25. April 2023 um 17:00, Rathaus
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Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-StraßeBereitstellung überplanmäßiger Mittel

FB 61/0651/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Grehling nimmt die Vorlage zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die Deckung der Mittel aus der Maßnahme Salierallee erfolge. Es handele sich nicht um die einzige Vorlage mit dieser Deckungsposition. Zur Vermeidung von Missverständnissen und ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, müsse sie folgendes klarstellen: Im vorliegenden Fall seien mit der Haushaltsplanung 2023 für die beschriebene Maßnahme Salierallee neue Mittel eingestellt worden, gleichzeitig wurde die Übertragung von Mitteln aus Vorjahren beantragt und von FB 20 bewilligt. Nun jedoch stelle sich heraus, dass die neu eingeplanten Mittel als Deckungsposition für diverse andere Maßnahmen herangezogen würden. Folglich bestünde keine andere Möglichkeit als die Ermächtigungsübertragung wieder zurückzunehmen. Es könne schließlich nicht sein, dass von übertragenen Mitteln nichts zur Auszahlung gebracht werde und auch der neu eingeplante Haushaltsansatz nicht für die tatsächliche Maßnahme benötigt werde. In einem solchen Fall müsse nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben die Ermächtigungsübertragung wieder zurückgenommen werden und die erforderlichen Mittel seien für künftige Haushaltsplanungen in voller Höhe neu anzumelden. Dahinter stecke keine Böshaftigkeit, sondern es seien haushaltsrechtliche Bestimmungen ausschlaggebend.

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag aus dem Jahr 2018 datiere, die finanziellen Auswirkungen beträfen jedoch das aktuelle Haushaltsjahr. Die Baukostensteigerungen seien im Wesentlichen seit dem letzten Jahr zu beobachten. Es stelle sich die Frage, ob hier eine nachträgliche Genehmigung eingeholt werden solle oder sich der finanzielle Mehrbedarf deshalb ergebe, weil man nun in eine detaillierte Planung eingestiegen sei. Des Weiteren habe er sich auch die Frage gestellt, ob es sich nicht um Hochschulgelände handele.

Frau Grehling antwortet, dass der entscheidende Absatz in der Vorlage laute: „Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen.“.Sie kenne den Vertrag nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass hier eine Anpassungsklausel im Vertrag zur Anwendung komme. Eine solche Klausel gebe es in städtebaulichen Verträgen standardmäßig, wie bekannt sogar im Campusvertrag. Ob darüber hinaus auch die Stoffpreisgleitklausel zur Anwendung komme, könne sie gegenwärtig nicht sagen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag-Geschwister-Scholl Straße “ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ bei PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 50.000,- € bereitzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Zur Umsetzung der Maßnahme „Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Straße“ stehen im Haushalt derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 für das Haushaltsjahr 2023 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 Gesamtmittel i.H.v. 134.000,- € zur Verfügung.

Aufgrund des diesjährigen starken Preisanstiegs für Bauleistungen erhöhen sich die von der Stadt Aachen anteilig zu tragenden Straßenbaukosten des städtebaulichen Vertrages aus 2018 um ca. 50.000 €

Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen. Kostensenkungen bzw. -einsparungen durch Anpassungen in der Planung, Umsetzung oder der Materialauswahl sind nicht möglich.

Die Mehrkosten i.H.v. 50.000,- € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.

Die zusätzliche Deckung soll aus dem PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ erfolgen, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

Die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist zwingend erforderlich, da der Hochbau fertig gestellt ist und der angrenzende Gehweg im Sinne der Fußgängersicherheit ausgebaut werden muss.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-11300-300-1 Geschwister-Scholl-Straße, Anteil Gehweg

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

134.000

184.000

0

0

0

0

Ergebnis

134.000

184.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

50.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-22 FB 61_0651_WP18 Staedtebaulicher Vert SAO.pdf

23.10.2024

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 25.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:04