Neuauflage Förderprogramm "Ankommen und Aufholen" 2023; Umsetzung des Bausteins "Extra-Geld"
FB 45/0325/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Griepentrog kritisiert die Unterbrechung des Programmes seitens des Landes NRW. Der Förderbedingungen – bzw. der Zeitraum - sei für die Schulen wieder knapp und schwierig. Die Verwaltung schlage nun vor, keine Projekte über die Stadt zu finanzieren, sondern das Geld nach dem gleichen Verteilungsschlüssel wie beim letzten Mal direkt an die Schulen zu geben.
Herr Auler halte die Aufteilung an die Schulen für sehr gut. Aufgrund der zeitlichen Enge solle es so gemacht werden.
Er gibt den Hinweis, dass das Land so gehandelt habe, weil sich der Bund aus der Finanzierung rausgezogen habe. Die gesetzlichen Gegebenheiten zur Finanzabwicklung von Bund und Land habe es in der praktischen Umsetzung verkompliziert.
Herr Fischer teilt mit, dass sich die Schulen über die Verlängerung freuen würden. An seiner Schule sei schon jede Klasse um Vorschläge gebeten worden, wie die Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Frau Griepentrog merkt an, dass die Schulen keine Rückmeldung zur den Bildungsgutscheinen bekämen. Sie hätten keine Kenntnis darüber, wie viele tatsächlich wahrgenommen worden seien und viele übrig blieben.
Herr Kaldenbach widerspricht Frau Griepentrog. Diese Rückkopplung sollte erfolgen und werde auch seitens der Verwaltung nachgehalten. Wenn keine Abrechnung der Bildungsgutscheine erfolgte, werde Kontakt mit der Schule aufgenommen und geprüft ob eine erneute Vergabe erfolgen könne.
Die Verwaltung sei in der Lage, darzustellen wie viele Bildungsgutscheine ausgegeben und abgerechnet wurden. Im schlimmsten Falle werde eine Rückabwicklung gemacht.
Frau Kurschilgen äußert Interesse an einer solche Auswertung und fragt nach, wie arbeitsintensiv diese wäre.
Herr Kaldenbach bittet sie, zunächst die entsprechende Vorlage aus dem letzten Jahr zu prüfen. Sollte sie danach noch Fragen haben, könne sie sich gerne nochmal erkundigen.
Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass vieles unterbrochen worden sei,weil die Schulen gewusst hätten, dass der Förderzeitraum im Dezember zunächst ablaufe und die neuen Förderbedingungen noch nicht bekannt waren. Bis Juni sei dies nur schwerlich wieder in Gang zu bringen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verteilung des Schulträgerbudgets der Stadt Aachen gemäß dem in der Vorlage formulierten Vorschlag der Verwaltung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Das bisherige Förderprogramm „Aufholen nach Corona“, das sich anteilig aus Bundes- und Landesmitteln zusammengesetzt hat, ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die in diesem Zusammenhang bewilligten Mittel durften nicht übertragen werden. Die Durchführung von Maßnahmen war nur bis zum 31.12.2022 möglich. Nicht verausgabte Mittel sind von Seiten des Schulträgers an das Land zu erstatten.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung bereits in der Oktobersitzung am 25.10.2022 (vgl. Vorlage FB 45/0284/WP18) berichtet, dass in u.a. in der Fördersäule I (Schul-/Schulträgerbudget sowie Bildungsgutscheine) nicht gelingen wird, die Mittel bis zum Ende des Förderzeitraums vollständig zu verausgaben.
Zurzeit ist die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulen sowie den Bildungsanbietern (zum Baustein Bildungsgutscheine) zur konkreten Höhe der Mittelverausgabungen und in Vorbereitung der Verwendungsnachweisung sowie anschließender Mittelerstattung der nicht verwendeten Mittel.
- Neuauflage Förderprogramm „Ankommen und Aufholen“ des Landes NRW
Bereits im letzten Jahr hatte das Land NRW kommuniziert, dass es die Fördersäule I fortsetzen möchte und dass die Landesregierung eine Verlängerung des Programms „Ankommen und Aufholen“ bis zum Ende der Sommerferien 2023 beschlossen habe. Nähere Informationen zur Ausgestaltung des Programms (u.a. welche Bausteine werden mit welchen Förderrichtlinien und in welchem Förderumfang fortgesetzt) lagen bislang nicht vor.
Mit Mail vom 26.01.2023 hat der DLR-Projektträger, weitere Informationen zum neuen Förderprogramm kommuniziert.
Dort wurde erläutert, dass den Schulträgern neue Mittel über eine fachbezogene Pauschale 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel können für die Umsetzung schulbezogener und schulübergreifender Maßnahmen zum Ausgleich pandemiebedingter Defizite sowie für Bildungsgutscheine genutzt werden. Die bisherigen Regelungen sollen beibehalten werden.
Die Mittel dürfen ab dem 01.01.2023 verwendet werden – der Beginn und die Durchführung von Maßnahmen vor dem Erhalt des Bescheides (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) sind demnach nicht förderschädlich.
Der Projektträger weist darauf hin, dass die Bescheide an die Schulträger schnellstmöglich von Seiten der Bezirksregierung erteilt werden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen diese noch nicht vor.
Die Gesamtbudgets der fachbezogenen Pauschale 2023 für die einzelnen Schulträger wurden am 26.01.2023 im Bildungsportal veröffentlicht (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld).
Die Aufteilung der Mittel auf Maßnahmen – Bildung von Schul- bzw. Schulträgerbudgets sowie einem Budget für Bildungsgutscheine - liegt im Ermessen des Schulträgers. Die Verwaltung hat daher einen Vorschlag zur Aufteilung der Mittel und der Umsetzung des Schulträgerbudgets erarbeitet.
- Vorschlag zur Umsetzung des Schulträgerbudgets
Die Träger der sechs Ersatzschulen in der Stadt Aachen erhalten vom Land zugewiesene Mittel von insgesamt 101.220,28 €. Diese werden zunächst der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt und anschließend unmittelbar an die Träger per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Träger der Ersatzschulen entscheiden eigenverantwortlich unter Beachtung der geltenden Regelungen über die Aufteilung und Verwendung der Mittel.
Der Stadt Aachen stehen als Schulträgerin über die fachbezogene Pauschale 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 375.723,09 € zur Verfügung.
Der frühe Beginn der Sommerferien (22.06.2023) in Verbindung mit den erst jetzt vorliegenden Informationen zum neuen Programm führen dazu, dass der Durchführungszeitraum für Maßnahmen bereits jetzt sehr kurz bemessen ist und die sinnhafte und wirksame Verausgabung der bewilligten Mittel herausfordernd sein wird.
Baustein Schulträgerbudget
Eine Aufsplittung der Budgets in einzelne Bausteine würde zum einen zeitkritisch und die Summe, die einzelnen Schulen zur Verfügung steht, bei einigen Schulen so stark reduziert, dass diese nur noch eingeschränkt wirksame Maßnahmen durchführen könnten. Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, kein Schulträgerbudget zu bilden und die Gelder vollständig den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Baustein Bildungsgutscheine
Da die Inanspruchnahme der im letzten Förderprogramm fest vorgegebenen Budget (zu Beginn mind. 30% der Fördersumme) für Bildungsgutscheine von Schule zu Schule sehr unterschiedlich ausgefallen ist, wird vorgeschlagen, so wie es zuletzt auch möglich war und über die aktuellen Regelungen ebenfalls möglich ist, von einer festen Quote für diesen Baustein abzusehen.
Vielmehr werden die konkreten Bedarfe kurzfristig bei den Schulen abgefragt und anschließend ein schulscharfes und bedarfsgerechtes Budget für Bildungsgutscheine vorgesehen.
In der Folge wird das Schulbudget der Schule um den Anteil, der für die Finanzierung der gemeldeten Anzahl an Bildungsgutscheinen benötigt wird (200 €/Bildungsgutschein), reduziert. Sofern kein Bedarf für Bildungsgutscheine gemeldet wird, wird die volle Fördersumme als Schulbudget zur Verfügung gestellt.
Baustein Schulbudgets
Im Sinne einer schnellstmöglichen, bedarfsgerechten und möglichst individuellen Umsetzung der bewilligten Mittel wird daher vorgeschlagen, die fachbezogene Pauschale vollständig als Schulbudgets (ggfs. reduziert um den gemeldeten Bedarf für Bildungsgutscheine) zur Verfügung zu stellen.
Bei der Aufteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Schulen wird vorgeschlagen, die gleichen Kriterien für die Verteilung zu nutzen, die der Ausschuss zu Beginn des letzten Förderprogramms in der Sitzung am 02.11.2021 (Vorlage FB 45/0150/WP18) zur Umsetzung des Schulträgerbudgets beschlossen hat. Die Vorlage ist in Anlage 1 beigefügt. Die Schüler*nnenzahl wurde auf Basis des Stichtages 15.10.2022 aktualisiert.
Die Fördersummen der einzelnen Schulbudgets, die sich nach Anwendung der zuvor genannten Berechnung ergeben, sind der Anlage 2 zu entnehmen.
- Einschätzung der Verwaltung und nächste Schritte
Von Seiten der Verwaltung wird das Vorgehen, den Durchführungszeitraum des bisherigen Programms „Aufholen nach Corona“ mit dem 31.12.2022 enden zu lassen und mit dem Förderprogramm „Ankommen und Aufholen 2023“ ein neues Förderprogramm mit neuem Förderzeitraum aufzulegen, in vielerlei Hinsicht als unglücklich empfunden.
Für die Schulen, die Kooperationspartner und den Schulträger hat diese Regelung zur Konsequenz, dass das „alte“ Programm aktuell arbeits- und zeitintensiv abzurechnen ist. Neben den Aufgaben, die hier für die Verwaltung entstehen, ist auch jede Schule / jeder Träger gefordert, die Mittelverwendung nachzuweisen. Anschließend sind die nicht verausgabten Mittel von Seiten des Schulträgers zurückzuzahlen. Dies hätte vermieden und auf den Zeitpunkt nach den Sommerferien 2023 verschoben werden können.
Das Ziel der Landesregierung, eine Verlängerung des Programms zu ermöglichen, was einen möglichst nahtlosen Übergang impliziert, ist über die Regelungen zum neuen Förderprogramm nicht gelungen. Aufgrund der Tatsache, dass Informationen zu den neuen Regelungen und der Förderhöhe erst Ende Januar mitgeteilt wurden, ist eine längere Förderlücke entstanden. Hinzu kommt, dass der Durchführungszeitraum für Maßnahmen aufgrund der frühen Sommerferien in diesem Jahr, die bereits Ende Juni beginnen, nochmals verkürzt worden ist.
In der Folge ist bereits jetzt fraglich, inwiefern es gelingen wird, die Mittel vollumfänglich und zielführend zu verausgaben.
Von Seiten des Schulträgers werden die Gelder auf Grundlage des politischen Beschlusses zur Verteilung der Mittel sowie nach Vorliegen der Rückmeldungen der Schulen zum Bedarf für Bildungsgutscheine, schnellstmöglich zu den Schulen verlagert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
1)4-030302-935-1 SK 41410000 2)4-030302-935-1 SK 52790000 3)4-030302-935-1 SK 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1)0 | 1)476.943 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2)0 3)0 | 2)375.723 3)101.220 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 1)0 | 1)476.943 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die beabsichtigte Bewilligung der in dieser Vorlage beschriebenen Fördermittel aus der fachbezogenen Pauschale 2023 im Förderprogramm „Ankommen und Aufholen“ erfolgt haushaltsneutral. Die Mittel enthalten eine 100%ige Landesförderung
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 117914
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117914
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-01-31 FB 45_0325_WP18 Neuauflage Foerderpro SAO.pdf
19.11.2024
595.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 09.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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