Jahresbericht und Jahresrechnung 2022 der gewoge AG
FB 23/0167/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bussen führte zur Vorlage aus und berichtete über die erfreuliche Zahl von 163 Wohnungen, die durch die gewoge AG für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurden. Im Weiteren ging er darauf ein, dass, wie vom Ausschuss gewünscht, auch im Jahr 2023 keine Mieterhöhungen vorgenommen werden. Die durchschnittliche Miete liege derzeit bei 5,70 €/m². Das Rechnungsprüfungsamt habe die Jahresrechnung der gewoge AG geprüft und es gab keine Beanstandungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Jahresbericht der gewoge 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 13.11.1978 wurde zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaft für Aachen AG (heute gewoge AG) der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verwaltung des städtischen Wohnhausbesitzes abgeschlossen. In den Jahre 1981, 1989, 1996 und 2002 erfolgten weitere Nachtragsverträge. Zurzeit erfolgt die Zusammenarbeit analog der früheren Vereinbarungen.
Die gewoge AG legt nun in ihrem Jahresbericht 2022 die Abrechnung des städtischen Hausbesitzes für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 vor.
Der städtische Wohnhausbestand umfasste zum 31.12.2022 insgesamt 2.404 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von 156.090,42 m², 319 Garagen und Stellplätze sowie 38 sonstige Räume (Gewerberäume, soziale Einrichtungen u.a.) mit einer Fläche von 5.478,57 m².
Zum Stiftungsvermögen Elisabethspitalfonds gehören die Häuser Kronenberg 153, 153a. Pingsheimstraße 6, Franzstraße 74, Peliserkerstraße 6, Scheibenstraße 6, Steinkaulstraße 25, Freunder Landstraße 35, Ottostraße 94, Eulersweg 2 und Schroufstraße 12-12b mit insgesamt 82 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 5.076,09 m² sowie zwei sonstige Räume (Gewerberäume, soziale Einrichtungen u.a.) mit einer Fläche von 716,71 m².
Zum Stiftungsvermögen Alten- und Siechenfond gehört das Appartementhaus Welkenrather Str. 67 mit 96 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 3.011 m².
Zum Stiftungsvermögen Armenfonds gehört die Scheibenstraße 5 mit acht Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 482,94 m².
Das Abrechnungsergebnis im städtischen Hausbesitz beläuft sich im Abrechnungszeitraum auf Gesamterträge in Höhe von rund 5.670.347 €. Die Verteilung auf den städtischen Hausbesitz und dem Stiftungsgrundbesitz stellt sich wie folgt dar:
01.01.2022- 31.12.2022 | Städtischer Wohnhausbestand | Stiftung Elisabethspitalfond | Stiftung Alten- und Siechenfond | Stiftung Armenfond |
Aufwendungen | 10.664.135,27 € | 303.073,33 € | 125.147,07 € | 37.947,39 € |
Erträge | 16.334.481,80 € | 509.839,81 € | 304.909,81 € | 47.609,19 € |
Abrechnungsergebnis | 5.670.346,53 € | 206.766,48 € | 179.762,74 € | 9.661,80 € |
Der Jahresbericht sowie die Abrechnungen für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 sind als
Anlage beigefügt.
Anlage:Jahresbericht 2022
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in der Höhe der Gesamterträge von rund 5.670.347 €.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119031
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119031
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-24 FB 23_0167_WP18 Jahresbericht und Ja SAO.pdf
17.11.2024
520.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 18.04.2023
- Uhrzeit
- 17:02
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:59
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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