23. Februar 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Ratsantrag 550/17 der Fraktionen CDU+SPD „Vernetzung mit dem städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“ vom 30.09.2019

FB 61/0598/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann zeigt sich erfreut über die gute Arbeit, die der externe Gutachter geleistet habe. Die Ergebnisse fänden seine Zustimmung.

Beschluss

Der Mobilitätstauschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt somit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätstauschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt somit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Mit dem Ratsantrag 550/17 der Fraktionen CDU und SPD vom 30.09.2019 (Anlage 1) wird die Verwaltung damit beauftragt, die Schnittstellen des Rad-Vorrang-Netzes der Stadt Aachen mit dem „städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“ abzustimmen. Das sei erforderlich, um eine attraktive lückenlose Radverkehrsführung für Pendler*innen zu gewährlisten.

Prozesse zur regionalen Verknüpfung des Aachener Radverkehrsnetz

Die Aufgabe der Verknüpfung innergemeindlicher Radverbindungen an übergeordnete, regionale Netzkonzepte des Radverkehrs wird durch die Verwaltung als wichtige Aufgabe verstanden. In mehreren Abstimmungsprozessen wird an der Harmonisierung der Netzentwürfe gearbeitet.

Städteregionales Radverkehrsnetz

Seit 2019 arbeitet die StädteRegion an der Entwicklung eines städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr. In diesem Prozess wurde die Stadt Aachen aktiv eingebunden. Kommunale Entwicklungen, wie z.B. die Planung des Rad-Vorrang-Netzes für die Stadt Aachen konnten im Rahmen mehrere Workshops eingebracht werden und sind in den weiteren Prozess eingeflossen. Die Anbindung der kommunalen Radverkehrsnetze an die Nachbargemeinden war Kerninhalt der geführten Abstimmungen.

Gesamtregionales Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier

Im Jahr 2021 hat der Zweckverband Landfolge Garzweiler das „Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ für die Mitglieder der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) erarbeitet. Das Projektgebiet reicht von der StädteRegion Aachen und dem Kreis Euskirchen im Süden bis nach Mönchengladbach im Norden. Für das Rheinische Revier wurde auf Grundlage des Radverkehrsnetzes NRW sowie bestehender Radverkehrsnetze auf Kreisebene und kommunaler Netzplanungen ein regionales Radverkehrsnetz entsprechend der „Hinweise zu Radschnellverbindung und Radvorrangrouten (H-RSV)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt (Anlage 2).

Gutachten zum Entwurf eines Radhauptnetzes in Aachen

Auf kommunaler Ebene ist derzeit ein externes Gutachten für den Entwurf eines Aachener Radhauptnetzes in Auftrag. Neben der Verdichtung des Rad-Vorrang-Netzes werden in diesem Rahmen auch die radverkehrlichen Anbindungen an die angrenzenden Kommunen betrachtet. Die Arbeiten der überregionalen (Rheinisches Revier) und regionalen (StädteRegion) Netzkonzepte hinsichtlich möglicher Anschlusspunkte an der Stadt- und Landesgrenze fließen in das Gutachten ein.

Facharbeitsgruppe „Regionale Radinfrastruktur“ der AG Innovation

Im Jahr 2022 wurde mit der „AG Innovation“ ein weiteres Instrument zur Gestaltung innovativer und nachhaltiger Mobilität auf regionaler Ebene geschaffen. Eine Facharbeitsgruppe mit Vertretern der einzelnen Städte und Gemeinden beschäftigt sich unter Federführung der StädteRegion mit der „Regionalen Radinfrastruktur“. Schwerpunkte der regelmäßig stattfinden Abstimmungen sind die Entwicklung eines ganzheitlichen regionalen Hauptnetzes für den Radverkehr, die Festlegung einer regional einheitlichen Gestaltung von Radinfrastruktur und die Schaffung von Strukturen zur Umsetzung von Radverbindungen zwischen Kommunen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei 12 Zustimmungen und einer Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-02 FB 61_0598_WP18 Ratsantrag 550_17 de SAO.pdf

23.10.2024

3.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:40