Verwendung von Ersatzgeldern
FB 36/0255/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Im Hinblick auf den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, erkundigt sich Herr Schwenk danach, ob nicht auch ein Flächenankauf am Schneeberg geplant sei. Frau Bümmerstede erwidert, dass derzeit einige Flächenankäufe durch die Stadt Aachen anstünden, welche jedoch nicht alle durch den Einsatz des Ersatzgeldes finanziert würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6). Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Ersatzgeldbestimmungen geändert. Nach § 31 (4) LNatschG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf, die durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden können. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Dem Naturschutzbeirat wurdein seiner Sitzung am 14.09.2021eine Liste über die Verwendung der Ersatzgelder vorgestellt, diese Liste wurde in der Sitzung am 26.04.2022 um eine weitere Naturschutzmaßnahme ergänzt (Waldrandentwicklung im Bereich der Lütticher Straße). Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen auch in diesem Jahr und in den Folgejahren die Ersatzgelder für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden:
- Landschaftsschutz mit Projektträgern (jährlich ca. 64.000 €).
- städtischer Anteil an der Finanzierung der Naturschutzstation (2023 = 3.884,04 €)
- städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (= ca. 6.600 €)
- aufwertende Naturschutzmaßnahmen (u.a. Entwicklungspflege Waldrandentwicklung)
Darüber hinaus ist in diesem Jahr im Bereich Walheim der Erwerb einer ca. 11.000 m² großen Grünlandfläche für ca. 61.000 € geplant, die anschließend durch entsprechende Bewirtschaftung (Extensivierung, Einschränkung der Weidezeiten) naturschutzfachlich aufgewertet werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117960
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117960
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-02-09 FB 36_0255_WP18 Verwendung von Ersat SAO.pdf
7.3.2025
137.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 07.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:42