Modernisierung der Einrichtungen für wohnungslose und geflüchtete Menschen in der Stadt Aachen (Antrag der Fraktionen von GRÜNEN und CDU vom 03.02.2022 – 221/18)
FB 56/0281/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Krings von der Firma pbs architekten stellt anhand einer Präsentation wichtige Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Präsentation befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.
Erläutert werden Aufgabenstellung und Vorgehensweise zur langfristigen Nutzung der Gebäude mit zeitgemäßen Wohnungen als Gesamtziel. Am Beispiel der Unterkünfte Lombardenstraße und Beginenstraße werden Themenkomplexe wie
-Mängel und Schäden
-bisherige und geplante Struktur der Raumaufteilung
-wesentliche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen
-Umbaukosten im Bestand und Kosten für die Variante Abriss und Neubau beleuchtet:
z. B. seien beim Objekt Lombardenstraße, welches im Übrigen nicht für Barrierefreiheit geeignet sei, die Umbaukosten mit rd. 3,1 Mio. Euro, die Kosten für Abriss und Neubau mit rd. 6,6 Mio. Euro zu kalkulieren. Im Falle der Beginenstraße, die barrierefrei umgebaut werden könne, läge die Kalkulation für den Umbau von Alt- und Anbau bei rd. 2,93 Mio. Euro, bei Umbau alleine des Nebengebäudes (Notschlafstelle) bei rd. 1,51 Mio. Euro.
Weitere Bestandteile des Vortrags sind
-die zusammenfassende Bewertung aller zwölf untersuchten Standorte in Stichworten
-die wesentlichen Kriterien, die für Instandsetzung, Modernisierung und Umbau zugrunde gelegt wurden
-eine tabellarische Kostenübersicht
-die Bewertungsmatrix für die Priorisierung der verschiedenen zu renovierenden Objekte.
Im Anschluss an die Präsentation beantwortet Herr Krings Fragen von Frau Braun zu den Themen Barrierefreiheit von geplanten Badeinbauten bzw. Badumbauten sowie Dachausbauten.
Frau Dr. Oidtmann möchte von der Verwaltung wissen, ob der veranschlagte Umsetzungszeitraum von zehn Jahren realistisch sei und wünscht sich für die Zukunft, dass die Verwaltung dem Ausschuss einen Finanzplan für die in den nächsten Jahren vorgesehenen Umbaumaßnahmen vorlege.
Frau Braun spricht sich für eine schnelle Umsetzung des Umbauprogramms aus. Sie weist auf die Wichtigkeit der Umbauten gerade vor dem Hintergrund des Schutzes der Privatsphäre der Bewohner*innen und der Ermöglichung von Tagesstruktur hin.
Herr Frankenberger informiert, dass die Verwaltung einen Umsetzungszeitraum von insgesamt zehn Jahren für realistisch und einhaltbar halte. Geplant sei, pro Jahr ein Objekt umzubauen. Wenn und soweit die Politik den Arbeitsauftrag erteile, würden der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und das städtische Gebäudemanagement unmittelbar mit der Planung und Umsetzung beginnen.
Frau Braun verweist auf den Ratsbeschluss zum Klimanotstand und bittet die Verwaltung, in Zukunft im Formblatt „Klimarelevanz - Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/für die Klimafolgenanpassung“, das obligatorisch Bestandteil jeder Verwaltungsvorlage sei, die entsprechenden Angaben zu machen. Für die Ausschussmitglieder sei es von Interesse, zu erfahren, wie viele Tonnen CO2 durch die geplanten Umbaumaßnahmen in den Übergangswohneinrichtungen jährlich eingespart werden könnten.
Außerdem bittet Frau Braun darum, dass das städtische Gebäudemanagement den Ausschuss während der Umsetzungsphase der Umbauten kontinuierlich über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden halten möge.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird
-in Satz 3 des Beschlussvorschlags der Verwaltung ein redaktioneller Fehler bereinigt, in dem das Wort „unterrichtet“ hinzugefügt wird
-im Beschlusstext ein neuer Satz 5 angehängt, der die Behandlung des gemeinsamen Ratsantrags von Grünen/CDU durch diese Verwaltungsvorlage feststellt.
Solchermaßen geändert beschließt der Ausschuss einstimmig:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Planungen für die Sanierung der priorisierten Objekte fortzuführen. Der Ausschuss für Soziales und Integration und Demographie wird laufend über den Fortgang. Konkrete Maßnahmen werden zur Beschlussfassung vorgelegt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Unterbringung von wohnungslosen und geflüchteten Menschen unterhält die Stadt Aachen insgesamt 41 Übergangsheime und rund 400 Einzelwohnungen. Zum Stand 28.02.2023 waren 449 wohnungslose und2.652 geflüchtete Menschen untergebracht.
Im städtischen Eigentum befinden sich folgende Unterkünfte für wohnungslose Menschen:
-Aretzstr. 39-49
-Kongressstr. 18-20
-Lintertstr. 29
-Lombardenstr. 6-10
-Robert-Koch-Str. 5-15
-Weißwasserstr. 1-8
Diese Häuser wurden in den 50er und 60erJahren errichtet. Die Appartements und Wohnungen sind zwar instandgehalten und nutzbar, der bauliche Zustand ist insgesamt jedoch nicht mehr zeitgemäß und entspricht zumindest in Teilen nicht mehr zumindest einfachen Wohnstandards. Alle Einrichtungen werden weiterhin langfristig zur Unterbringung benötigt.
Zur Unterbringung von Geflüchteten werden die im Folgenden genannten städtischen Objekte dauerhaft genutzt (die Einrichtungen Albert-Einstein-Str., Händelstr. und Heidbendenstr. stehen nicht langfristig zur Unterbringung zur Verfügung und sind daher hier nicht aufgeführt):
-ehemalige Schule Beginenstr. 15
-Engelbertstr. 8-10
-Hansmannstr. 30-32
-Tempelhofer Str. 4-6
-Vaalser Str. 332
-Vaalser Str. 417
Diese Einrichtungen sind als Bestandteil des vom Rat verabschiedeten 1000er-Konzepts ebenfalls langfristig für Unterbringungszwecke vorzuhalten. Mit Ausnahme der in 2013 sanierten Häuser Hansmannstr. 30-32 und des in 2016 angekauften ehemaligen Bürogebäudes in der Tempelhofer Str. 4-6 weisen die Einrichtungen ebenfalls einen wie oben beschriebenen erkennbaren baulichen Handlungsbedarf auf.
Die pbs architekten Planungsgesellschaft mbH wurde durch die Verwaltung beauftragt, die o.g. Objekte zu begutachten und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Art und Umfang notwendiger Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausbau-, Neubau- und Erweiterungspotentiale strukturiert und priorisiert - auch unter wirtschaftlichen und zeitlichen Aspekten - darzustellen. Das Gesamtziel der Maßnahme ist die langfristige Nutzung der Gebäude mit zeitgemäßen Wohneinheiten.
Im Vorfeld wurden dazu durch die Verwaltung bestimmte Kriterien ergänzend festgelegt (z.B. Anpassungen an aktuelle sicherheitsrelevante Anforderungen, Herstellung eines zeitgemäßen energetischen und technischen Zustandes, Möglichkeiten der Schaffung barrierefreier Unterbringungsplätze etc.). Die bereits im vergangenen Jahr erfolgten Begehungen der Gebäude wurden durch Mitarbeitende des Gebäudemanagements und des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration begleitet, um so eine möglichst bedarfsgerechte und umfassende Priorisierung und Planung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor und wird dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie vorgestellt. Es berichtet hierzu Herr Krings von der pbs architekten Planungsgesellschaft mbH.
In allen 12 Einrichtungen wurden demnach instandgehaltene und nutzbare Zustände festgestellt. Mittelfristig sind teilweise erhebliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum Erhalt und zur Anpassung an heutige Anforderungen nötig. Zum Teil sind auch Umbaumaßnahmen zum Erreichen von Anforderungen an den heutigen Wohnstandard erforderlich.
Die Studie beziffert für diese Maßnahmen (ohne Erweiterungen oder Neubauten) zum heutigen Zeitpunkt ein Finanzierungsvolumen von rund 32 Mio. Euro.
Nicht enthalten sind der Bau-Index, Risiken, die Unsicherheiten aufgrund noch fehlender Erkenntnisse aus noch nicht vorliegender Planung und die zu aktivierenden Eigenleistungen des E 26 (Projektmanagement).
Die geforderte Priorisierung der Maßnahmen wurde anhand der folgenden Kriterien vorgenommenund mit gleichmäßiger Gewichtung in eine Matrix übertragen:
-Grundrissveränderungen zur Behebung funktionaler Mängel (Badeinbauten, Abtrennung von Unterbringungsräumen, Einbau von Küchen)
-Wärmeschutz / Wärmedämmung von Außenwänden
-Erneuerung von Fenstern und Außentüren
-Brandschutzabtrennungen in Treppenräumen; Verbesserung von Fluchtwegen
-Erneuerung der Wärmeerzeugung /Heizzentralen
-Erneuerung der sonstigen technischen Anlagen (Heizung/Lüftung/Sanitär)
-Erneuerung des Innenausbaus (Türen, Bodenbeläge, Abhangdecken)
-Erneuerung von Dacheindeckungen und -entwässerungen
-Wärmeschutz / Wärmedämmung von Keller- und Dachgeschossdecken
-Verbesserungen in Bezug auf Barrierefreiheit
Für die Einrichtungen Beginenstr. 15, Engelbertstr. 8-10, Lombardenstr. 6-10 und Robert-Koch-Str. 5-15 ergibt sich demnach ein prioritäres Tätigwerden mit einem Auftragsvolumen von derzeit 16.845.000 Euro.
Aus sozialfachlicher Sicht wird diese Priorisierung bestätigt:
Die Einrichtung Beginenstr. 15 befindet sich in einem ehemaligen Schulgebäude. Die Umnutzung zur Flüchtlingsunterkunft bestand im Wesentlichen darin, im Kellergeschoss Gemeinschaftsduschen einzubauen sowie Flucht- und Rettungswege zu ertüchtigen bzw. herzustellen. Zudem wurden Gemeinschaftsküchen eingebaut. Die derzeitige Raumnutzung mit sechs bis acht Betten in einem ehemaligen Klassenraum entsprechen nicht den Anforderungen an zeitgemäße Wohnverhältnisse und birgt nachweislich ein erhöhtes Konfliktpotenzial.
Des Weiteren besteht der politische Auftrag, die Möglichkeit zu prüfen, einen Teil des Gebäudes so zu ertüchtigen, dass er den aktuellen Anforderungen (u. a. geschlechtergetrennte Unterbringung, zumindest teilweise Barrierefreiheit) an eine Wärmestube mit Beratungsangebot und angrenzender Notschlafstelle für wohnungslose Menschen auch längerfristig entspricht. Nach einer ersten Einschätzung des Gebäudemanagements ist dies grundsätzlich und voraussichtlich auch in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum (während der Interimsnutzung des Objekts Reumontstr. 3-5) möglich. Die in der Studie genannten Erweiterungsmöglichkeiten (Abriss des nach der Sanierung nicht mehr benötigten Toilettengebäudes und dort Neubau eines Wohngebäudes) sind unabhängig von den priorisiert dargestellten Arbeiten zu betrachten und werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen.
In den Einrichtungen Engelbertstr. 8-10 (teilweise) und Lombardenstr. 6-10 befinden sich Gemeinschaftsduschen im Kellergeschoss, in den einzelnen Wohneinheiten sind lediglich WC-Anlagen vorhanden. Die Wohneinheiten mit Duschbädern auszustatten, ist insbesondere aus sozialfachlicher Sicht dringend geboten. Eine Sanierung in Teilabschnitten ist erforderlich, um die Anzahl der zu verlegenden Bewohner*innen und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen (z. B. Anbindung an KITA und Schule) gering zu halten.
Das Objekt Robert-Koch-Str. 5-15 besteht aus großen Wohneinheiten mit im Verhältnis dazu relativ kleinen und unzureichenden Bad- und WC-Bereichen. Dies führt regelmäßig zu Konflikten unter den Bewohnenden. Durch Grundrissveränderungen können hier zusätzliche separate Duschbäder eingebaut werden. Die in der Machbarkeitsstudie ebenfalls vorgestellte Variante, in der Robert-Koch-Str. durch Abriss und Neubau ca. 80% zusätzliche Fläche schaffen zu können, wird im Rahmen der konkreten Planung der Arbeiten zu diesem Objekt berücksichtigt werden. Während die Sanierung in einzelnen Teilabschnitten erfolgen und die Anzahl der dadurch zu verlegenden Bewohnenden dadurch relativ gering ist, wäre bei einem Neubau zunächst eine (derzeit nicht vorhandene) Ersatzeinrichtung für alle untergebrachten Personen zu definieren.
Es wird vorgeschlagen, unter Verwendung der vorhandenen Haushaltsmittel zunächst mit der konkreten Planung dieser vier Objekte zu beginnen. Unaufschiebbare Maßnahmen werden unabhängig von dieser Studie fortlaufend durchgeführt. Da alle Objekte derzeit (voll)belegt sind und mangels Alternativen nicht komplett für die Dauer der Arbeiten leergezogen werden können, sind die Arbeiten möglichst für einzelne Gebäudeteile nacheinander zu planen. Parallel dazu muss in enger Abstimmung aller Beteiligten eine Strategie für unvermeidbare Verlegungen von Bewohnenden sowie zu erwartende Fallzahlsteigerungen entwickelt werden.
Mit dieser Vorlage ist der erste Teil des Ratsantrags der Fraktionen von GRÜNEN und CDU vom 03.02.2022 „Modernisierung der Einrichtungen für wohnungslose und geflüchtete Menschen in der Stadt Aachen“ – Nr. 221/18 bearbeitet (Erstellung eines Gutachtens). Die Verwaltung wird in Abhängigkeit noch zu treffender politischer Entscheidungen dem Ausschuss für Soziales und Integration und Demographie regelmäßig über weitere Sanierungsmaßnahmen berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Aufgrund des absehbaren Finanzbedarfs wurden bereits vor Abschluss der Machbarkeitsstudie für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils 450.000 Euro investiv eingeplant, um Planungen zu beauftragen und ggfs. mit ersten Maßnahmen zeitnah beginnen zu können. Zur Verfügung stehen hierfür zusätzlich übertragene Mittel i.H.v. 150.000 Euro, die 2022 aufgrund der Ukrainekrise nicht verausgabt werden konnten.Erst im weiteren Verlauf der Planungen kann der konkrete finanzielle Aufwand beziffert werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119075
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119075
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-28 FB 56_0281_WP18 Modernisierung der E SAO.pdf
19.11.2024
2.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 27.04.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:09
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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