. Die Gruppe kann nicht anderweitig genutzt werden, da die Unternehmen, die die einzelnen Plätze gebucht haben, diese wegen einer geringeren Nachfrage nicht mehr belegt konnten. Es ist eine Prüfung durch das Rechtsamt erfolgt, ob die Plätze nicht auch an Eilendorfer Kinder vergeben werden können.Das rechtlich Gutachten hat ergeben,dass dies nicht möglich ist, da die Betriebs-Kita in einem Gewerbegebiet liegt und keine Gemeinbedarfsfläche für eine Kita nutzen darf.

Frau Pautsch (FB 45) ergänzt, dass eine allgemeine Kita grundsätzlich nicht in einem Gewerbsgebiet möglich ist. Die einzige Ausnahme ist eine Betriebskita, die von den Betrieben dieses Gebiets genutzt wird. Deshalb gibt es keine Möglichkeit die freien Plätze andersweitig zu nutzen.Weiterhin sei der geplante Baubeginn 2023 für die Kaiserstraße nach ihren Informationen avisiert.

Frau Bergs(Grüne) bittet um Prüfung, ob die Unternehmen offensiv für die Betriebs-Kita Karlinis werben und somit Kinder von Betriebsangehörigen aus einer anderen Kita in die Betriebs-Kitageholtwerden können. Weiterhin bittet sie um Prüfung, ob es nicht auch möglich ist weitere Unternehmen des Gewerbegebietes zu finden, die sich an der Betriebs-Kita Karlinis beteiligen wollen, damit diese nicht irgendwann leerläuft. Schließlich ist dieses Gebäude funktional voll ausgestattet.

Frau Pautsch (FB 45) antwortet, das bereits bei Unternehmen in der Umgebung angefragt wurde und auch bei den Unternehmen mit bestehenden Plätzen, ob Bedarf besteht.

Herr Bode(CDU) legt dar, dass der Hauptnutzer der Betriebs-Kita Karlinis die Firma Grünenthal sei. Weiterhin sehe er bei den Betreiberfirmen eine soziale Verantwortung der Unternehmen, dadie Bezirksvertreteungsich damals stark für diese Betriebs-Kita eingesetzt habe.

Herr Schäfer(SPD) kritisiert, dass die Betriebs-Kita Karlinis zu Eilendorf hinzugezählt wird, aber nicht von Eilendorfer Kindern besetzt werden kann. Darum sollte diese auch nicht in den Berichten der Verwaltung stehen, da dies gesamtstädtisch dann immer falsch gelesen werde.

Herr Dr. Heinze(CDU) fragt, ob es möglich ist die Räumlichkeiten von den Karlinis durch die Stadt anzumieten, um dort eine Gruppe aufzubauen.

Herr Riße (Grüne) regt an, eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung zu erwirken, die Plätze bei Karlinis als eine zeitlich befristete Lösung während der Bauphase in der Kaiserstraße zu nutzen.

Die Bezirksbürgermeisterin bittet um Prüfung, ob eine Ausnahme für geflüchtete Kinder zur Betreuung möglich sei.

Frau Pautsch (FB 45) führt aus, dass viel versucht wurde, um die Plätze nutzbar zu machen, jedoch gibt es nach Prüfung durch das Rechtsamt hierfür leider rechtlich keinen Spielraum

Die Bezirksbürgermeisterin Frau Eschweiler fragt an, ob eine Möglichkeit besteht, Kinder die eigentlich ab dem 3. Lebensjahr von Karlinis in einen städtische Kita wechseln, in der Kita Karlinis zu belassen, um dadurch die städtischen Kitas zu entlasten.

Frau Pautsch (FB 45) erklärt, dass dies leider nur ein kleiner Ansatz sei und die Finanzierung bzw. Kostenübernahme durch die Unternehmen geprüft werden muss. Außerdem müssen mindestens 20 Ü3 Kinder für eine Ü3 Gruppe zustandekommen.

Herr Hofmann(AFD) stellt die Frage, wie groß der Radius der Unternehmen sein darf, damit sich Unternehmen an Karlinis beteiligen können.

Frau Pautsch (FB45) weist darauf hin, dass bereits eine Werbekampagne für Unternehmen gestartet wurde. Sie nimmt dieseFrage aber mit und ist für jede weitere kreative Idee dankbar.

Frau Bergs (Grüne) führt aus, dass sie immer wieder die Informationen erhalte, wonach die Tagespflegepersonen ihre Plätze nicht besetzt bekommen.

Frau Pautsch (FB 45) erklärt, dass viele KiTas ihre Ü3 Plätze bereits aus ehemaligen U3 Kindern belegt haben. Die Kindertagespflege sei auch nicht für jeden geeignet. Es wurdeaber vor kurzem eine Kampagne zur Stärkung von Kindertagespflege gestartet.

Herr Schäfer (SPD) bittet um Mitteilung, wie viele Betreuungsplätze für U2 Kinder in Eilendorf angeboten werden.

Frau Pautsch (FB 45) legt dar, dass in den Daten keine Differenzierung von U3 Kindern nach Altersgruppen erfolgt.

Abschließend macht Frau Thuing (FB 45) darauf aufmerksam, dass eine Änderung bei den finanziellen Auswirkungen auf Seite 2 der Vorlage eingetreten ist, hierbei handele es sich um einen Übertragungsfehler.

Die Bezirksbürgermeisterin dankt Frau Thunig und Frau Pautsch im Namen der Bezirksvertretung Eilendorf für die umfangreiche Vorlageund den ausführlichen Vortrag.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2023/2024 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 92,87 % und im U3-Bereich von 47,06 % im Kindertagesstättenjahr 2023/2024, beginnend mit dem 01.08.2023. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Plätze der beiden neu geplanten Projekte „Am Hasselholz“ und „Lochnerstraße 52-54“, da der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme im KiTa-Jahr 2023/2024 aktuell noch sehr unsicher ist und die Versorgungsquoten nicht verfälscht werden sollen. Gleichzeitig sollen über die Aufnahme der Plätze die Landesmittel gesichert werden, damit eine mögliche Inbetriebnahme nicht aus haushalterischen Gründen scheitert.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 45_0312_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

95.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 08.02.2023
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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