20. April 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 14Öffentlich

Leitsystem auf Fußgängerübergangswegen, Tagesordnungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne

FB 61/0656/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Strack gibt an, dass sich ihr nicht erschließe, warum eine solche Möglichkeit nicht vorgesehen sei. Schließlich sei es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass auch Sehbehinderte Menschen sicher die Straße überqueren können müssten.

Herr Kempf erläutert, dass die StVO leider ganz explizit keine taktilen Systeme auf Fußgängerüberwegen zulasse.

Auf Herrn Nositschkas Nachfrage nach der Möglichkeit eines akustischen Signals erläutert Herr Müller, dass dieses ja immer nur ein Freigabesignal sein könne und somit für Überwege ungeeignet.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DerMobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Fußgängerüberwege sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) (§ 26 und Anlage 2) mit dem Schild VZ 350 auszuweisen und im Bereich der Fahrbahn mit einer auffälligen Markierung (VZ 293, oder auch „Zebrastreifen“) darzustellen. Gefordert ist auch eine besondere Beleuchtung, damit der Fußgängerüberweg dank des deutlichen Kontrasts zur Fahrbahn bestmöglich erkennbar ist.

Fußgängerüberwege sind aus Sicht der Barrierefreiheit sogenannte „gesicherte Überquerungsstellen“, da insbesondere der fließende Verkehr auf der Fahrbahn deutlich erkennt, dass hier eine besondere Querungssituation gegeben ist und er zur Rücksichtnahme verpflichtet ist (§ 26 (1) StVO). Zu diesen Überquerungsstellen soll mittels Bodenindikatoren hingeführt werden (DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentliche Verkehrs- und Freiraum). Das Richtungsfeld aus Rippenplatten zeigt die Überquerungsrichtung, in die der Fußgängerüberweg zu queren ist, an. In den Regelwerken ist ein taktiler Leitstreifen über die Fahrbahn an Fußgängerüberwegen nicht vorgesehen.

Im „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heißt es sogar explizit: „Auf Fahrbahnen und Radwegen dürfen Bodenindikatoren aus Sicherheitsgründen nicht verlegt werden.“

(s.https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/handlungsfelder/gesamtkonzept/2-orientierungs-und-leitsysteme?tx_onleitfaden_gliederungspunkt%5Bkapitel%5D=12&cHash=6a377af8fe73f3f3fa0327e3bf151453)

Fazit

Ein Leitstreifen über Fußgängerüberwege ist aus Verkehrssicherungsgründen nicht regel- und richtlinienkonform und darf daher nicht verwendet werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-30 FB 61_0656_WP18 Leitsystem auf Fussgae SAO.pdf

23.10.2024

312.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 20.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:03