Bericht über die vorläufigen Anmeldezahlen an den Aachener allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2023/2024
FB 45/0360/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Schneider stellt fest, dass es bei den Gesamtschulen und bei den Gymnasien mehr Anmeldungen als Aufnahmen gegeben habe. Er fragt, was mit den SuS passiere, die keinen Platz gefunden haben.
Er stellt fest, dass es bei der Heinrich-Heine-Gesamtschule 68 Anmeldungen gebe und fragt, ob diese Eltern bzw. SuS eine Planungssicherheit hätten, bzw. wie die Perspektive sei.
Darüber hinaus stellt er fest, dass das Einhard-Gymnasium und das St. Leonhard jeweils 114 SuS aufnehmen würden, und fragt warum ersteres vier und das St. Leonhard aber nur drei Klassen bilden wird.
Herr Kaldenbach und Herr Brötz antworten, dass die Gesamtschulen und die privaten Gymnasien ein vorgezogenes Anmeldeverfahren hätten. Dadurch würden die dort angemeldeten aber abgelehnten SuS rechnerisch nochmal in den Anmeldezahlen der anderen städtischen Schulen enthalten sein. In diesen Zahlen seien also Doppelmeldungen enthalten.
Bezogen auf die Heinrich-Heine-Gesamtschule teilt Herr Kaldenbach teilt mit, dass für den Fortbestand nicht die heutige Anmeldezahl entscheidend sei, sondern die tatsächliche Aufnahmezahl. Die Schule sei optimistisch noch zusätzliche SuS aufnehmen zu können.
Darüber hinaus teilt er mit, dass das St. Leonhard keine klassische Klassenbildung vornimmt, sondern 4 Lerngruppen bildet.
Herr Menzel ergänzt, dass es dabei nicht um eine Erhöhung der Zügigkeit handele. Seine Schule hätte mehr SuS aufgenommen und würde daraus mehr 4 Lerngruppen bilden ohne dafür eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten.
Er erläutert, dass die hohe Nachfrage nach seiner Schule mit dem Ganztagsangebot zusammenhänge.
Frau Griepentrog bestätigt, dass es sich dabei um eine innerschulische Organisation handele und keine Zügigkeitserweiterung. Diese sei hier statistisch erfasst, daraus ergäbe sich aber nicht die Notwendigkeit einen politischen Beschluss zu fassen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Aachen wurde in folgenden Zeiträumen
durchgeführt:
Städtische Schulen:
Gesamtschulen 20.01.2023 bis 27.01.2023
Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien 06.02.2022 bis 03.03.2023
Private Ersatzschulen:
Bischöfliches Pius-Gymnasium 23.01.2023 bis 28.01.2023
Gymnasium St. Ursula 21.01.2023 bis 28.01.2023
Viktoriaschule 27.01.2023 bis 02.02.2023
Amos-Comenius-Schule 06.02.2023 bis 10.03.2023
Gesamtschulen
DasKoordinierungsgespräch der Gesamtschulen in der Stadt Aachen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule fand am 03.02.2023 statt. Im Nachgang zu den Anmeldungen an den Gesamtschulen wurden weitere Schülerinnen und Schüler an der Heinrich-Heine-Gesamtschule angemeldet, sodass die aktuelle Anmeldezahl von 58 (Stand: 28.03.2023) Schülerinnen und Schülern erreicht wird.
Haupt- und Realschulen
An den Haupt- und Realschulen konnten alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.
Gymnasien
Das Koordinierungsgespräch der Gymnasien fand unter Beteiligung der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln am 10.03.2023 im Rahmen einer Videokonferenz statt.
Anmeldeüberhänge bestanden am Couven-Gymnasium, am Inda-Gymnasium und am Gymnasium St. Leonhard. Freie Kapazitäten waren am Einhard-Gymnasium, am Geschwister-Scholl-Gymnasium, und am Rhein-Maas-Gymnasium zu verzeichnen. Das Anne-Frank-Gymnasium und das Kaiser-Karls-Gymnasium nehmen alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler auf.
Die Anmeldüberhänge konnten in gemeinsamer Abstimmung, entsprechend den freien Kapazitäten, verteilt werden. Darüber hinaus entschieden sich Eltern mit Wohnsitz in Herzogenrath/Kohlscheid, ihre Kinder dort zum Gymnasium anzumelden. Somit kann jeder Schülerin und jedem Schüler, die/der für den Besuch eines Gymnasiums angemeldet wurde, ein Platz zur Verfügung gestellt werden.
Die Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen werden in der Sitzung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119095
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119095
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-04-04 FB 45_0360_WP18 Bericht ueber die vor SAO.pdf
19.11.2024
131.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 27.04.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:08
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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