Sportpark Soers – Entwicklung zum Sportpark für Alle;hier: Sachstand | Kurzbericht (März 2023)
FB 61/0630/WP18 · Kenntnisnahme
Sportpark Soers – Entwicklung zum Sportpark für Alle;hier: Sachstand | Kurzbericht (März 2023)
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Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Dr. Kremer einleitend, dass es sich bei dem Thema um ein sehr wichtiges Projekt der Stadt Aachen handele. Daher werde dieser Punkt zukünftig standardmäßig auf die Tagesordnung für den Sportausschuss gesetzt und berichtet. Verwaltungsintern arbeite sein Dezernat zukünftig im engen Schulterschluss gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung,-planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) an dem wichtigen Projekt. Die Projektleitung liege weiterhin bei FB 61. Den Vorsitz in der Lenkungsgruppe habe Dezernat V.
Er weist darauf hin, dass zum Ende des I. Quartals 2023 mit einer Entscheidung über die Fördermittelgewährung gerechnet werde.
Am heutigen Tage habe zudem der wichtige Kick-Off-Termin im Sportpark mit allen wichtigen Beteiligten stattgefunden. Jeder dort vertretene Verein habe seine eigenen Vorstellungen. Die Aufgabe der Stadt Aachen wird sein, diese verschiedenen Interessen zusammenzuführen um einen Sportpark für Alle zu entwickeln. Der Auftakt habe bewiesen, dass man sich auf einem guten Weg befinde.
Im Anschluss präsentiert Frau Strehle den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Offermann bedankt sich für den Vortrag und bittet die Verwaltung, den Sportausschuss auch zukünftig zu beteiligen und auch an den wesentlichen Entscheidungen mitwirken zu lassen.
Herr Dr. Nadzeyka bedankt sich für die guten Informationen. Er fragt, ob es noch weitere Details über die Fördermittel gebe und ob die Stadt Aachen inzwischen Eigentümerin des Grundstücks am alten Polizeipräsidium geworden sei?
Frau Strehle teilt mit, dass die Entscheidung unmittelbar bevorstehe. Man habe zuletzt mitgeteilt bekommen, dass die Entscheidung darüber gefallen sei, in der FörderkulisseSport als Thema anzuerkennen, um den Strukturwandel zu vollziehen. Damit wurde signalisiert, dass das Projekt grundsätzlich förderfähig sei. Beim Sportpark Soers handele es sich um ein so vielfältiges Projekt, dass man im Falle einer Absage dennoch davon ausgehe, auch auf anderen Wegen Co-Finanzierungen in Form von Fördermitteln erhalten zu können. Es sei daher sehr wichtig, immer gut vorbereitet zu sein um auch kurzfristig aufgerufene Fördermittel beantragen zu können.
Das Grundstück am alten Polizeipräsidium wurde vom BLB NRW erworben, allerdings sei die Eigentumsumschreibung noch nicht erfolgt. Das sei erst möglich, wenn die aufschiebende Bedingung (Fördermittel) eingetreten ist.
Frau Fohn sagt, es sei toll, dass eine große Dynamik in den Prozess gekommen sei. Für sie stelle sich noch die Frage nach den Schnittmengen zum Sportentwicklungs- / Sozialentwicklungsplan.
Herr Dr. Kremer teilt mit, dass man den Masterplan und den Sportentwicklungsplan etwas differenziert betrachten müsse. Der Sportentwicklungsplan solle möglichst bis Ende des Jahres erstellt sein. Sicherlich werden auch erste Erkenntnisse aus dem Masterplanprozess in die Sportentwicklungsplanung einfließen. Allerdings werde sich der Masterplan Sportpark Soers auch an den Ergebnissen und ermittelten Bedarfen aus dem Sportentwicklungsplan orientieren müssen.
Abschließend sagt Herr Hucke, dass das Thema auch die Mitglieder dieses Ausschusses zu Planungsfachleuten machen werde. Der Sport sei ein wichtiger Teil der Stadtplanung und der Sportpark werde ein wichtiger Standortfaktor werden. Bislang komme das Thema Breitensport noch etwas zu kurz. Zukünftig solle der Sportpark durch die Etablierung des Breiten- und Outdoorsports zu einem lebendigen Ort werden. Es sei toll zu sehen, dass nun Bewegung in den Prozess komme. Dennoch sollten die wichtigen Entscheidungen mit Ruhe und kluger Abwägung getroffen werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sportpark Soers | Rückblick 2022
In der Sitzung am 28.09.2022 hat der Rat der Stadt Aachen die Entwicklung des Sportpark Soers ausführlich beraten. Er beauftragte die Verwaltung, den Masterplan Sportpark Soers für einen "Sportpark für Alle" zu erarbeiten, die hierfür erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anzustoßenund die finanziellen Mittel im städtischen Haushalt bereitzustellen (siehe Vorlage FB61/0510/WP18). Im Weiteren beschloss er die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die prioritäre Inangriffnahme der Planungen zum Abbruch des Polizeipräsidiums.
Vorab war bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalplanung am 27.04.2022, im Planungsausschuss am 02.06.2022 und 19.08.2022 und im Sportausschuss am 23.06.2022 über die Zeit- und Ressourcenplanung berichtet worden (siehe Vorlage FB 02/0148/WP18).
Um die Zügigkeit des Gesamtprozesses einerseits zu gewähren und zugleich die Komplexität der Ausgangslage sowie des Gesamtvorhabens (auch im Hinblick auf ein rechtssicheres und haushaltsfestes Vorgehen) zu bewältigen, war die Festlegung einer Gesamtprojektsteuerung – ausgestattet mit geeigneten Kompetenzen und Ressourcen – von hoher Bedeutung. Diese wurde im September 2022 dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur übertragen. Die inhaltliche Steuerung erfolgt seit kurzem über das Dezernat für Personal, Feuerwehr und Sport.
Sachstand März 2023
Bereits im Juli 2022 hatte die Fachverwaltung den Förderantrag „Rheinisches Revier“ eingereicht. Dieser befindet sich seither in einer mehrstufigen Prüfung durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Abstimmung mit den zuständigen Landesministerien. Die Fachverwaltung rechnet noch im I. Quartal 2023 mit einer Entscheidung.
Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse leitete die Fachverwaltung im Oktober 2022 das Vergabeverfahren für den Masterplan „Sportpark Soers“ ein. Die beste Bewertung in diesem Verfahren erhielt das niederländische Büro Karres en Brands (Hilversum) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro für Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung PGT (Hannover), das im Februar 2023 durch die Stadt Aachen mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt werden konnte. Der Masterplan wird in einem integrierten Ansatz für das Nutzungskonzept "Sport" und weitere flankierende Nutzungen alle städtebaulichen, mobilitäts- und verkehrsfachlichen sowie freiraumplanerischen Grundlagen, auch bisherige Erkenntnisse, Vorplanungen und Teilprojekte, zusammenführen und auf die inhaltliche Vision eine räumliche Antwort geben. Um dessen Qualität und letztlich Erfolg sicherzustellen, wird der aktiven Mitwirkung der Akteure des Sports eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Dazu gehören die heute schon im Sportpark Soers ansässigen Vereine ebenso wie die gesamtstädtische Sportperspektive einschließlich des Stadtsportbunds. Der Masterplanprozess eröffnet darüber hinaus im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen. Der Masterplan wird in zwei Stufen erarbeitet. So wird bis Sommer 2023 das städtebauliche Grobkonzept stehen und in die politische Beratung eingehen. Die detaillierte Ausarbeitung des Masterplans kann dann aufbauend auf den politischen Beschlüssen bis zum I. Quartal 2024 erfolgen. Für die Entwicklung des Sportpark Soers erforderliche Bauleitplanverfahren können nach Beschlussfassung des Grobkonzepts parallel starten.
In gleicher Weise startete die EU-weite Ausschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen für den Rückbau des Polizeipräsidiums. Der Zuschlag kann voraussichtlich Ende des III. Quartals 2023 erteilt werden. Flankierend laufen zahlreiche vorbereitende Planungsarbeiten und Untersuchungen.
Über den weiteren Sachstand und den Planungsprozess wird in der Sitzung mündlich berichtet. Der mündliche Vortrag versteht sich als Zwischenbericht. Die Fachverwaltung wird im II. Quartal eine umfassende Vorlage zum Gesamtprojekt vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 118517
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118517
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-02 FB 61_0630_WP18 Sportpark Soers _ En SAO.pdf
19.11.2024
135.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 16.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:50
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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