Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-StraßeBereitstellung überplanmäßiger Mittel
FB 61/0651/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Grehling nimmt die Vorlage zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die Deckung der Mittel aus der Maßnahme Salierallee erfolge. Es handele sich nicht um die einzige Vorlage mit dieser Deckungsposition. Zur Vermeidung von Missverständnissen und ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, müsse sie folgendes klarstellen: Im vorliegenden Fall seien mit der Haushaltsplanung 2023 für die beschriebene Maßnahme Salierallee neue Mittel eingestellt worden, gleichzeitig wurde die Übertragung von Mitteln aus Vorjahren beantragt und von FB 20 bewilligt. Nun jedoch stelle sich heraus, dass die neu eingeplanten Mittel als Deckungsposition für diverse andere Maßnahmen herangezogen würden. Folglich bestünde keine andere Möglichkeit als die Ermächtigungsübertragung wieder zurückzunehmen. Es könne schließlich nicht sein, dass von übertragenen Mitteln nichts zur Auszahlung gebracht werde und auch der neu eingeplante Haushaltsansatz nicht für die tatsächliche Maßnahme benötigt werde. In einem solchen Fall müsse nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben die Ermächtigungsübertragung wieder zurückgenommen werden und die erforderlichen Mittel seien für künftige Haushaltsplanungen in voller Höhe neu anzumelden. Dahinter stecke keine Böshaftigkeit, sondern es seien haushaltsrechtliche Bestimmungen ausschlaggebend.
Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag aus dem Jahr 2018 datiere, die finanziellen Auswirkungen beträfen jedoch das aktuelle Haushaltsjahr. Die Baukostensteigerungen seien im Wesentlichen seit dem letzten Jahr zu beobachten. Es stelle sich die Frage, ob hier eine nachträgliche Genehmigung eingeholt werden solle oder sich der finanzielle Mehrbedarf deshalb ergebe, weil man nun in eine detaillierte Planung eingestiegen sei. Des Weiteren habe er sich auch die Frage gestellt, ob es sich nicht um Hochschulgelände handele.
Frau Grehling antwortet, dass der entscheidende Absatz in der Vorlage laute: „Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen.“.Sie kenne den Vertrag nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass hier eine Anpassungsklausel im Vertrag zur Anwendung komme. Eine solche Klausel gebe es in städtebaulichen Verträgen standardmäßig, wie bekannt sogar im Campusvertrag. Ob darüber hinaus auch die Stoffpreisgleitklausel zur Anwendung komme, könne sie gegenwärtig nicht sagen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag-Geschwister-Scholl Straße “ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ stehen im Haushalt derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 für das Haushaltsjahr 2023 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 Gesamtmittel i.H.v. 134.000,- € zur Verfügung.
Aufgrund des diesjährigen starken Preisanstiegs für Bauleistungen erhöhen sich die von der Stadt Aachen anteilig zu tragenden Straßenbaukosten des städtebaulichen Vertrages aus 2018 um ca. 50.000 €
Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen. Kostensenkungen bzw. -einsparungen durch Anpassungen in der Planung, Umsetzung oder der Materialauswahl sind nicht möglich.
Die Mehrkosten i.H.v. 50.000,- € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.
Die zusätzliche Deckung soll aus dem PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ erfolgen, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.
Die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist zwingend erforderlich, da der Hochbau fertig gestellt ist und der angrenzende Gehweg im Sinne der Fußgängersicherheit ausgebaut werden muss.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 Geschwister-Scholl-Straße, Anteil Gehweg | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 134.000 | 184.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 134.000 | 184.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 50.000 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 118885
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118885
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-22 FB 61_0651_WP18 Staedtebaulicher Vert SAO.pdf
23.10.2024
132.2 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 25.04.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:04