27. April 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Fonds musikalische Frühförderung - Übersicht bezüglich erfolgter Finanzierungen für das SJ 22/23

FB 45/0347/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fischer stellt fest, dass die eingeplanten Haushaltsmittel in etwa auskömmlich seien. Neun Schule hätten Anträge gestellt, sodass die Summe leicht überschritten worden sei. Er bittet darum im Herbst nochmal eine entsprechende Auflistung zu erhalten. Die Förderung sei schuljahresbezogen und möglicherweise könnte es bis zum Sommer noch mehr Anträge geben die mit die Haushaltsberatungen aufgenommen werden müssten.

Frau Griepentrog verweist auf die jährlichen Gespräche zu den ‚big points‘ des Haushalts. Hier würden alle Anträge zusammengefasst und vorgestellt. Seitens der Verwaltung bzw. Herrn Kaldenbach erfolge dann ein Hinweis, wenn die Anträge die eingestellte Summe übersteige, sodass kein erneuter Bericht im Ausschuss notwendig sei.

Herr Fischer bestätigt dies, sofern bei diesem Termin die entsprechende Summe erkennbar werde.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 jährlich 50.000 € für die musikalische Frühförderung an Grundschulen in Form von Instrumentalklassen und anderen Musikprojekten in den Haushaltsplan der Stadt Aachen eingestellt.

Die Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung des Instrumentalunterrichts durch Lehrkräfte der Musikschule verwendet werden und dienen dazu, den Schulen eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren.

Für das Schuljahr 2022/2023 stellten insgesamt neun Schulen einen Antrag auf Förderung.

Das Antragsvolumen betrug in Summe 51.272,00 €.

Inklusive des von den Schulen zu tragenden Eigenanteils wurden insgesamt 84.041,50 € in die musikalische Frühförderung investiert.

Da der Ansatz von 50.000,00 € nicht das gesamte Antragsvolumen hätte decken können, wurden 1.272,00 € aus anderen städtischen Mitteln überplanmäßig im Sinne der Schulen bereitgestellt.

Somit konnte allen neun Anträgen entsprochen werden.

Eine Übersicht der erfolgten Finanzierungen für das SJ 22/23 kann der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000

50.000

50.000

50.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-50.000

-50.000

-50.000

-50.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

in PSP 4-030101-917-5; SK 52790000

Deckung ist gegeben

in PSP 4-030101-917-5; SK 52790000

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-27 FB 45_0347_WP18 Fonds musikalische F SAO.pdf

19.11.2024

215.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 27.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:08

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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