Anhebung der Fördermittelpauschale in den Ferienspielen
FB 45/0334/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Scheidt betont, dass die mit der Vorlage vorgestellte Anhebung der Fördermittelpauschale sehr erfreulich sei. Diese sei im Rahmen der Haushaltsberatungen auf 300.000 Euro angehoben worden, die Verwaltung habe sich seitdem kluge Gedanken gemacht, wie die Mittel sinnvoll an die Anbieter weitergegeben werden könnten.
Herr Tillmann lobt ebenfalls die gute Vorlage. Er begrüße die Entwicklung und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Er dankt der Verwaltung für die zügige Umsetzung des Haushaltsbeschlusses und freut sich auf die diesjährigen Ferienspiele.
Herr Pauls dankt ebenfalls der Verwaltung sowie der Politik. Mit Blick auf die vielfältigen Kostensteigerungen in nahezu jedem Bereich sei die Anhebung der Pauschale sehr hilfreich. Er bekräftigt, dass die Ferienspiele mit viel Herzblut der Anbieter und Träger organisiert würden.
Frau Haring schließt sich dem Dank an. Sie erkundigt sich, ob es möglich wäre, erneut und frühzeitig Kontakt zur Aseag aufzunehmen, ob diese bereit wären, für die Dauer der Ferienspiele Ermäßigungen für die Ticketpreise, beispielsweise für Gruppen, einzuführen, damit die Kinder an den angebotenen Ausflügen teilnehmen könnten.
Frau Drews dankt Frau Haring für den Hinweis. In der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses sei eine Finanzauswertung der Ferienspiele vorgelegt worden. Im Rahmen der Recherche sei festgestellt worden, dass nur wenige Träger derartige Fahrtkosten in Rechnung gestellt hätten. Daher appelliert sie an die Träger, bei deren Angebote Fahrten anfallen würden, diese anzumelden. Es werde ein finanzieller Puffer zurückgehalten, um diese Rechnungen begleichen zu können. Eine Bereitschaft der Aseag, Ermäßigungen einzuführen, habe sie bislang nicht feststellen können. Daher werde der Kontakt nicht erneut gesucht.
Herr Tillmanns erläutert, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Dennoch habe seine Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen angestrebt, deutliche höhere Ansätze einzustellen. Hieran halte er auch nach wie vor fest. Überschlage er die groben Kosten für Busfahrten und Eintrittsgelder, beispielsweise für den Tierpark, sei die Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Kind bereits aufgebraucht. Hier sei die Verpflegung nicht mit einkalkuliert. Daher sehe er hier noch einen Bedarf.
Frau Stedwell stimmt der vorgeschlagenen Anhebung ausdrücklich zu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um die erste Anhebung seit 2010 handele.
Herr Simons dankt der Verwaltung und der Politik stellvertretend für die AGOT. Er hoffe dennoch auf eine Kompromissbereitschaft der Aseag, denn durch die Fahrten werde eine höhere Mobilität und eine damit verbundene Ausweitung der Erlebnisse erreicht. Dies sei aber nur mit einem Zuschuss der Aseag möglich.
Frau Scheidt schlägt vor, dass die Träger hierzu einen gemeinsamen Antrag an den Mobilitätsausschuss bzw. an die Aseag formulieren könnten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
- Er beschließt die Anhebung der Fördermittelpauschale bei den Angeboten der Freien Träger der Jugendhilfe auf 5,00 Euro und 7,00 Euro bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Von einer Anhebung der Förderpauschale im Bereich der offenen Ganztagsschule wird aus genannten Gründen abgesehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit dem bisherigen jährlichen Haushaltsansatz in Höhe von 250.000 Euro konnten bis einschließlich 2022 die Ferienspiele ohne Probleme durchgeführt werden.
Die Ferienspielförderung betrug für alle Angebote jeweils 3,50 Euro pro Teilnehmer*in bzw. 5,00 Euro pro Teilnehmer*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Sätze wurden in den Sitzungen des KJA vom 04.11.2010 und des damaligen Schulausschusses vom 02.12.2010 beschlossen.
Wie in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.12.2022 bereits vorgetragen, wird
ab 2023 aufgrund der Inflation mit allgemeinen Teuerungen zu rechnen sein.Dies betrifft die Kosten für Sachmittel, Lebensmittel, Eintrittsgelder und Fahrtkosten.
Darüber hinaus wird die Erhöhung des Mindestlohns ebenfalls zu Kostensteigerungen beitragen.
In diesem Zusammenhang werden Ferienspielförderungen mit 3,50 Euro pro Kind bzw. 5,00 Euro pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarfkünftigin Frage zu stellen sein.
Daher wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.12.2022 die Anhebung der Ferienspielmittel um 50.000 Euro beschlossen, sodass ab 2023 - die Genehmigung des eingebrachten Haushalts vorausgesetzt - Fördermittel für die Ferienspiele in Höhe von 300.000 Euro in 2023 ff. zur Verfügung stehen werden.
Somit wird eine moderate Anhebung der Fördermittelpauschale möglich gemacht.
2. Vorschlag der Fachverwaltung
Seit mehreren Jahren zeigt sich bei der Auswertung der Verwendungsnachweise der offenen Ganztagsschulen, dass die vorgeleisteten Fördermittel die entstandenen Kosten in deutlicher Mehrheit entweder deckten oder oftmalsüberschritten, sodass es regelmäßig zu entsprechenden Rückforderungen kam. Ein Antrag auf Nachzahlung wurde seitens der Offenen Ganztagsschulen nur dann gestellt, wenn sich die Anzahl der teilnehmenden Kinder entgegen des ursprünglichen Antrags erhöhte.
Ansonsten wurden anderweitige Mehrbedarfe – auch auf Nachfrage - nicht beantragt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch Landes- und städtische Mittel sowie Elternbeiträge, Personalkosten ganzjährig gedeckt sind, sowie die Kosten der Mittagsverpflegung. Raummieten fallen nicht an.
Vor diesem Hintergrund wird seitens FB 45 die Notwendigkeit einer Erhöhung der Fördermittelpauschale im Bereich der OGS nicht gesehen.
Bei den anderen Maßnahmen freier Träger wurden tatsächliche Mehrbedarfe geltend gemacht. Diese resultierten aus anfallenden Raummieten, Fahrt- und Honorarkosten, Eintrittsgeldern sowie Verpflegungskosten.
Es ist hier davon auszugehen, dass sich diese Situation durch die allgemeinen Teuerungen verschärfen wird.
Um einer Anhebung der Teilnehmergebühren pro Kind entgegen zu wirken, ist die Erhöhung der Fördermittelpauschale pro Kind in diesem Bereich zweckdienlich.
Die Fachverwaltung schlägt daher vor, im Bereich der Ferienspiele freier Träger der Jugendhilfe, die Pauschale pro Kind von bisher 3,50 Euro auf 5,00 Euro, die Pauschale pro Kind mit sonder-pädagogischem Förderbedarf von bisher 5,00 Euro auf 7,00 Euro zu erhöhen.
Damit wäre ein Anstieg der Kosten bei gleichbleibender Teilnehmerzahl des Jahres 2022 um ca. 37.000 Euro zu verzeichnen.
Mit den noch verbleibenden 13.000 Euro könnten Mehrbedarfe anderer Anbieter und der Offenen Ganztagsschule – falls diese angemeldet werden – adäquat aufgefangen werden.
Ebenso wäre ein finanzieller Raum für die Planung und Initiierung neuer Angebote im Rahmen der Ferienspiele vorhanden.
FB 45 wird im Herbst des Jahres über die insgesamt gewonnenen ersten Erfahrungen berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Produkt: 1-060201-900-1
Sachkonto: 53390000 (Ferienspiele)
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 300.000 | 300.000 | 300.000 | 600.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | Deckung ist nicht gegeben | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 118285
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118285
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-02-22 FB 45_0334_WP18 Anhebung der Foerderm SAO.pdf
19.11.2024
134.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 14.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:48
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen