27. April 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2023/2024

FB 45/0349/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog teilt mit, dass sich der Ausschuss darüber freue, dass der Prozess ein Ende gefunden habe und dem Wunsch der Eltern nun entsprochen werden könne. Es werde sehrbegrüßt, dass die Schule diese formale Hürde genommen habe.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2023/2024 zu zustimmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2023/2024 zu zustimmen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2023/2024 zu zustimmen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2023/2024.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) unterscheidet in § 26 Absatz 1 für Grundschulen drei verschiedene Schularten und zwar Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen.

Die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße ist eine katholische Bekenntnisschule.

Nach § 27 Absatz 3 SchulG NRW ist eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schüler*innen dies beantragen und im dann durchzuführenden Abstimmungsverfahren mehr als die Hälfte der Eltern der Schüler*innen für die Umwandlung stimmen.

Abstimmungsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die die Grundschule Düppelstraße zum Stichtag 10. Januar 2023 besuchen (§ 8 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 und 6 BestVerfVO).

Zu diesem Stichtag besuchten 308 Schüler*innen die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße.

Zum Fristende am 31.01.2023 wurden 204 ordnungsgemäße Anträge auf Einleitung der Umwandlung vorgelegt.

Gemäß § 7 BestVerfVO wurde festgestellt, dass das Einleitungsverfahren auf Umwandlung erfolgreich und das Abstimmungsverfahren nach § 8 BestVerfVO durchzuführen ist.

Im Abstimmungsverfahren entscheiden die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2023) die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße besuchten, ob die Städtische Katholische Grundschule in eine Städtische Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.

Die Eltern haben für jedes Kind nur eine Stimme

Die Abstimmung ist geheim durchzuführen und erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an drei Werktagen offenzuhalten ist (§ 8 Absatz 4 BestVerfVO).Ein öffentliches Gebäude im Sinne der BestVerfVO kann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln auch ein Schulgebäude sein, sodass die Abstimmung in der Städtischen KatholischenGrundschuleDüppelstraße in dem Zeitraum vom 13.03.2023 bis 15.03.2023 erfolgt ist. Nach Rücksprache mit der Schulleitung wurden durchgehende Wahlzeiten von jeweils 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr festgelegt.

Die abstimmungsberechtigten Eltern wurden mit Schreiben vom 03.03.2023 über das Abstimmungsverfahren, den Zeitraum und die Räumlichkeiten informiert.

Darüber hinaus wurde der Schulleitung am 09.03.2023 ein Schreiben zur Weiterleitung an die Eltern übersandt, mit welchem die abstimmungsberechtigten Eltern nochmals an das Abstimmungsverfahren erinnert wurden.

Auf Wunsch der Schulleitung wurden für den Aushang im Wahlraum Muster-Stimmzettel durch ein zertifiziertes Übersetzungsbüro in sechs verschiedene Sprachen übersetzt.

Haben für die Umwandlung einer Grundschule mehr als die Hälfte der Eltern gestimmt, deren Kinder die Schule besuchen, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Absatz 1 BestVerfVO).

Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimmzettel gemäß § 8 Absatz 6 BestVerfVO am 16.03.2023 von zwei Mitarbeiterinnen des Schulträgers gemeinsam ausgezählt.

Das Ergebnis der Auszählung wurde durch eine Entscheidung festgestellt:

An der Abstimmung haben 225 abstimmungsberechtigte Eltern teilgenommen.

Für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 195 Stimmen abgegeben.

Gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 27 Stimmen abgegeben.

0 Stimmen enthielten eine Enthaltung.

Es wurden 3 ungültige Stimmen abgegeben.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass 63,31% der Eltern für die Umwandlung der Städtischen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestimmt haben (195 von 308).

Für die Umwandlung haben folglich Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder vertreten, sodass die Umwandlung gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2023/2024 durchzuführen ist.

Die v.g. Umwandlung bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung Köln und ist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Aufgrund der Änderung der Schulform der Grundschule Düppelstraße werden sich Änderungen bei den Anspruchsschulen im Bereich der Bekenntnisschulen ergeben, die mit den Einschulungsschreiben bekannt gegeben werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-28 FB 45_0349_WP18 Aenderung der Schular SAO.pdf

19.10.2024

212.2 KB

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 27.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:08

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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