1. März 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 12Öffentlich

Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur

FB 20/0151/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass dies aus der letzten Sitzung übernommen wurde. Hier gebe es eine neue Namensliste, da die AfD auf ihren Sitz verzichtet habe. Die Grüne-Fraktion nominierenun ergänzend Herrn Dr. Sebastian Breuer.

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Aachen entsendet einstimmig den von der Oberbürgermeisterin bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur: Herrn Beigeordneten Heiko Thomas. 2) Der Rat der Stadt entsendet einstimmig folgende weitere 19 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur: 1. Frau Juli BRINNER (GRÜNE), 2. Herrn Kaj NEUMANN (GRÜNE), 3. Herrn Henning NIEßEN (Grüne), 4. Herrn Wilfried FISCHER (GRÜNE), 5. Frau Elke VOGELSANG (GRÜNE), 6. Herrn Marcus LIEBMANN (GRÜNE), 7. Herrn Dr. Sebastian BREUER (GRÜNE), 8. Herrn Klaus-Dieter JACOBY (CDU), 9. Frau Ute NUßBAUM (CDU), 10. Herrn Holger KIEMES (CDU), 11. Frau Hildegard PITZ (CDU), 12. Herrn Alexander GILSON (CDU), 13. Frau Dr. Heike WOLF (SPD), 14. Herrn Gero SCHUCH (SPD), 15. Herrn Jürgen SCHMITZ (SPD), 16. Frau Barbara STOCKEM (SPD), 17. Herrn Jörg BOGOCZEK (DIE Zukunft), 18. Herrn Peter BLUM (FDP),19. Herrn Lasse KLOPSTEIN (DIE LINKE).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1.) Der Rat entsendet die Oberbürgermeisterin oder die von der Oberbürgermeisterin bestellte Vertreterin bzw. den von der Oberbürgermeisterin bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbands Eifel-Rur:

Herrn/Frau_______________________________________

2.). Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 19 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur:

1.)

11.)

2.)

12.)

3.)

13.)

4.)

14.)

5.)

15.)

6.)

16.)

7.)

17.)

8.)

18.)

9.)

19.)

10.)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in der Verbandsversammlung endet am 18.06.2023 (§ 13 Abs. 4 Satz 1 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 21.06.2023 terminiert.

In der ablaufenden Wahlperiode waren zuletzt folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER durch Direktentsendung vertreten:

Daniel Schuster (FB 60) als Vertreter der Oberbürgermeisterin.

Darüber hinaus waren direkt entsandt:

1.) Peter Blum

11.) Ernst-Rudolf Kühn

2.) Jörg Bogoczek

12.) Boris Linden

3.) Gaby Breuer

13.) Kaj Neumann

4.) Julia Brinner

14.) Henning Nießen

5.) Ralf Demmer

15.) Wolfgang Palm

6.) Andrea Derichs

16.) Hildegard Pitz

7.) Wilfried Fischer

17.) Jürgen Schmitz

8.) Alexander Gilson

18.) Gero Schuch

9.) Holger Kiemes

19.) Barbara Stockem

10.) Lasse Kloppstein

20.) Dr. Heike Wolf

In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).

  1. Berechnung der zu entsendenden Delegierten der Stadt Aachen gemäß Beitragseinheit

Jedes Verbandsmitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (sog. Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden.

Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf volle 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung WVER).

Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 20 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann(§ 12 Abs. 2 S. 1 und 2 Eifel-RurVG i.V.m. § 4 Abs. 2 der Satzung WVER). In der letzten Amtsperiode konnte sie aufgrund einer höheren Beitragseinheit 21 Delegierte entsenden.

  1. Berechnung der zu entsendenden Delegierten der Stadt Aachen gemäß Beitragsteileinheiten

Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe.

Für die Stimmgruppe 1 „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ sind noch 17 Delegierte zu wählen.

Die Stadt Aachen wurde nun aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt (§ 5 Abs. 5 der Satzung WVER). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung WVER). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

Bei der Entsendung der Delegierten im Jahr 2013 hatte die Stadt Aachen aufgrund der Höhe ihrer Beitragsteileinheit (0,9910) erfolgreich eine Delegierte zur Wahl benannt.

Bei der Entsendung der Delegierten im Jahr 2018 wurde zur Vereinfachung des Verfahrens auf die Einreichung eines Wahlvorschlages verzichtet, da aufgrund der Höhe der Beitragsteileinheit (0,4881) nicht davon ausgegangen wurde, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde.

Beim aktuellen Entsendungsverfahren beträgt die Beitragsteileinheit der Stadt Aachen nur 0,2989. Damit liegt sie in Bezug auf die Höhe der Beitragsteileinheiten an 25. Stelle. Infolgedessen ist auch diesmal nicht davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde. Auf die Einreichung eines Wahlvorschlages kann zur Vereinfachung des Verfahrens erneut verzichtet werden.


  1. Anzahl der von den Fraktionen jeweils vorzuschlagen Entsandten in die Verbandsversammlung:

Abzüglich des Sitzes der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin verbleiben von den insgesamt 20 Sitzen noch 19 Sitze, die sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren unter Berücksichtigung des Verzichts der Entsendung einer/eines Delegierten durch die AfD wie folgt verteilen:

Grüne

CDU

SPD

Die Zukunft

FDP

Die Linke

AfD

Die Partei

7

5

4

1

1

1

-

0

Neben Ratsmitgliedern erfüllen auch die Mitglieder der Bezirksvertretung und Betriebsausschüsse die Entsendungsvoraussetzung in die Verbandsversammlung (§ 13 Abs. 1Eifel-RurVG).

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-22 FB 20_0151_WP18 Entsendung von Deleg SAO.pdf

19.11.2024

99.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 01.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:42