Fonds musikalische Frühförderung - Übersicht bezüglich erfolgter Finanzierungen für das SJ 22/23
FB 45/0347/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Fischer stellt fest, dass die eingeplanten Haushaltsmittel in etwa auskömmlich seien. Neun Schule hätten Anträge gestellt, sodass die Summe leicht überschritten worden sei. Er bittet darum im Herbst nochmal eine entsprechende Auflistung zu erhalten. Die Förderung sei schuljahresbezogen und möglicherweise könnte es bis zum Sommer noch mehr Anträge geben die mit die Haushaltsberatungen aufgenommen werden müssten.
Frau Griepentrog verweist auf die jährlichen Gespräche zu den ‚big points‘ des Haushalts. Hier würden alle Anträge zusammengefasst und vorgestellt. Seitens der Verwaltung bzw. Herrn Kaldenbach erfolge dann ein Hinweis, wenn die Anträge die eingestellte Summe übersteige, sodass kein erneuter Bericht im Ausschuss notwendig sei.
Herr Fischer bestätigt dies, sofern bei diesem Termin die entsprechende Summe erkennbar werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 jährlich 50.000 € für die musikalische Frühförderung an Grundschulen in Form von Instrumentalklassen und anderen Musikprojekten in den Haushaltsplan der Stadt Aachen eingestellt.
Die Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung des Instrumentalunterrichts durch Lehrkräfte der Musikschule verwendet werden und dienen dazu, den Schulen eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren.
Für das Schuljahr 2022/2023 stellten insgesamt neun Schulen einen Antrag auf Förderung.
Das Antragsvolumen betrug in Summe 51.272,00 €.
Inklusive des von den Schulen zu tragenden Eigenanteils wurden insgesamt 84.041,50 € in die musikalische Frühförderung investiert.
Da der Ansatz von 50.000,00 € nicht das gesamte Antragsvolumen hätte decken können, wurden 1.272,00 € aus anderen städtischen Mitteln überplanmäßig im Sinne der Schulen bereitgestellt.
Somit konnte allen neun Anträgen entsprochen werden.
Eine Übersicht der erfolgten Finanzierungen für das SJ 22/23 kann der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -50.000 | -50.000 | -50.000 | -50.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben in PSP 4-030101-917-5; SK 52790000 | Deckung ist gegeben in PSP 4-030101-917-5; SK 52790000 | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119087
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119087
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-03-27 FB 45_0347_WP18 Fonds musikalische F SAO.pdf
19.11.2024
215.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 27.04.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:08
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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