4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023-2026
FB 45/0299/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsfrau Scheidt (GRÜNE) hält fest, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner gestrigen Sitzung darauf hingewiesen habe, dass spätestens im nächsten Kinder- und Jugendplaneine deutlich bessere Beteligung der Jugendlichen gewünscht sei. Von der Verwaltung habe man erfahren, dass in diesem und auch im nächsten Jahrdie deutliche Stärkung der Jugendpartizipation in der Stadt geplant sei. Der Kinder- und Jugendausschuss werden sich im nächsten Halbjahr noch einmal intnensiv mit diesem Thema beschäftigen und dann in Richtung Stadtjugendplan weiterverfahren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
- DerRat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt denKinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird der 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 von der Verwaltung vorgelegt.
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode gültig ist
Bedingt durch die Corona Pandemie hat sich die Fortschreibung des 3. Kinder- und Jugendförderplans verzögert. Dieser hat hierdurch bis zur Fertigstellung und Verabschiedung des
4. Kinder- und Jugendförderplans seine Gültigkeit.
Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - finanziell absichert.
Der 4. Förderplan startet somit 2023 und umfasst den Zeitraum bis einschließlich 2026.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Diese ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und Jugendförderplan.
Die Zahlen entsprechen dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 ff, da der Haushalt 2023 ff noch keine Rechtsgültigkeit hat.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 7.288.200 | 7.288.200 | 22.228.800 | 22.228.800 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -7.288.200 | -7.288.200 | -22.228.800 | -22.228.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich entsprechend Kinder- und Jugendförderplan, Punkt 8.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117910
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117910
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-17 FB 45_0299_WP18 4. kinder- und jugen sao
19.11.2024
19.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 15.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:38