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Sachstand - Fördermaßnahme „Einbau von Corona-gerechten stationären Lüftungsanlagen in Schulen“,hier - fehlende Projektverlängerung seitens des Bundeministeriums

E 26/0109/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Brötz merkt an, dass die Förderbedingungen für das Projekt für die praktische Umsetzung unrealistisch gewesen seien. Es sei bemerkenswert gewesen, dass es gelungen sei, in kürzester Zeit Förderanträge für alle Grundschulen fristgerecht einzureichen. Aus Sicht der Verwaltung sei der Einbau von stationären Lüftungsanlagen im Hinblick auf das Raumklima und die Energieeffizienz die beste Lösung gewesen. Das Förderprogramm sei so konzipiert, dass die vollständige Abwicklung bis April 2023 hätte erfolgen müssen. Mit Blick auf verschiedene Herausforderungen, unter anderem das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die Suche nach geeigneten Handwerken, der Gerätebeschaffung, etc., sei dies jedoch nicht leistbar. Sowohl die Oberbürgermeisterin als auch der Klimadezernent der Stadt Aachen hätten auf verschiedenen Wegen erfolglos versucht, entsprechend auf das Ministerium einzuwirken, den Förderzeitraum zu verlängern. Letztlich könnte das städtische Gebäudemanagement (E 26) nur an zehn Grundschulen stationäre Anlagen rechtzeitig installieren. Die restlichen Fördermittel könnten nun nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die bereits in den Schulen vorhandenen, mobilen Lüftungsgeräte, die durch den Einbau der stationären Anlagen frei würden, würden nach Bedarf neu auf die übrigen Grundschulen verteilt. Es handele sich um eine unglückliche Lage, die auf kommunaler Ebene nicht aufzulösen sei. Es werde angestrebt, zusätzliche stationäre Anlagen einzubauen, wenn in einer Schule Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden. Dies sei allerdings mit geringeren Fördersummen verbunden, sodass der kommunale Anteil an der Beschaffung dieser Geräte steigen würde.

Herr Fischer dankt Herrn Brötz für die Erläuterungen und stellt fest, dass die Verwaltung aus seiner Sicht richtig vorgegangen sei. Er empfinde es als unmöglich, wie das Ministerium den Förderzeitraum festgelegt habe und nicht zu einem Kompromiss bereit sei. Die Umsetzung werde zusätzlich erschwert durch komplizierte Vergabeverfahren, Fristen, etc. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass seine Fraktion bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie auf die Notwendigkeit stationärer Anlagen aufmerksam gemacht habe, diese sei aber nicht von Seiten des Gebäudemanagements geteilt worden. Er beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlages um eine Bitte an die Oberbürgermeisterin, dass diese sich beim Deutschen Städtetag dafür einsetzen möge, dass Umsetzungsfristen für Förderprogramme der Realität angepasst würden. Er sei überzeugt davon, dass andere Kommunen diese Haltung teilen würden.

Herr Auler merkt an, dass die verschiedenen Förderprogramme einer Art Mischkalkulation unterliegen würden, bei deren Konzipierung davon ausgegangen werde, dass nicht die vollen Fördersummen abgerufen werden könnten. Es werde das Ziel verfolgt, mit möglichst wenig Fördermitteleinsatz hohe Investitionen der Fördernehmer zu erreichen. Die Förderprogramme seien daher vielmehr ein Anreiz.

Frau Schmitt-Promny gibt zu bedenken, dass dem Ministerium keine solche Absicht unterstellt werden könne. Vielmehr vermute sie zu hohe bürokratische Hürden. Sie unterstütze jedoch die Idee von Herrn Fischer, dass Programme künftig einen großzügigeren Förderzeitraum erhalten sollten, dass die Projekte realisierbar seien.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Die Förderanträge zum Einbau von stationären Lüftungsanlagen wurden im Dezember 2021 fristgerecht gestellt und Ende April 2022 bewilligt - mit einem Projektzeitraum bis Ende April 2023.

Die Förderhöhe von 80% wurde bestätigt, die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar:

Einbau von 474 Lüftungsanlagen in 31 Grundschulen

Gesamtkosten des Projektes:

11,43 Mio. €

Eigenanteil:

2,29 Mio. €

Förderanteil:

9,14 Mio. €

Mit Beginn der Beauftragungen zur Installation der stationären Lüftungsanlagen wurde durch die Hersteller und Lieferanten mitgeteilt, dass die dezentralen Geräte aufgrund der vorherrschenden Material-, Herstell- und Lieferkrise erst ab Dezember 2022 zur Verfügung stehen und lieferbar sind.

Durch weitere Kontaktaufnahmen und intensives „Nachhaken“ bei den Herstellerfirmen wurde sichtbar, dass Lüftungsgeräte sogar erst bis April 2023 geliefert werden könnten.

Damit war die Perspektive in der gegebenen Förderkulisse zu handeln und das o.g. Ziel überhaupt zu erreichen nicht mehr gegeben.

Das Bundesministerium wurde im Oktober 2022 von der Oberbürgermeisterin angeschrieben mit der Anforderung, den Bewilligungszeitraum - aufgrund der aktuellen Lieferprobleme und den vorherrschenden Realitäten am Liefermarkt - um ein Jahr zu verlängern.

Das Ministerium hat dies in seinem Antwortschreiben zurückgewiesen und eine Verlängerung des Projektzeitraumes ausgeschlossen.

Als Konsequenz mussten die erfolgten Ausschreibungen, in welchen eine zeitgerechte Lieferung von Lüftungsgeräten definitiv ausgeschlossen werden konnte, daraufhin aufgehoben werden.

Aktuellen Sachstand zum Einbau von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen:

Das Städt. Gebäudemanagement hat unter diesen sehr beschränkenden Rahmenbedingungen hohes Engagement eingebracht, um das Bestmögliche umzusetzen. So konnte sichergestellt werden, dass dennoch der Einbau

von 143 Lüftungsanlagen in 10 Grundschulen erfolgte mit folgenden Kennziffern:

Gesamtkosten des Projektes:

3,24 Mio. €

Eigenanteil:

0,65 Mio. €

Förderanteil:

2,59 Mio. €

Weiteres Vorgehen:

Das Abweisen der Förderzeitraum-Verlängerung führte zur faktischen Verunmöglichung der Projekt-umsetzung in Gänze.

Die Umsetzung eines Drittels des Gesamtvolumens ist unter den ausgezeigten Rahmenbedingungen ein beachtlicher Teil-Erfolg!

Die nicht umsetzbaren 21 Förderanträge werden nun umgehend vor Ablauf der Frist im April diesen Jahres dem Fördergeber zurückgegeben.

Vor dem Hintergrund, dass nun auch sämtliche Corona- Maßnahmen zurückgenommen sind und die Pandemielage sich erheblich entspannt hat - also auch der „Krisenmodus“ allgemein nicht mehr aufrechterhalten wird - sieht die Verwaltung nun vor, die weitere Umsetzung des Einbaues von stationären Lüftungsanlagen in der regelhaften Förderkulisse (Förderquote 40%) weiter zu forcieren.

Die freigewordenen mobilen Luftreinigungsgeräte können nach Notwendigkeit flexibel genutzt werden.

Bei zukünftigen energetischen Sanierungen werden weiterhin grundsätzlich stationäre Lüftungsanlagen in Klassenräumen eingebaut.

Die Forderung der Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Aachen bis 2030 wird diesen Ansatz beschleunigen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-24 E 26_0109_WP18 Sachstand - Foerderma SAO.pdf

19.11.2024

169.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 14.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:49

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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