1. März 2023 um 17:00, Rathaus
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2023/2024

FB 45/0312/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Schmitt-Promny (Grüne) hält fest, dass sie die Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt sehr gut finde. Sie gäbe allgemein einen guten Überblick über die Fragestellungen, die mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan anstünden. Die Grüne-Fraktion sei mit dem ganzen Bericht und der gesamten Vorlage einverstanden. Man könne aber nicht verhehlen, dass darin auch Teile vorhanden seien, über die man nicht glücklich sein könne und zwar die Tatsache, dass Karlini in Eilendorf eine U3-Gruppe schließen solle, da sie eine Betriebskita sei. Ihre Fraktion wisse, dass die Verwaltung sich sehr stark bemüht habe, aber sie fände, dass man dran bleiben solle. Man sei sich bewusst, dass noch Plätze im Ü3-Bereich fehlten, durch fehlende Rahmenbedingungen und fehlendes Fachpersonal.

Ratsherr Bogczek (Die Zukunft) dankt der Verwaltung und weist darauf hin, dass bei der Ü3- und U3-Betreuung, die prozentualen Quoten gesunken seien und dass dies im nächsten Jahr wieder erreicht würde. Er weist ferner auf die Kindertagsepflege bei der U3 hin, welche als systemrelevant angesehen werde, auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel.

Ratsherr Tillmanns (CDU) hält fest, dass die Vorlage inhaltlich gut und auch richtig dargestellt sei, wenngleich die Zahlen, die man habe, nicht gut seien. Man erlebe eine Stagnation und auch zum ersten Mal im Ü3-Bereich eine Situation, zu der gesagt werden könne, die Versorgung sei nicht ausreichend. Dies habe nichts mit der Politik, nichts mit einer schlechten Arbeit der Verwaltung zu tun. Dies habe auch nichts mit falschen Entscheidungen zu tun, die in den letzten Jahren getroffen wurden. Es sei der Situation geschuldet, die so sei, wie sie ist. Alle suchten unter dem Stichwort des Fachkräftemangels in den letzten Monaten nach Lösungen. Dies sei ein ganz schweres Geschäft und man werde in diesem Jahr Eltern vor den Kopf stoßen und um Verständnis bitten müssen, für eine Situation, in der nicht jedes Kind einen Platz fände. Es sei wichtig, dies einmal zu sagen und gleichwohl hätten alle die Hoffnung, dass die Situation in den nächsten Jahren besser würde.

Ratsherr Tillmann (SPD) dankt den Vorrednerinnen und Vorrednern sowie der Verwaltung. Selbstverständlich werde man der Bedarfsplanung zustimmen, aber man könne nicht mit allem zufrieden sein. Rat und Ausschuss hätten noch Hausaufgaben zu bearbeiten: Der Fachkräftemangel, die Corona-Folgen, die fehlenden oder jetzt noch anstehenden, ausstehenden Neubauten, natürlich auch die Sicherstellung einer Qualität der Betreuung. Dies seien alles große Aufgaben und die müsse man jetzt gemeinsam mit dem Land etc. angehen. Nichtsdestotrotz sei es eine sehr gute Vorlage, eine sehr gute Planung und dementsprechend werde die SPD-Fraktion dem natürlich auch zustimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt mit einer Enthaltung einstimmig die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenen Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen, zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2023/2024 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 92,87 % und im U3-Bereich von 47,06 % im Kindertagesstättenjahr 2023/2024, beginnend mit dem 01.08.2023. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Plätze der beiden neu geplanten Projekte „Am Hasselholz“ und „Lochnerstraße 52-54“, da der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme im KiTa-Jahr 2023/2024 aktuell noch sehr unsicher ist und die Versorgungsquoten nicht verfälscht werden sollen. Gleichzeitig sollen über die Aufnahme der Plätze die Landesmittel gesichert werden, damit eine mögliche Inbetriebnahme nicht aus haushalterischen Gründen scheitert.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 45_0312_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

95.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 01.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:41