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Sichere Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit in der Energiekrise, Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 31.01.2023

FB 45/0327/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ergänzend zur Vorlage liegt eine begleitende E-Mail von Frau Jansen aus (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

Herr Brötz erläutert, dass in der Vorlage auf noch ausstehende Fördermittel von Seiten des Landes verwiesen worden sei. Diese seien zwischenzeitlich im Rahmen des sogenannten Stärkungspaktes NRW eingegangen und es werde eine entsprechende Vorlage in die morgige Sitzung des Hauptausschusses eingebracht. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass das Land die freien Träger explizit mit einer eigenen Förderrichtlinie berücksichtigen würden, dies sei jedoch nicht der Fall. Daher sei verwaltungsintern die Entscheidung getroffen worden – welche durch den Hauptausschuss mitgetragen werden müsse -, die Mittel aus dem Stärkungspakt hälftig den freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung solle nach einem Antragsprinzip erfolgen. Da die Richtlinie eine sehr knappe Zeitschiene für den Mittelabruf und -verwendung vorgebe, werde das Antragsverfahren unmittelbar nach der Entscheidung des Hauptausschusses beginnen. Anträge müssten bis zum 30.06.2023 bei der Verwaltung eingehen, die Mittel bis zum 30.09.2023 verplant und bis zum 31.12.2023 ausgegeben sein. Dies sei zwar sehr sportlich, aber er sei optimistisch, dass dies gelänge. Bei der Antragstellung müsse analysiert bzw. differenziert werden, was Sach- und was Personalkosten seien. Unstreitig seien die bereits entstandenen Kostensteigerungen im Sachkostenbereich. Bei den möglichen Personalkostensteigerungen müssten die derzeit laufenden Tarifverhandlungen und ihre Ergebnisse abgewartet werden. Es sei noch nicht absehbar, ob bereits in 2023 Steigerungen anstehen und unterjährig nachgesteuert werden müsse oder ob diese Steigerungen im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen ab 2024 aufgenommen werden könnten.

Frau Scheidt dankt Herrn Brötz für die Ausführungen, bemerkt allerdings, dass dies wieder zusätzliche Arbeit für Träger und Antragstellende bedeute.

Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an und begrüße den Stärkungspakt. Er gehe davon aus, dass die Mittel zügig bei den offenen Jugendeinrichtungen ankommen werde. Gleichzeitig appelliert er, darauf zu achten, dass die Einrichtungen in diesem Jahr gut unterstützt werden. Sofern eine unterjährige Nachjustierung aufgrund von eintretenden Personalkostensteigerungen notwendig würde, erkundigt er sich nach der konkreten, praktischen Umsetzung und woher diese zusätzlichen Mittel entnommen werden könnten.

Frau Scheidt erläutert, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantwortet werden könne, die Verhandlungen seien auch noch nicht abgeschlossen. Sie sei aber zuversichtlich, dass die Verwaltung und der Kinder- und Jugendausschuss frühzeitig in einen Austausch kommen und entstehende Bedarfe ausgleichen werde, sofern dies erforderlich sei.

Herr Tillmanns erkundigt sich danach, ob es bereits Überlegungen innerhalb der Verwaltung dahingehend gehe, wie dieses Szenario bewältigt werden könne.

Herr Brötz erläutert, dass – sofern sich in diesem Jahr noch signifikante Personalkostensteigerungen ergeben würden – die Kämmerei ein Gesamtkonzept entwickeln werde mit dem Ziel, eine gesamtstädtische Lösung zu entwickeln. Da der Ausgang der Tarifverhandlungen nicht vorhergesagt werden könne, sei es nicht seriös, wenn die Verwaltung bereits jetzt für den Teilbereich der Jugendhilfe eine eigene Lösung entwickeln würde.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 25.01.2023 (Nr. 323/18) beantragt die CDU Fraktion im Rat der Stadt Aachen, dass der Rat folgenden Beschluss fasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, Förderlichtlinien für einen Energiekosten-Zuschuss-Fonds zu Gunsten der in Aachener vorhandenen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten und dem Kinder- und Jugendausschuss vorzustellen.

Mit Schreiben vom 31.01.2023 beantragt die CDU Fraktion für die Sitzung am 14.02.2023 diesen Ratsantrag als Tagesordnungspunkt vorzusehen und bittet um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.

Dieser Bitte kommt die Verwaltung wie folgt nach:

Der vorstehende Ratsantrag wurde am 01.02.2023 im Rat der Stadt Aachen angenommen und beschlossen und in der Folge an den zuständigen Fachausschuss (Kinder- und Jugendausschuss) verwiesen.

Auf Grundlage dieses Ratsantrages plant die Verwaltung wie folgt vorzugehen:

1.Fördermittel:In Abstimmung mit der Finanzsteuerung werden derzeit verschiedene Fördermittelzusagen des Landes zur Abfederung der Energiefolgekosten im Bereich der sozialen Angebote geprüft und damit verbunden ggfls, mögliche Fördermittel für die in Rede stehenden Bedarfe akquiriert

2.Bedarfsklärung:

Parallel dazu wird die Verwaltung neben der Auswertung der zwischenzeitlich eintreffenden Verwendungsnachweise für das Jahr 2022 eine Abfrage inclusive der damit verbundenen Belege über die jeweiligen Entwicklungen der Kosten der Einrichtungen im Energiebereich vornehmen. Auf Basis der Ergebnisse zu 1 und 2 wird die Verwaltung sowohl den Umfang, möglicher notwendige kommunale Mittel als auch ein Konzept zur entsprechenden Beantragung erstellen.

In diesem Kontext wird auch der Antrag der AGOT mit bearbeitet, der ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Die Verwaltung wird hierzu entsprechend berichten und nach Abschluss eine Beschlussvorlage in den Kinder- und Jugendausschuss einbringen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-01 FB 45_0327_WP18 Sichere Perspektiven SAO.pdf

19.11.2024

1.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 14.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
verschoben vom 14.02.2023
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:48

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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