Napoleonsberg: Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. BA sowie Prüfung der Machbarkeit einer Radverkehrsführung zwischen der Fußgängerbrücke zum Benediktusplatz und der Brücke zum KorneliusmarktHier: Antrag der CDU Fraktion vom 11.11.2020
E 18/0126/WP18 · Entscheidungsvorlage
Napoleonsberg: Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. BA sowie Prüfung der Machbarkeit einer Radverkehrsführung zwischen der Fußgängerbrücke zum Benediktusplatz und der Brücke zum KorneliusmarktHier: Antrag der CDU Fraktion vom 11.11.2020
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Der Bezirksbürgermeister ergänzt mündlich zur Sitzungsvorlage, dass aktuell in den letzten Tagen im Rahmen der Abwehr einer Gefahr im Verzug eine Sicherungsmaßnahme seitens der Stadt Aachen vorgenommen worden ist. Er verweist auf den Beschlussvorschlag aus der Einladung zur Sitzung. Danach begrüßt er Frau Siodmok, Mitarbeiterin des Teams Straßenunterhaltung und Brückenbau - Brückenbauwerke beim Aachener Stadtbetrieb, die für Fragen zur Verfügung steht.
Herr Hoffner fragt Frau Siodmok nach der Zählung der Radfahrer, hier insbesondere, ob bei der Zählung unterschieden worden ist, zum einem nach Radfahrern, die die Straße benutzt haben und zum anderem, die den als Fußgänger- und Radweg ausgeschilderten Weg auf der Indeseite genutzt haben. Frau Siodmok erläutert dazu, dass bei der Zählung alle Radfahrer berücksichtigt wurden, unabhängig davon, ob der ausgeschilderte Weg oder die Straße genutzt wurde.
Die Vorlage sei dem Grunde nach nachvollziehbar, so Frau Nußbaum. Unbefriedigend sei allerdings der letzte Absatz in der Vorlage, der darauf verweist, dass die Verbesserung der Radwegeroute als eigenständiges Projekt neu zu beantragen wäre. Aus Sicht der CDU-Fraktion seien die Planungen miteinander zu verknüpfen. Ebenso unbefriedigend sei, dass das Wort „Barrierearm“ an keiner Stelle der Vorlage auftauche. Dass die entsprechenden Wegeverbindungen im heutigen Zustand für Menschen mit Behinderung mehr als nur eine Herausforderung darstellten, sei offensichtlich. Die Fortbewegung auf gepflasterten Straßen und Plätzen sei für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, aber auch für Kinderwagen mühevoll und risikoreich. Für Gehbehinderte mit Gehilfe/Rollator sei die Situation vergleichbar mit Rollstuhlnutzern. Starke Unebenheiten auf gepflasterten Straßen verursachen große Vibrationen, die zu unkontrollierbaren Bewegungen sowie starken körperlichen Schmerzen führen können. Auch hier müsse durch die Gestaltung von Pflasterung unzweifelhaft eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Eine behindertengerechte Gestaltung der Umleitungswege seiaus Sicht der CDU unabdingbare Voraussetzung. Überlegungen dazu seien deshalb bereits jetzt mit in die Planung einzubeziehen.
Frau Siodmok erläutert dazu, dass dies bisher nicht beantragt worden und deshalb nicht berücksichtigt worden sei. Die Situation in Kornelimünster sei so, dass barrierefrei oder auch nur barrierearm sehr schwierig zu realisieren ist.
Frau Nußbaum betont nochmals, dass die Verwaltung verstärkt die Problematik verinnerlichen und nach Lösungen suchen muss.
Frau Siodmok bestätigt, dass dies für die zukünftige Gestaltung des Korneliusmarktes aufgenommen werde.
Herr von Thenen erwähnt hier die Fugen zwischen den Kopfsteinpflastern, die durch Reinigungsmaßnamen und andere Umstände sehr stark ausgewaschen sind. Er bittet Frau Siodmok, dass der Stadtbetrieb hier Abhilfe schaffen sollte.
Herr Krott kommt noch einmal auf den ursprünglichen Antrag zurück. Der Wunsch nach einer Verbindung der verschiedenen Radwege sei wohl offensichtlich nicht realisierbar. Die Verwaltung empfehle die Realisierung der Variante 2. Herr Krott beantragt eine Beschlusserweiterung dahingehend, dass ein möglichst barrierefreier Lückenschluss im Radwegenetz Erwähnung findet.
Herr Hoffner geht davon aus, dass bei einer endgültigen Realisierung der Maßnahme die neu entstehenden Fußwege nach entsprechender Beteiligung der verschiedenen Stellen barrierefrei seien. Eine andere Sache sei die Barrierefreiheit während der anstehenden Umbauphase. Der Korneliusmarkt sei schon immer für Menschen mit Beeinträchtigungen schwierig zu nutzen gewesen. Die Frage für die Zukunft müsse lauten, ob man es auch unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes schaffen könne, eine mögliche Barrierefreiheit zu realisieren.
Herr von Thenen erwähnt in diesem Zusammenhang die Behandlung des Kopfsteinpflasters im Bereich des Aachener Rathauses und des Domes (z.B. Einfassung der Pflastersteine durch Fließbeton), die eine Verbesserung bedeuten.
Herr Gilles dank Frau Siodmok für die Vorlage. Er pflichtet Herrn Krott bei und spricht sich ebenfalls für eine entsprechende Erweiterung des Beschlussvorschlages aus. Auch möchte er, dass der Beschluss eine Priorisierung der Maßnahme beinhaltet.
Herr von Thenen weist darauf hin, dass es aktuell um die Instandsetzung der Inde-Stützwand und nicht um den Radwegeplan geht.
Frau Nußbaum schlägt folgenden Beschluss vor; „Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Fortsetzung der Planung unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen".
Herr Krott gibt zu bedenken, dass dieser Vorschlag zu neutral formuliert ist. Es kann nach seiner Auffassung nicht schaden, wenn der Beschluss die Zustimmung zu der von der Verwaltung favorisierten Variante 2 beinhaltet.
Herr von Thenen formuliert sodann nach weiteren Wortmeldungen von Frau Nußbaum, Frau Opitz und Herrn Hoffner folgenden Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Fortsetzung der Planung mit dem Bemerken, eine Vollsperrung während der Ausführung der Baumaßnahme nach Möglichkeit zu vermeiden. Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Mobilitätsausschuss, die Radweg- und Fußgängerführung barrierefrei bei der weiteren Planung zu berücksichtigen."
Herr von Thenen lässt über beide oben genannten Sätzen getrennt voneinander abstimmen. Nach erfolgter Abstimmung bedankt sich Herr von Thenen bei Frau Siodmok und wünscht ihr ein schönes Osterfest.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Fortsetzung der Planung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, zu beschließen. Der Antrag der CDU-Fraktion in Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Fortsetzung der Planung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023.
Erläuterungen
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/
die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | positiv | negativ | nicht eindeutig | x | |||
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | mittel | groß | nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | überwiegend (50-99%) | teilweise (1-49%) | nicht | nicht bekannt | x |
Erläuterungen:
Veranlassung:
Parallel zur Inde führt die L233, Napoleonsberg entlang einer Ufermauer, welche in Form einer Schwergewichtsmauer aus Natursteinen ausgebildet ist.
Das hier betrachtete 2. Teilbauwerk erstreckt sich von der Fußgängerbrücke Benediktuspatz bis zu der Zufahrt zum Korneliusmarkt.
Dieses Teilbauwerk weist starke Schäden auf, insbesondere in der Brüstungsmauer. Durch den nicht ausreichend hohen Schrammbord ist daher kein ausreichender Anprallschutz vorhanden und daraus folgend auch keine ausreichende Absturzsicherung.
Bei der turnusmäßigen Bauwerksprüfung wurden darüber hinaus weitere substanzielle Schäden festgestellt. Das Natursteinmauerwerk ist stark sanierungsbedürftig und am Mauerfuß wurden bereits lokale Unterspülungen festgestellt.
Eine daraufhin veranlasste geotechnische Untersuchung hat ergeben, dass sich die Standsicherheit des Ufermauerbereiches nicht nachweisen lässt. Es sind Verstärkungsmaßnahmen erforderlich, wie sie analog im 1. BA im Bereich in Richtung Steinkaulplatz bereits durchgeführt worden sind.
Im Verlauf der Sanierungsplanung hat die CDU-Fraktion in Kornlimünster/Walheim den Antrag gestellt, im Rahmen der Instandsetzung den im 1. BA angelegten Geh-/Radweg fortzuführen. Dadurch soll ein, den aktuellen Regelwerken entsprechender, durchgehend nutzbarer Gehweg inkl. Fahrradwegverbindung entlang des Napoleonsbergs angeboten werden können.
Vorgehen:
Radverkehrsplanung:
Um zunächst Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf für den Radverkehr zu erhalten, wurde ein Verkehrsplaner beauftragt. Für sein Verkehrsgutachten sind aktuelle Erhebungen des Radverkehrs durchgeführt worden. Eine mögliche vorhandene Alternativroute über den Korneliusmarkt zur Umfahrung des schmalen Abschnittes des Napoleonsbergs wurde dabei mit bewertet.
Gemäß Erhebung sind an einem Werktag über den gesamten Tagesverlauf 42 Radfahrer*innen erfasst worden (Maximalwert), die den Napoleonsberg als direkte Verbindung zwischen Steinkaulplatz und Iternberg genutzt haben. Dabei sind beide Fahrtrichtungen berücksichtigt worden.
Der Fahrradverkehr wurde in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr gezählt, damit sind die Spitzenzeiten morgens und nachmittags abgedeckt.
Auf demselben Streckenabschnitt ist über den gesamten Tagesverlauf an einem Tag am Wochenende ein Freizeitverkehr von 64 Radfahrer*innen erfasst worden (Maximalwert).
Es wurden auch zwei mögliche Alternativrouten für den Radverkehr betrachtet.
Bei Alternative 1 werden die Radfahrenden über die Gehwegbrücke zum Benediktusplatz geleitet und ab dort über den Korneliusmarkt wieder auf den Napoleonsberg. Hier ist aber vom Napoleonsberg einbiegend ein spitzer Winkel zu umfahren und auf der anderen Brückenseite ist eine sehr schmale und kurze Rampe zu überwinden. Diese Rampe ist aufgrund der Zwangspunkte (Hauseingänge, Topographie) nicht verlängerbar oder zu verbreitern.
Route 2 beginnt bereits an der Breiniger Straße, an der der Fahrradverkehr über die Korneliusstraße durch den Ortskern geleitet werden könnte bis zur Anbindung an den Napoleonsberg an der Ampel.
Schon heute ist insbesondere Route 2 als Umfahrung der L233 für Radfahrende möglich und als Radroute Kornelimünster-Venwegen ausgeschildert. Die Untersuchung hat aber gezeigt, dass diese derzeit quasi nicht von durchfahrenden Radfahrer*innen genutzt wird (werktags 4 und am Wochenende 7 RadfahrerInnen an einem Tag im Untersuchungszeitraum).
Rechtliche und bauliche Planungsansätze:
Bei den Untersuchungen zur Radwegeführung wurde festgestellt, dass aufgrund des vorhandenen engen Straßenraums im betrachteten Straßenabschnitt ein richtlinienkonformer Geh-/Radweg nur durch eine Überbauung der Inde mit einer Kragplatte möglich ist, ähnlich wie beim vorangegangenen Bauabschnitt. Allerdings gibt es in diesem 2. Abschnitt keine Bestandskonstruktion für eine Rückverankerung eines Kragarms (wie es im 1. BA der Fall war), diese müsste erst aufwändig hergestellt werden.
Zur Klärung der rechtlichen Grundlagen für eine Überbauung des Gewässers wurden weitere Fachämter beteiligt:
Für die Herstellung einer Auskragung kann die Untere Wasserbehörde keine wasserrechtliche Genehmigung in Aussicht stellen. Die Herstellung eines Kragarms würde mit einer Teilüberbauung der Inde vergleichbar sein. Dies widerspricht den Bewirtschaftungszielen des § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für oberirdische Gewässer und der Gewässerunterhaltung nach § 39 Abs. 2 WHG.
Darüber hinaus hat sich beim Hochwasserereignis im Jahr 2021 gezeigt, dass eine Kragplatte im Hochwasserabflussquerschnitt der Inde liegen würde, was zu einer Abflussminderung führen würde. Auch würde durch den Kragarm der Strömungsdruck auf gegenüberliegende private bauliche Anlagen (Ufermauern, Wohnhäuser) zunehmen und das vorhandene Gefährdungspotential auf Privatgrundstücke weiter vergrößern.
Die geplanten Maßnahmen würden somit zu einer Verschlechterung des Hochwasser- und Gewässersschutzes in der Ortslage Kornelimünster führen, was unbedingt vermieden werden muss.
Auch die Untere Denkmalbehörde könnte keine Genehmigung erteilen. Durch die Denkmalbereichssatzung steht die Ortslage Kornelimünster unter besonderem Schutz, bauliche Veränderungen in Form einer Überbauung des Baches im bebauten Bereich ist nicht verträglich mit dem historischen Bestand.
Die Herstellung der Konstruktion zur Rückverankerung einer Kragplatte ist sehr aufwändig. Hierzu müssen, ebenso wie im vorangegangenen Baufeld, Bohrpfähle in den Straßenraum eingebracht werden. Anders als im 1. BA ist dies im 2. BA allerdings über die gesamte Baulänge erforderlich, da die Ufermauer auf ganzer Länge parallel der Straße verläuft.
Dies führt zu einer komplexen und umfangreichen Maßnahme, die nur unter mehrmonatiger Vollsperrung des Napoleonsberges in diesem Abschnitt durchgeführt werden kann. Da der Napoleonsberg als ein Teil der L233 eine Hauptverkehrsachse für den Kfz-Verkehr sowie eine regional bedeutende ÖPNV-Achse zwischen Aachen und der Eifel darstellt, bedeutet dies eine erhebliche Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer und die gesamte Ortslage Kornelimünster. Die Straße wird diese Bedeutung auch künftig beibehalten.
Zudem würde dies eine archäologische Baubegleitung auslösen, wodurch sich die Zeit der Vollsperrung weiter verlängern würde.
Ergebnis:
Eine Verbesserung der Radverkehrsführung ist dennoch wünschenswert, auch in Anbetracht der aktuell sehr geringen Radverkehrszahlen. Aufgrund der dargestellten Planungsbedingungen ist die Herstellung eines richtlinienkonformen Geh- und Radweges allerdings nicht möglich
Von den beiden im Verkehrsgutachten vorgestellten Alternativrouten wird die Route 2 über Korneliusmarkt und Korneliusstraße favorisiert. Um die Attraktivität dieser Route für die Radfahrer zu steigern, erfordert dies ein Anpassen der Fahrbahnoberfläche (Kopfsteinpflaster) sowie eine rechtzeitige Information und Verkehrsregelung zur Routenführung.
Verbesserungen werden insbesondere für den Fußverkehr angestrebt. Auch wenn entlang des Napoleonsberges der Ausbau eines regelkonformen Geh-/Radweges nicht realisierbar ist, kann doch eine Verbesserung für die Fußgänger*innen erreicht werden.
Auf der Häuserseite ist der Gehweg derzeit stellenweise lediglich ca. 75 cm breit und auf der Indeseite unwesentlich breiter (ca. 1,00 m geringste Breite, weitet sich jedoch bis auf ca. 1,90 m).
Ein Gehweg sollte nach heutigen Vorschriften mind. 2,00 m breit sein, dies ist nicht umsetzbar.
In Abstimmung mit der Denkmalbehörde und der Unteren Wasserbehörde wäre jedoch eine Auskragung von max. 0,50 cm genehmigungsfähig. Damit könnte eine nutzbare Gehwegbreite von ca. 1,50 m auf der Indeseite herstellt werden.
Es ist zu untersuchen, ob diese kleinere Kragplatte an der vorhandenen Unterkonstruktion des Geländerfundamentes angeschlossen werden kann. Das Geländer wurde 1983 nachträglich erneuert als Füllstabgeländer.
Es scheint für die Anwohner*innen der Straße sinnvoller zu sein, eine Verbreiterung des Gehweges auf der Häuserseite anzubieten. Allerdings würde dies zu einer Verschiebung der Straßenachse führen. Der Anschluss des verschobenen Querschnittes an den Bestand vor und hinter dem Bauabschnitt ist allerdings nicht harmonisch realisierbar und wird daher nicht weiterverfolgt.
Unabwendbarkeit:
Die Ufermauer als Stützwand ist in einem derart schlechten Zustand in der Gesamtbewertung, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Eine zeitnahe umfassende Instandsetzung ist dringend erforderlich, um eine kurzfristige Einschränkung der Belastung auf der Straße (Fahrspureinschränkung) zu vermeiden. Hierfür sind umgehend ingenieurtechnische Planungsleistungen anzugehen. Die Grundsatz-Entscheidung zur Geh- und Radwegführung muss daher kurzfristig erfolgen, da diese Auswirkungen auf die Instandsetzungsmaßnahmen haben können.
Kosten und Finanzierung
Es ergeben sich Planungskosten für die Ingenieurleistung (LPH 1 bis 8) in Höhe von 250.000,00 EUR, brutto.
Für die Beauftragung weiterer Fachplaner (hydraulische Berechnung, Prüfstatik, etc.) werden 50.000,00 EUR, brutto benötigt.
Hierfür stehen ausreichende Mittel bei PSP-Element 5-120102-400-02100-300-1 „Napoleonsberg Instands. Ufermauer-Teil 2“ zur Verfügung.
Belastbare Baukosten können nach Abschluss der Entwurfsplanung benannt werden. Dies erfolgt bei der Vorstellung der Entwurfsplanung in den Gremien im Herbst 2023.
Die Kosten für die weitere Planung sowie Ertüchtigung der vorgeschlagenen Alternativ-Radroute durch den Ortskern sind in dieser Vorlage nicht berücksichtigt. Da es als eigenständiges Projekt betrachtet wird und gesondert zu beantragen ist.
Zeitlicher Ablaufplan nach Beschluss im Mobilitätsausschuss am 20.04.2023
►Planungsphase
► Bauphase
* Veröffentlichung der Ausschreibung erst nach Rechtskraft Haushalt 2024 möglich, voraussichtlich März 2024
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Fortsetzung der Planung mit einer maximal möglichen Auskragung des Gehweges auf der Inde-Seite unter Einbeziehung der beschriebenen Randbedingungen und Vorgaben sowie der technischen Umsetzbarkeit.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023
PSP-Element 5-120102-400-02100-300-1 "Napoleonsberg Instands. Ufermauer-Teil 2
investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 368.944,04 | 368.944,04 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 368.944,04 | 368.944,04 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 268.944,04 €
Technische Details
ID: 118619
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118619
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-10 E 18_0126_WP18 Napoleonsberg_ Insta SAO.pdf
23.10.2024
20.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 29.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:56