25. April 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

FB 45/0364/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Drews weist unter Bezugnahme auf den Bericht darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2022 mit einer Summe von rund 63 Mio. Euro im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) habe abgeschlossen werden können. Sie betont hierbei insbesondere die folgenden, relevanten Aspekte:

Sowohl die Leistungen im klassischen HzE-Bereich als auch im Bereich der Unbegleiteten Minderjährigen Ausländer*innen (UMA) seien um rund 9 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im UMA-Bereich habe eine ähnlich hohe Fallzahl verzeichnet werden können wie in den „Flüchtlings-Jahren“ 2015-2016. Dieser Bereich habe allerdings seitdem in der öffentlichen Wahrnehmung an Aufmerksamkeit verloren.

Bis Mitte April 2023 seien bereits 119 unbegleitete Geflüchtete in Aachen aufgenommen worden, wovon 45 % als minderjährig gelten. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten. Da Aachen nach wie vor eine sog. „abgebende“ Kommune sei, würden sicherlich nicht alle hier verbleiben. Die jungen Menschen, die jedoch in ihrer psycho-sozialen Entwicklung vorbelastet seien, würden in Aachen verbleiben, diese dürften nicht verteilt werden.

Im klassischen HzE-Bereich seien die Leistungen um rund 100 gestiegen. Die Ursachen hierfür seien vielfältig: insbesondere werde festgestellt, dass die Familiengerichte in dem Bereich mittlerweile eine andere Herangehensweise verfolge und zunehmend zunächst auf familienunterstützende Leistungen zurückgreife, bevor die elterliche Sorge entzogen und das Kind für längere Zeit in Obhut genommen werde, z. B. Mutter-Vater-Kind-Angebote, welche zwar die Eltern-Kind-Ebene stärken würden,gleichzeitig jedoch besonders kostenintensiv seien.

Insgesamt werde festgestellt, dass der Fachkräftemangel nicht nur im KiTa- und OGS-Bereich, sondern auch drastisch in den städtischen Sozialraumteams sowie bei den Leistungspartnern im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich zu spüren sei. Dies sei insofern eklatant dramatisch, da ein hier betreutes und unterstütztes Kind nicht einfach nach Hause entlassen werden könne, wenn es kein Personal gebe. Diesbezüglich habe sich bereits ein Heimgipfel ausgetauscht und nach Lösungen gesucht. Ebenso bestehe ein enger Austausch mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Um dem Fachkräftemangel zumindest ein stückweit begegnen zu können, sei der Bereich der ambulanten Hilfen angepasst worden.

Im Entgeltbereich habe sich die Tarifentwicklung in 2022 im Bereich SUE niederschlagen, in diesem Zusammenhang auch Einmalzahlungen sowie Entlastungstage.

In der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses werde ein erster Sachstandsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt, in welchem versucht werde, einen (Aus-) Blick auf die entsprechenden Konsequenzen der genannten Entwicklungen zu werfen.

Die Bedarfssituation der Kinder wachse deutlich. Die Anzahl der Kinder, für die nur unter großen Herausforderungen ein Unterbringungsplatz gefunden werden könne, steige zunehmend. Die Beschäftigten der Sozialraumteams würden durchschnittlich 30-50 Einrichtungen bundesweit abfragen um überhaupt einen Unterbringungsplatz zu finden. Dies betreffe auch bereits Kinder im Alter von unter 10 Jahren.

Frau Drews befürchtet, dass diese Problematik in den kommenden sehr herausfordernd werde.

Frau van der Meulen dankt Frau Drews für die umfassenden Erläuterungen. Auch für sie stelle sich die derzeitige Situation überaus erschreckend dar. Es sei dramatisch, wenn Kinder aus Mangel an nahen Optionen weit weg von ihrer Familie untergebracht werden müssten. Nicht nur für Zeit der Unterbringung sei dies problematisch, es sei auch nicht klar, ob und wie das Kind zurück in die eigene Familie kommen könne, wenn eine anknüpfende Begleitung der Familie vor Ort nicht gewährleistet werden könne.

Herr Kreutz schließt sich den Ausführungen von Frau Drews an. Seine Einrichtung werde ebenso von anderen Kommunen angefragt, ob es noch freie Kapazitäten gebe. Diese Anfragen könnten jedoch nicht mehr bedient werden. Sowohl der öffentliche Träger als auch die freien Träger der Jugendhilfe seien an ihre Grenzen angekommen. Zwar sei derzeit keine Stelle in der Einrichtung vakant, allerdings seien die Belastungen der Beschäftigungen deutlich spürbar. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufszweigen habe es während der pandemischen Zeit weder Schließzeiten noch Homeoffice gegeben, die Betreuung habe weiterhin stattfinden müssen. Zwar sei die pandemische Lage zwischenzeitlich für beendet erklärt worden, die Über- und Belastungen würden aber nachwirken. Von den sechs Beschäftigten befänden sich derzeit nur drei im Dienst. Die Leitungskräfte würden als Springer agieren und zusätzliche Aufgaben übernehmen. Es werde auch zunehmend herausfordernder, überhaupt neues Personal zu gewinnen, da die Bereitschaft zur Übernahme von Wochenend- und Nachtdiensten gesellschaftlich gesunken sei. Ebenso müsse das Personal auch bezahlt werden, hier seien die Auswirkungen der Lohnerhöhungen spürbar.

Er lobt die gute Unterstützung durch die Verwaltung und dankt auch nochmals insbesondere Frau Drews. Der Heimgipfel sei ein guter und wichtiger Schritt gewesen.

Auch wenn bislang stets gute Lösungen hätten gefunden werden können, würden die Situationen der Kinder und Familien zunehmend komplexer. Es bleibe der Umstand, dass die Kinder nicht nach Hause geschickt werden könnten.Daher sei es umso wichtiger, Menschen zu finden, die gemeinsam diesen Weg in der Jugendhilfe bestreiten wollen würden. Abgesehen von der Notwendigkeit, neues Personal zu finden, befürchte Herr Kreutz, dass sich auch das Bestandspersonal mit der Zeit umorientieren werde. Das Berufsfeld müsse daher dringend attraktiver gestaltet werden und einen besseren Ruf bekommen.

Frau Scheidt bekräftigt, dass der HzE-Bereich auch fraktionsübergreifend als Pflichtaufgabe bewertet werde. Im Kinder- und Jugendausschuss werde nicht infrage gestellt, wie die hohen Summen zustande kämen.

Frau Drews weist darauf hin, dass nach Fertigstellung der Vorlage noch die folgende Ergänzung zum Kapitel Erträge von Seiten der Kämmerei eingegangen sei:

„Allerdings steht die Abrechnung und Erstattung für das Jahr 2022 seitens des Landesjugendamtes noch aus. Eine Information, wie über die Höhe der Leistungen des LVR, soll zeitnah erfolgen. Wie hoch diese Erstattung sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.“

In der Regel erfolge eine Zahlung des LVR an die Kommunen im UMA-Bereich im April. Diese Summe werde als Ertrag für das vorherige Haushaltsjahr – somit für 2022 – verbucht.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für das Jahr 2022 dar.

  1. Der Abschluss für das Jahr 2022
    1. Leistungen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für das Jahr 2022.

Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert.

Ergänzend hierzu werden die Jahre 2020 und 2021 zum direkten Vergleich aufgeführt.

Berichtsjahr

Gesamt

Klassischer Bereich

UMA

2020

3.832

3.119

713

2021

3.810

3.123

687

2022

4.168

3.232

936

In 2022 wurden insgesamt 4.168 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.

Hiervon entfielen 2.102 Leistungen auf den ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe und 2.066 Leistungen auf den stationären Bereich.

Die Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII machten dabei 20 % der 4.168 Leistungen aus.

1.2Ausgaben - Anlage 1b

Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2022 wurden am 03.04.2023 aus SAP erhoben.

Der Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2022 insgesamt 63.330.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand der Kostenerstattung an Gemeinden wurde hier durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro auf 5.200.000 Euro aufgestockt.

1.2.1Klassische Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe - Anlage 1b

Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH in 2022 ein Aufwand in Höhe von 50,4 Mio. Euro entstanden. Dem stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 48,8 Mio. Euro gegenüber.

1.2.2Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen - Anlage 1b

Im Bereich der UMA wurden in 2022 rund 7,9 Mio. Euro verausgabt. Dem stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 9,3 Mio. Euro gegenüber.

2.3 Erträge - Anlage 1b

Für das Jahr 2022 ergibt sich durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 8,3 Mio. Euro.

  • Klassischer HzE-Bereich

7.514.027 Euro

  • UMA-Bereich

806.353 Euro

  • davon Verwaltungskostenpauschale

639.768 Euro

Mitte 2022 wurde eine Umbuchung in Höhe von 3,8 Mio. Euro auf das Jahr 2021 durchgeführt, da es sich um Erstattungen für Leistungen von vor 2022 handelt. Dadurch reduzierte sich die für das Jahr 2022 angefallene Erstattungssumme erheblich. Der Ertrag im UMA-Bereich wäre ansonstenin 2022 höher ausgefallen.

Die Arbeitszeiten für die Abwicklung von Abrechnungen im Rahmen der Erstattungen für den UMA-Bereich haben sich in 2022aufgrund langfristiger Erkrankungen, Elternzeiten und Pensionierung/Berentung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und im Sozialpädagogischen Dienstdeutlich verlängert.

Dringend erforderliche Nachbesetzungen verlaufen deutlichverzögernd, sodass es zu Rückständen bei der Bearbeitung kommt.

  1. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in den Sozialraumteams der Abteilung Jugend hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

2020

2021

2022

Gesamtzahl der Hinweise

1.206

1.056

963

Auf die Rückläufigkeit der Gefährdungshinweise wurde bereits im Sachstand zu Beginn des Jahres 2022 hingewiesen. Dieser Trend hat sich über das Jahr hinweg fortgesetzt.


Die Hinweis- bzw. Meldungseingänge sind im Vergleich zum Vorjahr um 9 % gesunken. Dabei bleiben die tatsächlichen Inobhutnahmen im klassischen Bereich jedoch gleichbleibend hoch, sodass im Verhältnis zu den Hinweiseingängen von einer Steigerung der Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auszugehen ist.

  1. Inhaltliche und finanzielle Aspekte zur Gesamtentwicklung

In 2022 ist ein Anstieg der Leistungen von ca. 9 % zu verzeichnen, wobei es einen sichtlichen Unterschied in der Leistungsentwicklung im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen und dem UMA Bereich gibt. Hier liegen Steigerungen in Höhe von 3% im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen und 27 % im UMA Bereich vor.

Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen ist neben dem deutlichen Anstieg im stationären Bereich von 210 auf 388 vorläufiger Inobhutnahmen (§42a SGB VIII) auch eine deutliche Steigerung der individuellen bedarfsorientierten ambulanten Leistungen (§27 und §35 SGB VIII) zu verzeichnen. Zum Abschluss des Jahres 2022 gab es für den soeben benannten Bereich der ambulanten Leistungen (§27 und §35 SGB VIII) eine Erhöhung um 40 %.

Ein direkter Datenvergleich bezüglich der Erstaufnahme von UMA zwischen den Jahren 2016 und 2022 ergibt - mit einem gewissen Einbruch in 2020/2021 durch Corona - eine 131 % Steigerung der Leistungen. Von 2021 (175 Gesamtleistungen) zu 2022 (505 Leistungen) gab es eine erhebliche Zunahme, die die anhaltende Zuwanderung belegt.

Vor dem Hintergrund, dass die meisten Kommunen in den vergangenen Jahren stationäre Plätze für UMA abgebaut haben, kommt es in Aachen bedingt durch den längeren Verbleib der jungen Minderjährigen regelmäßig zu einer deutlichen Überbelegung der stationären Kapazitäten.

Im Rahmen der landesweiten UMA – Verteilerliste ist die Stadt seit mehreren Monaten an erster Stelle (mit einer momentanen Quotenerfüllung von 272,3 %. Durch die enge Kooperation mit der Landesverteilstelle gelingt dennoch die Abgabe der UMA, sofern sie nicht, bedingt durch ihre psycho-soziale Situation, in Aachen verbleiben.

Insgesamt 39 UMA wurden der Stadt Aachen in 2022 dauerhaft zugewiesen. Dies geschah vor dem Hintergrund der individuellen psycho-sozialen und gesundheitlichen Situation der Minderjährigen.

Im klassischen Bereich war eine Steigerung der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII um

10 % zu verzeichnen.

Durch die vermehrte Einrichtung dieser Leistungen wurde den individuellen und aus der Pandemie resultierenden spezifischen Bedarfen (vermehrte Ängste, Abbruch sozialer Kontakte, Schulabsentismus) der Kinder und Jugendlichen innerhalb ihrer Familien Rechnung getragen.

Kinder und Jugendliche mit bereits diagnostizierten Störungsbildern brachten bei Eingliederungsbeginn komplexe Problemlagen mit. Um diesen Bedarfen unmittelbar Rechnung tragen zu können, wurden Intensivangebote über die Leistungserbringer initiiert und eingerichtet. Durch die damit verbundene Personalintensität und den, durch das Landesjugendamt vorgegebenen Rahmenbedingungen gestalten sich diese kostenintensiv.

  1. Fachkräftemangel

Der Mangel an sozialpädagogischen Fachkräften spitzt sich auch im Bereich der Sozialen Dienste deutlich zu. Sowohl die Personalsituation in der Abteilung Jugend im FB 45 als auch der Leistungsträger ist zunehmend „auf Kante genäht“.

Neben den offenen Stellen in der städtischen Sozialarbeit, tritt überall dort eine kaum überbrückbare Fachkräftelücke auf, wo junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Benachteiligungen abgebaut und Familien unterstützt werden müssen.

Innerhalb der Sozialraumteams ist eine deutlich höhere Fluktuation wahrnehmbar. Während früher vereinzelte Ausfallspitzen zu beobachten waren, sind nunmehr unbesetzte Stellen, auch bei den Teamleitungen, durchgehend hoch.

Dies vor dem Hintergrund des Erreichens der Rentenaltersgrenze, Altersteilzeit, Langzeiterkrankung, persönliche bzw. familienbedingte Teilzeitarbeit.

Trotz der ausgewogenen Planstellenvorgabe in den Sozialraumteams und dem entsprechenden Engagement, durchgängig Bewerberverfahren zur Personalgewinnung durchzuführen, bleiben personelle Lücken bedingt durch die ungenügende Bewerberlage und eine enorme Unruhe bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der Teams.

Die hohe Verlässlichkeit der Aufgabenerfüllung, besonders im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls/Garantenpflicht – auch unter dem Aspekt des Organisationsversagens - stellt fachlich-inhaltlich und organisatorisch die größte Herausforderung dar.

Hier gilt es in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Fachbereich Personal und Organisation, dem Landesjugendamt und allen Leistungspartnern konstruktive Alternativen, Ideen und konkrete Lösungen zu entwickeln, um aktiv der derzeitigen Entwicklung entgegen zu wirken.

Die Träger als Leistungsanbieter der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe haben zwischenzeitlich zur Minimierung des eigenen Personaldrucks mit der berufsbegleitenden Ausbildung „PIA“-Auszubildende Erzieher*in begonnen.

Die Abteilung Jugend hat in Kooperation mit den weiteren Fachabteilungen des FB 45 und dem Fachbereich Personal und Organisation ein tragfähiges Konzept für das „Duale Studium der Sozialen Arbeit“ konzipiert. Zurzeit erfolgen noch weitere Abstimmungen über den Start und die Verlaufsmodalitäten. Hierzu wird im Laufe des Jahres weiter berichtet.

  1. Entgeltverhandlung und Vereinbarung

Das Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD SuE) erzielte für die Beschäftigten u.a. je nach Entgeltgruppe monatliche Zulagen in Höhe von 130 Euro / 180 Euro und zwei Entlastungstage (Regenerationstage).

Im Rahmen der Entgeltverhandlungen machten Träger neben diesen aktuellen Tarif- und Stufenentwicklungen nachvollziehbare Mehrausgaben für Fortbildung/Supervision, EDV-Ausstattung und deren Bereitstellung, die Einbindung der gesetzlichen Beauftragen (z.B. Brand-, Daten-, Hygieneschutz, Betriebsarzt, MAV etc.), zusätzliche Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Unternehmerhaftung, anteilige Kosten für zwingend notwendige Bereitschaftsdienste / Hintergrunddienste (Verpflichtung seitens der Landesjugendämter), aufgrund von höheren Anforderungen geltend.

Ein weiterer Kostenfaktor waren die Sachkosten, welche 20% des Tagessatzes ausmachen. Die Preise von Waren und Dienstleistungen sind 2022 seit Beginn des russischen Angriffskrieges stark angestiegen.

Die Inflation wurde vor allem von den extremen Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel getrieben. Dies machte sich bei den einkalkulierten Sachkosten deutlich bemerkbar.

Die für dieberufsbegleitende Ausbildung „PIA“-Auszubildende Erzieher*in entstehenden Personalkosten wurden entsprechend bei den Entgeltverhandlungen geltend gemacht.

In der ersten Hälfte 2023 werden die Tarifergebnisse des TVöD erwartet. FB 45 geht davon aus, dass nach Bekanntgabe der Tarifergebnisse eine Vielzahl der Leistungserbringer neue Entgeltverhandlungen forcieren werden.

  1. Ausblick

Die Ausläufer der Corona-Pandemie, die vielfältigen Auswirkungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges und der Fachkräftemangel haben das Jahr 2022 in der Jugendhilfe deutlich geprägt.

Durch die bisher dennoch gut funktionierende, institutionell übergreifende Zusammenarbeit aller Akteur*innen ist es erneut gelungen, Kinder, Jugendlicheund ihre Familien möglichst passgenau zu unterstützen.

Ein wichtiger Bestandteil der Perspektivarbeit in Bezug auf den teil- und vollstationären Bereich ist der städteregionale Heimgipfel, der im 1. Quartal 2023 seinen Aufschlag hatte und bereits in weiteren Kleingruppen aktiv weiter arbeitet.
Diese fachliche Gemeinsamkeit von öffentlichen und freien Trägern innerhalb der StädteRegion soll der zukunftsorientierten Gestaltung der teil- und vollstationären Trägerlandschaft dienen, um der mannigfaltigen Problemlage in der Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe entgegenzuwirken.

Zusammenfassend sind durch FB 45 folgende schwerwiegenden Aspekte zur weiteren Leistungs- und Kostenentwicklung zu benennen:

  1. Bedingt durch die kontinuierlich steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer wird auch die dauerhafte Aufnahme von UMA weiter steigen.
  2. Vor dem Hintergrund sich verändernder Leistungserfordernisse werden sich diese weiter deutlich spezifizieren und verändern.
  3. Der zu erwartende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird maßgeblich in Folge die Entgeltverhandlungen 2023 mit den Leistungsanbietern prägen und einen Mehraufwand der Kosten auslösen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

-16.536.800

-16.536.800

-50.673.900

-50.673.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

62.330.000

63.330.000

189.939.900

189.939.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

45.793.200

46.793.200

139.266.000

139.266.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.000.000

0

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* 500.000 Euro aus PSK 4-030101-807-8, SK 53180000

* 500.000 Euro aus PSK 4-060101-901-9, SK 53180000


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-04-04 FB 45_0364_WP18 Sachstandsbericht fue SAO.pdf

6.11.2024

306.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 25.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:04

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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