Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021
FB 14/0137/WP18 · Anhörung
Beratung
Herr Zimmer (Die Zukunft/Volt Aachen) übergibt das Wort an Herrn Emmerich (FB 14).
Herr Emmerich erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Prüfungsgrundlage des Jahresabschlusses 2021, die Rechtsgrundlagen, das Prüfungsvorgehen sowie die Prüfungsfeststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen.
Er beschreibt die Anwendung des NKF-Covid-Isolierungsgesetzes und dessen Auswirkungen. Er gibt einen Überblick über die umgesetzten Korrekturen im Prüfungszeitraum und die offenen Punkte. Das Prüfungsergebnis in der Ergebnisrechnung betrage 12.072.701,43 Euro, welches anteilig gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der „Allgemeinen Rücklage“ zuzuführen sei. Der Beschlussentwurf sehe eine Zuführung des Ergebnisses von 8.000.000 Euro zur „Allgemeinen Rücklage“ und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 Euro zur Ausgleichrücklage vor. Im Weiteren erläutert er Besonderheiten zu einzelnen Bilanzpositionen und herausragende Kennzahlen. Zum Abschluss stellt er fest, dass gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW mit § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB die Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt habe und somit das Testat erstellt werden könne. In der Ratssitzung am 10. Mai werde der Jahresabschluss 2021 dem Rat zur Feststellung vorgelegt.
Herr Pilgram (Grüne) dankt Herrn Emmerich für die ausführliche Präsentation der Ergebnisse und dem gesamten Jahresabschlussteam für die gute Arbeit. Bei der Durchsicht des Berichtes seien jedoch einige Fragen aufgeworfen worden. Er verweist auf die Seite 16 des Berichtes zur Anlagenbuchhaltung und fragt, warum die Verlagerung der operativen Anlagenbuchhaltung von FB 22 zu FB 20 noch nicht vollzogen worden sei. Weiter bezieht er sich auf die Seite 12 und bittet um Beantwortung, warum das Roll-out der eRechnung noch nicht für alle Fachbereiche durchgeführt worden sei. Auf der Seite 22 letzter Absatz Risikomanagement bzw. Risikofrüherkennung stehe…“ Organisationsverschulden durch unterlassene Regelungsvorgaben“. Er sehe dies als ein gutes Argument, den Prozess voranzutreiben. Im Weiteren bezieht er sich auf die Seite 46 des Berichtes und bittet um Erklärung, was hier „herausgenommen“ worden sei. Zu Seite 27 bittet er um weitere Erläuterung. Zum Abschluss fragt er nach den Vorbereitungen zur wirksamen Verwendung der ausgewiesenen 8 Mio. Euro aus der „Allgemeinen Rücklage“. Könne dies im Anschlussprogramm des E 26 einfließen?
Herr Emmerich (FB 14) geht auf die einzelnen Fragestellungen ein. Zur ersten Frage erläutert er, dass die Aufgaben zusätzlich durch FB 20 wahrgenommen werden. Als Zwischenschritt sei vereinbart worden, dass die Verbuchung der Straßenbaumaßnahmen und der investiven Zuwendungen an Dritte ab dem Jahresabschluss 2021 ohne entsprechende Personalkapazitäten zu schaffen, durch FB 20 alleine erfolge. Obwohl FB 11 bereits im Sommer 2022 mit der organisatorischen Umstrukturierung und dem personellen Ausgleich beauftragt worden sei, fand dieser bisher leider noch nicht statt. Zur Frage nach dem Rollout der eRechnung wird auf die Komplexität des Projekts hingewiesen. Das Projekt „Einführung der eRechnung“ wurde im März 2020 beendet. Der Roll-out der eRechnung in der gesamten Verwaltung werde als eigenes Projekt durchgeführt und sei im Zeitplan. Auf den Hinweis zum Organisationsverschulden merkt er an, dass dies etwas drohend klinge. Ein Organisationsverschulden läge jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit vor. Da bereits erste Maßnahmen vorlägen, sei dies hier nicht gegeben. Notwendig sei allerdings nach wie vor eine zentrale Vorgabe zur einheitlichen Umsetzung und Steuerung. Hier sei FB 11 in der Pflicht. Bezugnehmend auf die Frage bzgl. Seite 46 führt Herr Emmerich aus, dass die Verbuchung der Bareinlage an die Sega GmbH und die damit verbundene Zuschreibung weitere Abstimmungen notwendig gemacht hatten.
Frau Grehling (Dez. II) geht auf die Frage nach der Verwendung der 8 Mio. Euro ein. Sie führt aus, dass bei der Gewerbesteuer eine außerordentliche Situation vorgelegen habe. Sehr viele Begehrlichkeiten seien geweckt worden. Sie gibt zu bedenken, dass die Tarifgespräche im öffentlichen Dienst noch nicht abgeschlossen seien. Hier sei noch nicht klar, welche zusätzlichen Belastungen für den Haushalt zu erwarten seien. Im nächsten Lagebericht im Finanzausschuss werde sie konkreter sein können.
Herr von Thenen (CDU) drückt seinen Dank an Herrn Emmerich und ausdrücklich an das gesamte Jahresabschlussprüfungsteam aus. Er bezieht sich auf die Möglichkeit der Eliminierung der eventuellen 160 Mio. Euro im Jahr 2025. Er wirbt darum, dass der politische Wille gegeben sein solle, die finanzielle Lage und die Abschreibung der Bilanzsumme 0 für 2024 „enkeltauglich“ zu gestalten und für die kommende Generationen Sorge zu tragen.
Herr Schmitz (SPD) stimmt dem zu und fragt sich, wie man mit den „Rücklagen“ aus dem NKF-Covid-19 Isolierungsgesetz umgehen könne. Der Abschreibungszeitraum von 50 Jahren sei eine sehr lange Zeitspanne, die einige gar nicht mehr erleben würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 30.03.2023(§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2021 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
2.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.210.995.038,50 € festzustellen und das Ergebnis in Höhe von 12.072.701,43 € in einer Höhe von 8.000.000,00€ der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupenhinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
- Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.210.995.038,50 € zum 31.12.2021 fest und beschließt das Ergebnis von 12.072.701,43 €in einer Höhe von 8.000.000,00 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt, Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
- Der Rat der Stadt beschließt aufgrund des deutlich positiven Jahresergebnisses 2021 die Bildung einer Sonderrücklage in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 44 Abs. 4 S. 2 KomHVO NRW zur Sicherung der folgenden Investition:
- Energetische Sanierung städtischer Nicht-Wohngebäude
Erläuterungen
Erläuterungen:
Prüfauftrag
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde von der Stadtkämmerin am 02.12.2022 aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Er wurde dem Rat der Stadt zur Sitzung am 14.12.2022 vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.
Der Jahresabschluss 2021 ist nach § 95 GO NRW von der Stadt Aachen aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz nebst Anhang, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Lagebericht (§ 95 Absatz 1 GO NRW).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht und bedient sich nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. a der Rechnungsprüfungsordnung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Durchführung dieser Prüfung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich nach § 102 Abs. 3 GO NRW „… darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße … , die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.“
Der Jahresabschluss muss nach § 95 Abs. 1. Satz GO NRW „… unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde …“ vermitteln. Bei der Beurteilung ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.
Der Lagebericht zum Jahresabschluss ist nach § 102 Abs. 5 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist als örtliche Rechnungsprüfung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 GO NRW der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2021 vor Feststellung durch den Rat nachgekommen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird anhand der nachfolgenden Prüfung auf der Basis des beigefügten Prüfberichts zum Jahresabschluss 2021 dokumentiert.
Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)
Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Oberbürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2021 geführt hat und somit den geprüften Jahresabschluss 2021 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.
Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2021 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 10.05.2023 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.
Prüfungsergebnis/ Wesentliche Eckdaten bzw. Feststellungen zum geprüften Jahresabschluss 2021
Das Prüfungsergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
●Der Jahresabschluss 2021 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.
●Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung von Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen entgegenstehen.
●Von besonderer Bedeutung war beim Jahresabschluss 2021 die fortgesetzte Anwendung des „Gesetzes zur Isolierung der aus COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgestz – NKF-CUIG)“. Hierdurch wurde den Kommunalhaushalten die Möglichkeit gegeben, die aufgrund der COVID-19-Pandemie entstandenen Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren. Für die Stadt Aachen hat sich hierdurch im Jahresabschluss ein Außerordentliches Jahresergebnis durch die coronabedingten Buchungen in Höhe von 84.781.936,50 € (Überschuss) ergeben.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2021 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2021 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021 entnommen werden.
Der Prüfbericht enthält verschiedene Prüfungsfeststellungen, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 Abs. 3 HGB analog). Es handelt sich dabei um einzelne Prüfungsfeststellungen, die nach Auffassung der Rechnungsprüfung beim vorliegenden Jahresabschluss insgesamt als nicht wesentlich für die Ordnungsmäßigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft eingeordnet werden.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2021, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen zum geprüften Jahresabschluss 2021 zu entnehmen.
Mit der Neufassung des § 59 Abs. 3 GO NRW umfasst die Prüfung auch die Analyse der wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Prüfung hat ergeben, dass das interne Kontrollsystem in den einzelnen Dienststellen / Fachabteilungen noch unterschiedlich stark ausgeprägt ist. In den technischen Bereichen ist die Einrichtung des IKS unvollständig. Dies wiederum führt zu einer heterogenen Qualität der zur Prüfung vorgelegten Daten und Unterlagen.
Ziel der Verwaltung sollte es sein, dass verwaltungsweit angemessene und geeignete Strukturen und Kontrollelemente für ein vollständiges und nachvollziehbares IKS für alle Produkte bzw. Geschäftsprozesse in der Kernverwaltung bzw. im Konzern Stadt Aachen geschaffen werden.
Dieses IKS ist angemessen zu dokumentieren, damit Aufbau- und/ oder Funktionsprüfungendurchgeführt werden können. Auf die laufende Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss zum IKS im Zusammenhang mit der Einführung eines verwaltungsweit angelegten Risikomanagementsystemswird verwiesen.
Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses
Auf der Grundlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2021 berät der Rat über die Verwendung des ermittelten Jahresüberschusses von 12.072.701,43 €.
Information zum Prüfungsergebnis sowie zum Jahresabschluss 2021
Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis vorgesehen.
Dokumentation der Prüfung
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wird den Ratsmitgliedern als Druckstück zur Verfügung gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterungen und Beschlussvorschlag
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 118652
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118652
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-06 FB 14_0137_WP18 Bericht ueber die Prue SAO.pdf
19.11.2024
8.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Gremium
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum
- Do., 30.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:58
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen