7. März 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 5Öffentlich

Verwendung von Ersatzgeldern

FB 36/0255/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Im Hinblick auf den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, erkundigt sich Herr Schwenk danach, ob nicht auch ein Flächenankauf am Schneeberg geplant sei. Frau Bümmerstede erwidert, dass derzeit einige Flächenankäufe durch die Stadt Aachen anstünden, welche jedoch nicht alle durch den Einsatz des Ersatzgeldes finanziert würden.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6). Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Ersatzgeldbestimmungen geändert. Nach § 31 (4) LNatschG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf, die durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden können. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Dem Naturschutzbeirat wurdein seiner Sitzung am 14.09.2021eine Liste über die Verwendung der Ersatzgelder vorgestellt, diese Liste wurde in der Sitzung am 26.04.2022 um eine weitere Naturschutzmaßnahme ergänzt (Waldrandentwicklung im Bereich der Lütticher Straße). Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen auch in diesem Jahr und in den Folgejahren die Ersatzgelder für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden:

  • Landschaftsschutz mit Projektträgern (jährlich ca. 64.000 €).
  • städtischer Anteil an der Finanzierung der Naturschutzstation (2023 = 3.884,04 €)
  • städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (= ca. 6.600 €)
  • aufwertende Naturschutzmaßnahmen (u.a. Entwicklungspflege Waldrandentwicklung)

Darüber hinaus ist in diesem Jahr im Bereich Walheim der Erwerb einer ca. 11.000 m² großen Grünlandfläche für ca. 61.000 € geplant, die anschließend durch entsprechende Bewirtschaftung (Extensivierung, Einschränkung der Weidezeiten) naturschutzfachlich aufgewertet werden soll.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-09 FB 36_0255_WP18 Verwendung von Ersat SAO.pdf

7.3.2025

137.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 07.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:42