8. Juni 2006 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 3Öffentlich

Euregionale 2008 - Pferdelandpark

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Beschluss

NIEDERSCHRIFT öffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates Sitzungstermin : Mittwoch, den 21. Juni 2006 Ortstermin in der Soers zur EuRegionalen 2008 EINLEITUNG Ziel der Veranstaltung war es, dem Landschaftsbeirat die Gelegenheit zu geben, verschiedene Einzelmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes EuRegionale "Pferdelandpark" geplant wurden, vor Ort kennen zu lernen. Die Fragestellungen, welche wesentlichen Projekte wurden geplant und welche konkreten Auswirkungen sind von diesen Projekten zu erwarten, sollte einerseits durch die Informationen der federführender Sachbearbeiterin des Planungsamtes, Frau Gertrude Helm und andererseits durch die Ausführungen des Gutachters Herrn Dr. Richard Raskin beantwortet werden. Aufgrund der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse soll in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 8. August 2006 eine Entscheidung über die Realisierung der Einzelmaßnahmen getroffen werden. Einleitend führte Frau Helm aus, dass bei der ersten Vorstellung des Pferdelandprojektes im Landschaftsbeirat beschlossen wurde, dass eine erneute Diskussion und Beratung im Landschaftsbeirat erforderlich ist, sobald das Projekt in die Entwurfsplanung eintritt. Diese Entwurfsplanungsphase läuft zurzeit. Nach Frau Helm soll für die Erholung im Raum Soers etwas getan werden. Dabei soll unter dem Aspekt "schöne Landschaft und Kulturgeschichte" der Raum gestärkt, aber nicht belastet werden. Um eine erste Einschätzung der landschaftsökologischen Auswirkungen der Planung zu erhalten, wurde das Ingenieurbüro Raskin damit beauftragt, 6 Projektpunkte zu untersuchen und Empfehlungen zur verträglichen Umsetzung der Projekte mit dem Ziel "Erholung und Schutz von Landschaft" zu geben. 1. Wegeführung zwischen Kloster St. Raphael und Gut Soerser Hochkirchen Frau Helm führt aus, dass eine Wegeführung zwischen dem Kloster St. Raphael entlang des hier verlaufenden, teilweise verrohrten Bachlaufs bis zum Gut Soerser Hochkirchen geplant ist. Der Weg beginnt am Strüverweg und verläuft zunächst an der Bebauungsplangrenze des gegenüber des Kloster St. Raphael entstehenden Neubaugebietes. Im Bereich der offenen Weidefläche soll dieser Weg nach den Vorstellungen der Planerin in einem Abstand von ca. 2,50 m parallel zum Bach verlaufen. Ziel dieses Wegeausbaus ist eine Verbindung der Soers mit dem Möschpark bzw. dem Lousberg. Im Bereich der Neubaumaßnahmen ist der Weg Satzungsrechtlich festgesetzt worden, er verläuft größtenteils auf städtischen Flächen, untergeordnet werden jedoch auch private Flächen gequert. Der Weg soll in einer Breite von 2,50 m für Fußgänger und Fahrradfahrer ausgebaut und mit einer wassergebundenen Decke versehen werden. Herr Raskin hat die geplante Wegeführung untersucht und stellt fest, dass im Bereich Soerser Hochkirchen naturschutzfachlich wertvolle parallel zum Bach gelegene Feuchtbereiche gequert werden. Daher schlägt er vor, die Wegeführung einerseits von diesen Feuchtwiesenbereichen abzurücken und andererseits im weiteren Verlauf des Weges deutlich vom Bach abzurücken und auf höher gelegene Flächen auszuweichen. Dadurch können die wertvollen Nassbereiche geschont werden und es ist möglich, diese hier, wie im Rahmen des Ausgleichskonzeptes des ALRV zu den Weltreiterspielen vorgesehen, um ein noch festzusetzendes Maß zu erweitern. Die bei einer Realisierung des Wegeausbaus erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen könnten mit denen des ALRV verknüpft werden, so dass die Ausgleichsmaßnahmen insgesamt noch wirkungsvoller umgesetzt werden könnten. Die Bachoffenlegung des hier teilweise verrohrten Bachlaufs ist Teil des Ausgleichsflächenkonzeptes des ALRV. Herr Dr. Aletsee wies darauf hin, dass sich in diesem Bereich ein Steinkauzvorkommen befindet, wobei der genaue Brutplatz bisher nicht bekannt ist. Obwohl der Steinkauz nicht besonders störanfällig ist, sollte eine Beeinträchtigung des Steinkauzes durch den Wegeverlauf ausgeschlossen werden. 2. Wegeführung entlang des Wildbaches, Wildbachgestade Die Wegeführung entlang des Wildbaches soll auf dem vorhandenen Weg, der bei der ehemaligen Tuchfabrik Becker am Strüverweg beginnt und bis zur ehemaligen Firma ELSA führt, erfolgen. Der bestehende Weg verläuft über weite Strecken in unmittelbarer Bachnähe, wobei die Wegbreite aufgrund der Randvegetation ca. 0,50 – 1,00 m beträgt. Nach Ausführungen von Frau Helm soll eine Verbreiterung dieser Wegeführung nicht erfolgen, sondern lediglich eine nicht näher beschriebene "Stabilisierung". Der Wasserverband plant eine Renaturierung des Baches bis 2008, wobei die Ergebnisse der Renaturierungsmaßnahmen mit der Wegeplanung abgestimmt werden müssen. Eine Nutzung als Fahrrad– oder Reitweg ist nicht vorgesehen. Aufgrund einer Nachfrage erläutert Frau Helm, dass es sich bei der Bezeichnung "Pferdelandpark" lediglich um einen Arbeitstitel handelt, der aufgrund der ALRV Nähe für das Projekt gewählt wurde. In Kürze soll es einen Wettbewerb mit der Zielsetzung geben, eine neue Namensbezeichnung für das Projekt zu finden. Die Bezeichnung "Weißer Weg" wurde gewählt, da sich einige markante weiße Punkte in der Landschaft wie etwa Weißblüher oder weiß gestrichene Pferdegatter, wie ein "Roter Faden" ( Areadnefaden ) durch die Landschaft ziehen sollen. Der Weiße Weg ist grundsätzlich nicht ein Weg für den Reitsport. Die planerisch dargestellten "Blauen Strecken" sollen als Reitwege ausgewiesen werden, wobei diese Strecken teilweise parallel zum Weißen Weg verlaufen. Diese Wegeführungen liegen im Bereich der Horbacher Börde in Richtung Holland auf privaten Flächen, wodurch die Eigentümer zu beteiligen sind und die Flächen angekauft werden müssen. Die Breite dieser Bankette soll < 1,00 m sein. Grundsätzlich haben Reiter die Möglichkeit, Wirtschaftswege sowie ausgewiesene Reitwege zu nutzen. Herr Wiezorek weist darauf hin, dass laut Landschaftsgesetz Reiterhöfe an das Reitnetz anzubinden sind. Auf den freien Weideflächen zwischen der ehemaligen Tuchfabrik und dem Firmengelände von ELSA sollen die sogenannten Wildbachgestade entstehen. Hierbei handelt es sich um eine noch nicht näher planerisch ausgestaltete Einrichtung um die "Füße ins Wasser" zu bringen. Laut Untere Wasserbehörde muss eine derartige Anlage einem Abstand von 5,00 m zum Wildbach haben. Frau Helm erläutert, dass Aachen zwar viele Bäche aber keinen Fluss habe, was wiederum ein "Erleben von Wasser" problematisch macht. Die wasserbespannte Fläche in der Nähe des Baches soll als Wassererlebnisbereich eine Größe von möglicherweise 10,00 m x 5,00 m bis 10,00 m x 10,00 m haben. Auch hier sind die Renaturierungsmaßnahmen des Wasserverbandes zu berücksichtigen, da voraussichtlich dem Bachlauf ein breiteres Bett zur Verfügung gestellt wird, was eine Meanderbildung erlaubt. Möglicherweise werden auch die vorhandenen Pappelbestände durch standorttypische Erlenbestände ersetzt. 3. Verborgene Mitte Der Wegeverlauf zum geschützten Landschaftsbestandteil "Verborgene Mitte" soll so erhalten bleiben wie er ist. Herr Dr. Raskin führt aus, dass nach dem Landschaftsplan südlich der Verborgenen Mitte eine Wegeverbindung in Richtung Blauer Stein auszuführen ist, wobei der südlich des LB’s gelegene Bachlauf mittels einer Brücke zu überqueren wäre. Pflug hat den Raum zur extensiven Erholung vorgeschlagen. Reit– oder Fahrradwege sind hier nicht vorgesehen. Herr Dr. Raskin schlägt vor, auf die Brücke zu verzichten und statt dessen den Bachlauf mittels Trittsteinen (2-3 Stück) zu überqueren. Zur besseren Begehbarkeit sollen einige Stufen in den Hangbereich hinein modelliert werden. Frau Helm führt aus, dass die in diesem Bereich befindlichen zwei Bachläufe früher in einem offenen Landschaftsraum verliefen. Wald ist auf den bekannten historischen Karten nur auf dem Höhenrücken von Berensberg vermerkt. Eine dort befindliche Hainbuchenreihe deutet ebenfalls auf eine offene Fläche hin. Die historischen Strukturen werden zurzeit untersucht. Herr Dr. Raskin erklärt, dass die vorhandenen Bestände von Fichte, Lärche und Hybridpappeln nicht standortgemäß sind. Standortgemäß sind lediglich die vorhandenen Eichen- und Buchenbestände, welche jedoch stark von Kiefern durchsetzt sind. Der Landschaftsplan gibt die Anlage der Wegeführung in Richtung Kirche Berensberg im Kapitel 3.5.10.11 vor. Weiterhin erklärt er, dass der LB Bereich auf historischem Feuchtgrünland bis Nassgrünland entstanden ist. An einigen Stellen ist dieser Biotoptyp erhalten geblieben, kleine Quellstrukturen sind vorhanden. In der Mitte des LB’s befindet sich intaktes Sumpfseggenried, Sumpfkratzdistel und Sumpfdotterblume. Der gesamte LB–Bereich soll ca. 600 – 700 m² betragen, wobei der nicht gestörte intakte Bereich lediglich 200 m² groß ist. Der restliche Bereich ist durch das Einwandern von Brennnesseln und Klettenlobkräutern sowie Brombeeren leicht bis stark gestört. Ursache ist nach Herrn Dr. Raskin ein durch Entwässerungsgräben und die Aufforstung von Hybridpappeln gestörter Wasserhaushalt. Der Gesamtraum wird durch den Wasserentzug trockener, wodurch wiederum organische Substanz abgebaut wird. Nach Herrn Dr. Raskin handelt es sich bei dem geschützten Landschaftsbestandteil lediglich um einen fragmentarischen Rest eines Bachauenwaldes, dessen Außenbereich nach seiner Auffassung nicht als § 62-ziger Biotop einzustufen ist. Frau Helm führt aus, dass die neuen Wegeanlagen in diesem Bereich einer "Schleifenbildung" dienen sollen. Die Anlage einer mit Stangen bewährten Plattform, mittig im LB–Bereich, sollte ursprünglich ein ruhiger Verweilraum inmitten der Natur sein. Herr Raskin hat vorgeschlagen, diese Plattform Hang aufwärts in nördliche Richtung zu verschieben, wodurch nach Offenlage des Feuchtbereiches, diese eine Überblicksfunktion haben könnte. Nach seiner Auffassung müssten auf jeden Fall die Hybridpappeln und die Nadelgehölze entfernet werden. Die umgebenden Waldstrukturen sind sukzessive durch das Entfernen der Kiefern umzubauen. Alle angesprochenen Maßnahmen sind mit dem Eigentümer der Fläche zu klären und ein entsprechendes Pflegekonzept ist zu erarbeiten, da die EuRegionale nur einmal einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung stellt. Die dauerhafte Pflege ist finanziell sicherzustellen. Auf Nachfrage erklärt Frau Helm, dass als Ausbaumaterialien für die Plattform Holz und Stahl verwendet werden sollen. Holzstege sollen als Wegeführung dienen. Eine Fundamentierung ( Betonfundamente ) ist nicht vorgesehen. 4. Diepekuhlbach Im Bereich des Diepekuhlbachs soll eine neue Wegeführungen entstehen, welche eine Anbindung des Weißen Weges ausgehend vom Viadukt am ehemaligen Bahndamm in Laurensberg über das Brückenbauwerk der Schloss-Rahe-Straße, als einzig mögliche Überquerung der Kohlscheider Straße, mit dem Kerngebiet der Soers gewährleistet. Die Schloss-Rahe-Straße wird an dieser Stelle stark befahren, aus diesem Grund soll der Wegeverlauf hier in nördliche Richtung bis zum Diepekuhlbach verlaufen. Nachdem er den Bach überquer hat, soll er im Bereich Ferberberg an die weitere Wegeführung des „Weißen Weges“ anschließen. Bis auf die uferbegleitende Vegetation weist dieser Bereich keine besonderen Vegetationsstrukturen auf. Die Querung des Gewässers stellt ein landschaftsrechtliches Problem dar. Herr Dr. Aletsee weist darauf hin, dass auch an dieser Stelle Steinkauzvorkommen bekannt sind. Da sich die Flächen in Privateigentum befinden stellt sich die Frage, ob diese Flächen für eine Wegeführung zur Verfügung stehen. Aus Zeitgründen wurde auf eine Besichtigung des Standortes Sonnenwegterrasse am Sonnenweg verzichtet. Hier soll ein Klangkunstobjekt direkt an die Straße angrenzend entstehen. Dieses Projekt ist aus landschaftsökologischer Sicht nicht bedenklich. Die Projekte Amstelbach und Krombachbrücke konnten aus Zeitgründen nicht mehr angefahren werden und werden zu einem späteren Zeitpunkt besichtigt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Do., 08.06.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
gemischt