Einsatz von Bodycams im Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen
FB 32/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Schaadt, GRÜNE, äußert, dass es bei dieser Thematik um eine komplexe Abwägung zwischen sensiblen Schutzzielen, wie Persönlichkeitsrechten und Datenschutz, mit der Schutzfunktion für die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, gehe. Seine Fraktion werde aber der Einführung zustimmen, unter den Rahmenbedingungen, die in der Vorlage genannt sind. Außerdem empfehle man:
-Die Evaluierung sollte mit wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt werden.
-Nach Ablauf der 2-jährigen Pilotphase soll die Evaluierung der Politik vorgestellt und über eine Fortführung des Projektes (z.B. dauerhaft oder als Verlängerung einer Pilotphase) neue entschieden werden.
-Die Speicherung der Daten sollte auf einem lokalen Server erfolgen.
-Keine Backdoors: z.B. kein chinesischer Hersteller.
-Zusätzlich zu dem in der Vorlage beschriebenen Gesamtkonzept (gute Schulungen, klare Grenzen und Regelungen für den Einsatz) wäre eine dauerhafte Begleitung der Mitarbeiter in Form von weiteren Schulungen oder Feedback-Möglichkeiten wünschenswert, um ein klares Rollen-Rechte-System über den gesamten Pilotzeitraum aufrechtzuerhalten.
-Der Datenschutz sollte oberste Priorität erhalten.Dabei sei das Konzept auch produktabhängig. Er appelliert an die Verwaltung, die Qualität des Datenschutzes zum harten Kriterium im Vergabeprozess zu machen.
Ratsherr Szagunn, DIE Zukunft, kündigt an, dass seine Fraktion der Einführung aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen werde. Der Antrag sei sehr dünn begründet. Zu der darin erwähnten steigenden Zahl von Fällen hätte man auch entsprechende Zahlen angeben müssen. Die einzige Zahl sei in Bezug auf eine höhere Zahl von Einweisungen angegeben. Es sei fraglich, ob dabei der Einsatz einer Bodycam etwas geändert hätte. Die Zahlen, mit denen sonst argumentiert werde, seien Zahlen der Polizei. Gestern sei in einer Sendung des ZDF diese Statistik sauber zerlegt worden. Die als einzige Quelle angegebene Studie der Polizei stehe schon seit Langem unter Kritik und käme selber zu dem Ergebnis, dass Bodycams nicht das Maß der Dinge seien.
Ratsherr Deumens (DIE LINKE) erläutert, dass sich seine Fraktion sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Die dramatische Zunahme der Angriffe auf städtische Bedienstete in den letzten Jahren sei eine schlimme Situation. Man müsse aber auch die gesellschaftlichen Ursachen für solche Entwicklungen in den Blick nehmen. Außerdem seien die Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte zu beachten. Das Thema der Gerichtsverwertbarkeit des Einsatzes von Bodycams müsse auch hinterfragt werden. Seine Fraktion würde der Einführung von Bodycams unter zwei Bedingungen zustimmen:
-Im vorgesehenen Projektzeitraum müsse eine unabhängige, gerne auch wissenschaftlich begleitete, Evaluation gemacht werden, nicht nur eine Evaluation durch die Verwaltung.
-Nach einem Jahr solle die Verwaltung einen Zwischenbericht über die Wirkungen der Bodycams vorlegen.
Diese Punkte sollten in den Beschluss mit aufgenommen werden.
Ratsherr Servos, SPD, äußert zunächst seinen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes, für ihre Arbeit, die in den letzten Jahren immer schwieriger geworden sei.
Die gesellschaftlichen Ursachen dieser Probleme würden immer schlimmer und damit auch die Auswüchse dieser Situation. Deshalb müsse man die Ursachen angehen und, solange man dies nicht schaffe, müsse man diejenigen schützen, die uns schützen sollen. An den Stellen, an denen der verbesserte Schutz über technische Ausstattung möglich ist, müsse man dass auch tun. Man spreche hier nicht über anlasslose Videoüberwachung, sondern über ein Hilfsmittel, das im Einsatz des Ordnungsamtes nach Einschätzung der Verwaltung zu mehr Sicherheit führe. Jedes technische Element könne im Zweifel auch in eine negative Richtung führen. Garantien dagegengebe es nicht. Deshalb verlasse man sich hierzu auf die Einschätzung der Verwaltung und werde der Vorlage zustimmen. Er fragt an, ob dies mit dem Personalrat abgestimmt wurde.
Ratsherr Baal, CDU, kündigt an, dass seine Fraktion dem Vorschlag zustimmen werde. Personen in Uniformen, vom Rettungssanitäter bis zu Polizisten, seien zunehmend Anfeindungen und auch Angriffen ausgesetzt. Es sei daher die Pflicht des Rates, auch als Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass das Personal nach dem Stand der Technik ausgerüstet ist. Die Einschränkungen seien angemessen und auch zutreffend formuliert. Dazu gehöre auch eine Evaluierung, nicht weil man ein Misstrauen gegen den OSD habe, sondern ein sinnvolles Instrument sei nur dann gut eingesetzt, wenn es auch seine Wirkung entfalten könne. Und dazu gehöre auch die Frage, wie die Gerichtsverwertbarkeit in den Fällen, in denen der Straftatbestandsbereich berührt werde.
Dem Vorschlag von Ratsherrn Deumens, dies mit einem Zwischenbericht zu begleiten, könne sich seine Fraktion anschließen, weil dies auch die Chance eröffne, Nuancen zu verändern und die Richtung nach zu justieren, falls dies notwendig werde.
Ratsherr Helg, FDP, kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag an, sowohl inhaltlich als auch zu den Anschaffungskosten. Er fragt an, wie lange die aufgenommenen Daten gespeichert werden sollen und ob dabei auch zwischen relevanten Daten und Daten, die keine Folgenrelevanz haben, unterschieden werde. Er regt an, drei oder sechs Monaten nach Einführung der Bodycams den Einsatzleiter des OSD in den Hauptausschuss einzuladen, damit er persönlich im nichtöffentlichen Teil über die Erfahrungen seiner Mitarbeiter berichten kann.
Frau Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass der Personalrat begleitend informiert worden sei. Es gebe allerdings keine Zustimmungspflicht. Die Informationen und Abstimmungen seien aber immer gelaufen. Der Personalrat lege sein Hautpanliegen darauf, dass der größtmögliche Schutz für die Mitarbeitenden erreicht werde.
Das Thema Datenschutz sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der zugrundeliegende Erlass des Ministeriums schreibe der Verwaltung dies auch in das Stammbuch. Er gebe vor, wann etwas zu löschen sei. Die Aufzeichnungen seien in jedem Fall zwei Wochen nach ihrer Anfertigung zu löschen. Dies gelte nur dann nicht, wenn die Aufzeichnungen zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geboten sind. Diese Regularien seien alle vorgegeben und würden natürlich auch in die entsprechenden Anweisungen und Schulungen eingebettet. Bei der getrennten Auswertung der Aufnahmen sei das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten.
Ratsherr Mohr, AfD, begrüßt, dass das Ordnungsamt die Bodycams bekommt. Es habe allerdings sehr lange gedauert, bis die Hilferufe aus dem Ordnungsamt nun erhört würden. Man sei froh, dass jetzt ein Umdenken in der Verwaltung stattfinde, das jetzt umgesetzt werde. Dies sei unter dem Oberbürgermeister Philipp leider nicht der Fall gewesen.
Frau Stadtdirektorin Grehling antwortet, dass die gesetzliche Möglichkeit zur Einführung der Bodycams erst seit 2021 bestehe. Diese Verwaltung habe es sich zu eigen gemacht, die Voraussetzungen und möglichen Konzeptionen gründlich zu prüfen, um den Mitarbeitenden auch wirklich ein effektives und gutes Instrument einzuräumen.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen weist darauf hin, dass es zwei Ergänzungsvorschläge zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gebe: Eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation und einen Zwischenbericht nach einem Jahr.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einführung von Bodycams im Ordnungs- und Sicherheitsdienst.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Übergriffe auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben in letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt eine Steigerung von Straftaten gegen Staatsbedienstete im Deliktbereich „Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“. Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Statistik zu Gewaltereignissen der Verwaltung wider. Nicht erst seit der Corona-Pandemie werden insbesondere uniformierte Ordnungskräfte zur Zielscheibe von Gewalt und erleben in alltäglichen Einsatzsituationen vermehrt verbale und/oder körperliche Übergriffe. Sie werden während ihrer Tätigkeit beschimpft, angefeindet, bespuckt und angegriffen.
Die Verwaltung setzt mit dem Sicherheitskonzept Gewaltprävention vielschichtige Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten um. Hinzu kam im Jahr 2021 eine öffentliche Kampagne „Wir mit euch für Aachen“ für mehr Respekt gegenüber Einsatz- und Rettungskräften.
Die Vollzugsdienstkräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen bei. Dabei ist zu verzeichnen, dass aggressives und provozierendes Verhalten gegenüber den Beschäftigten zum dienstlichen Alltag gehört. Situationen, in denen es zu Gewalt oder Übergriffen kommt, sind in der Regel nicht vorhersehbar. Es gibt jedoch Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials besonders exponiert sind. Dazu zählen u.a. die vom OSD wahrgenommenen Kontroll- und Überwachungsfunktion der Ordnungsbehörde als Teil der Eingriffsverwaltung.
Auslöser für eskalatives und übergriffiges Verhalten sind sehr vielfältig. Neben Meinungsverschiedenheiten oder andersartigen Auffassungen kommen Faktoren wie generell aggressives Verhalten gegenüber öffentlich Bediensteten oder der Umgang mit Personen, die zu Aggressionen neigen, unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen stehen oder an psychischen Krankheiten leiden,in Betracht. Die Unterbringung letztgenannter Personengruppe durch die Außendienstmitarbeitenden des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) hat im Jahr 2021 mit 761 Fällen einen traurigen Rekordwert erreicht.
Bereits im Jahr 2019 hat die nordrhein-westfälische Polizei begonnen ihre Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Bodycams auszustatten. Während der Einsatz von Bodycams für die Polizei bereits seit einigen Jahren im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) gesetzlich verankert ist, wurde die rechtliche Möglichkeit für Ordnungsbehörden erst in der 131. Plenarsitzung des Landtages im Jahr 2021 geschaffen. Durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Gesetze vom 23. Juni 2021 wurde die Möglichkeit zur Erweiterung der standardmäßigen Schutzausrüstung durch eine Änderung des Verweisparagraphen im Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) ebenfalls für die kommunalen Ordnungsdienste eröffnet.
Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer GesetzeVom 23. Juni 2021 - Artikel 7 - Änderung des Ordnungsbehördengesetzes
In § 24 Absatz 1 Nummer 6 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 456a) geändert worden ist, werden nach der Angabe „2,“ die Wörter „§ 15b mit Ausnahme von Satz 5, § 15c mit Ausnahme der Absätze 7 und 8 Satz 2,“ eingefügt.
Die Gesetzesänderung des OBG NRW (Artikel 7) ermöglicht den Ordnungsbehörden nunmehr unter Verweis auf das Polizeigesetz (PolG) den Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten und Fahrzeugkameras unter den dort genannten Voraussetzungen (§§ 15 c, 15 b).
Bodycams sind von den Einsatzkräften sichtbar am Körper getragene Videokameras, die der Dokumentation eines Einsatzgeschehens dienen. Dabei filmen die Bodycams im operativen Einsatz nicht dauerhaft, sondern werden nur in klar definierten Einsatzsituationen nach vorheriger Information an die Beteiligten durch die Einsatzkräfte aktiviert. Der Nutzen von Bodycams erstreckt sich u.a. auf seine deeskalierende und präventive Wirkung zum Schutze der Beschäftigten, wie eine Studie des Instituts für Polizei- und Kriminalwissenschaft und der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW aus dem Jahr 2019 belegt.[1]So wurde in der vorstehenden Studie dargelegt, dass die gefahrenabwehrende Wirkung oftmals – in den Pilotprojekten in Bremen und Baden-Württemberg werden Quoten von bis zu 70 % genannt – bereits durch die Ankündigung des bevorstehenden Einsatzes der Bodycams erreicht worden sei und der Einsatz von Bodycams somit einen häufigeren deeskalierenden Verlauf mit sinkender verbaler oder non-verbaler Aggression gegenüber Einsätzen ohne die Verwendung von Bodycams zur Folge hatte. Zudem bietet die Anfertigung von videotechnischen Aufnahmen eine gesteigerte Qualität gesicherter Beweismittel. Diese können erheblich zur erfolgreichen Bestreitung von Gerichtsverfahren in Bezug auf Beleidigung, Körperverletzung o.Ä. beitragen.
Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen,wie z.B. die Städte Bonn, Duisburg, Essen oder Hennef,haben sich bereits auf den Weg gemacht, Bodycams für ihre kommunalen Vollzugskräfte einzuführen. Die Verwaltung steht bspw. in einem intensiven Austausch mit der Stadt Bonn, welche bereits positive Erfahrungen gesammelt hat. Die vorstehend beschriebene wissenschaftliche Erkenntnis, dass bereits die Ankündigung des Einsatzes von Bodycams zu einer Deeskalation von Situationen führt, wird dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auch in diesem interkommunalen Austausch gespiegelt.
Es ist beabsichtigt, den weiteren Prozess unter Berücksichtigung der rechtlichen, organisatorischen und operativen Anforderungen an den Einsatz von Bodycams im interkommunalen Austausch umzusetzen.
In Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber die sog. Pre-Recording-Funktion, durch welche die Bodycams bereits vor der Aktivierung dieser wenige Sekunden im Vorlauf speichert, nicht ermöglicht. Insofern hat der Landesgesetzgeber gegenüber anderen Bundesländern, bezogen auf das Persönlichkeitsrecht, restriktivere Anforderungen an den Einsatz von Bodycams in Nordrhein-Westfalen getroffen. Bei dem städtischen Einsatz von Bodycams werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des OBG i.V.m. PolG NRW sowie der Erlass des Innenministeriums mit Hinweisen zu dem Einsatz optisch-technischer Mittel vom 03.08.2021 Berücksichtigung finden. Damit verbunden werden die Voraussetzungen und Bedingungen eines zulässigen Einsatzes, die Notwendigkeit von Schulungen und die Berücksichtigung von Datenschutz klar definiert. Eine entsprechende Dienstanweisung und ein Schulungskonzept wird im interkommunalen Austausch und in der behördenübergreifenden Kooperation mit der Polizei Aachen erarbeitet und soll unter Wahrung aller Beteiligungsrechte vor Einführung der Bodycams vorliegen.
Während eines Projektzeitraumes von zwei Jahren werden durch die Verwaltung die Wirkung der Bodycams evaluiert sowie die Einsatzzahlen dokumentiert. Über das Ergebnis wird dem Rat nach Ablauf von zwei Jahren ein Evaluationsbericht vorgelegt, voraussichtlich im Sommer 2025.
Die voraussichtlich anfallenden Kosten wurden im Rahmen des interkommunalen Austausches mit der Stadt Bonn anhand der dort umgesetzten Lösung kalkuliert. Für eine Beschaffung von Bodycams für den gesamten Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen (Anzahl der z.Zt. Beschäftigten zzgl. Teamleitung) sind Haushaltsmittel i.H.v. ca. 24.000,00 € erforderlich (40 x 600,00 € pro Gerät = 24.000,00 €). Die finalen Kosten bleiben dem Ergebnis des Vergabeverfahrens vorbehalten. Hinzu kommen laufende Kosten für den Betrieb und insb. die Nutzung von Speicherkapazitäten auf den vorhandenen Servern. Diese werden auf monatlich 60,00€ geschätzt.
[1] Kersting, S., Naplava, T., Reutemann, M., Heil, M. & Scheer-Vesper, C. (2019). Die deeskalierende Wirkung von Bodycams im Wachdienst der Polizei Nordrhein-Westfalen: Abschlussbericht. Gelsenkirchen: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1) 30.000 | 1) 30.000 € | 1) 18.000 | 1) 18.000 € | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2) 30.000 3) 2.900 | 2) 30.000€ 3) 3.620 € | 2) 18.000 3) 3.620 € | 2) 18.000 € 3) 2.900 € | 0 | 720 € | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 720 € | - 720 € | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
1)PSP-Element 5-020101-900-00300-800-1 / 78320000
2)PSP-Element 1-020101-900-9 / 57110040 (hier nur der Anteil der Investitionen angegeben)
3)PSP-Element 1-020101-900-9 / 52540000
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Investitionskosten in Höhe von 24.000 € sind bereits im Ansatz 2023 enthalten. Entsprechende Mittel für die Abschreibung stehen zur Verfügung. Die konsumtiven Auswirkungen von 720 € p./a. werden unterjährig von der Produktverantwortlichen gedeckt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 118506
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118506
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-01 FB 32_0026_WP18 Einsatz von Bodycams SAO.pdf
19.11.2024
161.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 15.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:50