29. März 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Vorstellung des Bürger*innenrats Aachen

FB 56/0272/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Meyer und Frau Gutzkan von der „Initiative Bürgerrat für Aachen“ geben einen Überblick über

- die Genese des Bürger*innenrats Aachen,

- die Methodik und das Verfahren der Themenauswahl,

- den geplanten Auswahlprozess der teilnehmenden Bürger*innen,

- die vorgesehene Organisation und den Ablauf der Beratungen,

- die voraussichtliche Zeitschiene und

- weitere Fragen im Kontext der geplanten Implementierung eines ständigen Bürger*innenrats in Aachen.

In der Aussprache loben verschiede Integrationsratsmitglieder den Bürger*innenrat als ein Gremium, das die Partizipationsmöglichkeiten erhöht, von a) Personen, die im gängigen Medienvokabular häufig als „politikfern“ bezeichnet werden und b) Menschen, die nach dem derzeit geltenden Wahlrecht über kein aktives Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlrecht verfügen. Hervorgehoben wird in der Diskussion darüber hinaus, dass im Bürger*innenrat gegebenenfalls auch Themen auf die Agenda gesetzt werden könnten, die von der Politik so nicht ohne weiteres diskutiert werden würden.

Die Vertreter*innen der „Initiative Bürgerrat Aachen“ beantworten im Verlauf der Aussprache weitere Verständnisfragen, z. B.

-hinsichtlich der Bildung der verschiedenen Lostöpfe im Rahmen der Ermittlung der insgesamt 3600 Menschen aus Aachen, die um eine Teilnahme am Bürger*innenrat gebeten werden sollen,

-zum möglichen Umgang mit fehlenden Rückantworten aus dem Kreis der ausgelosten Bürger*innen sowie

-zum Vorhaben, die Anschreiben an die Bürger*innen in einfacher/leichter Sprache zu verfassen.

Frau Schmitt-Promny hebt seitens der Ratspolitiker*innen noch einmal ausdrücklich hervor, dass der Rat der Stadt Aachen sich selbst dazu verpflichte, die Beratungen und Beschlüsse des Bürger*innenrats ernst zu nehmen und in den Ratssitzungen zur Beratung und Beschlussfassung fortlaufend aufzugreifen.

Einstimmig wird beschlossen:

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 30. März 2022 die Einrichtung eines Bürger*innenrats beschlossen. Dieser soll dazu beitragen, Demokratie und Zusammenhalt zu stärken, indemMenschen aus verschiedenen Schichten und Sozialräumen zusammenkommen und gemeinsam nach Lösungsvorschlägenzu einem zuvor ausgewählten Thema suchen.

Nach einer vorgeschalteten Themensammlung findet nach den diesjährigen Sommerferien die erste Sitzung des Aachener Bürger*innenrats statt.

In der Sitzung des Integrationsratswird eine Vorstellung des Bürger*innenrats durch die„Initiative Bürgerrat für Aachen“erfolgen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-08 FB 56_0272_WP18 Vorstellung des Buerg SAO.pdf

19.11.2024

129.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 29.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:55