25. April 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Eltern- und Familienbildung in der Stadt Aachen - Gemeinsame Leistungsbeschreibung der vier Leistungsanbieter

FB 45/0366/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Drews berichtet, dass die Erstellung einer gemeinsamen Leistungsbeschreibung ein Auftrag aus dem Kinder- und Jugendausschuss gewesen sei. Das Fehlen einer solchen gemeinsamen Leistungsbeschreibungen sei im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 von Seiten des Ausschusses kritisch angemerkt worden.

Die nun vorliegende Leistungsbeschreibung sei aus ihrer Sicht ein gutes Ergebnis, insbesondere, da sie alle vier Leistungsanbieter berücksichtige und nicht wie zuvor lediglich drei. Der vierte Anbieter habe immer einzeln Leistungen beantragen und entsprechend hierfür Verwendungsnachweise erstellen müssen. Alle Beteiligten seien der Auffassung, dass die Leistungsbeschreibung eine gute Grundlage darstelle, um die Arbeit zu beschreiben und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2024 ff. zu generieren. Die Träger hätten zudem ihre eigenen Profile geschärft und gleichzeitig die gemeinsamen Aspekte gute beschrieben.

Frau Scheidt dankt allen Beteiligten für das gute Ergebnis.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmen- und Lebensbedingungen von Familien und der sich hierdurch ebenfalls verändernden inhaltlichen Arbeit der Eltern- und Familienbildung in der Stadt Aachen ist es erforderlich, die in 2004 individuell mit drei Trägern der Familienbildung abgeschlossenen Leistungsbeschreibungen, zu modifizieren.

Im Rahmen dessen wurde einvernehmlich vereinbart, neben individuellen Leistungsbeschreibungen eine gemeinsame Rahmenbeschreibung zu fertigen. Diese sollen gemeinsame Grundlage der zu aktualisierenden Leistungsvereinbarung der Eltern- und Familienbildung sein.

  1. Familienbildung in Aachen

In Aachen arbeiten vier durch das Land NRW anerkannte Träger der Familienbildung.

Diese sind:

  • das DRK-Familienbildungswerk
  • die Evangelische Familienbildung
  • das Helene-Weber-Haus Aachen
  • InVIA IN VIA Aachen

Alle Träger unterliegen der systematischen, regelmäßigen und öffentlich dokumentierten Qualitätskontrolle des Landes, die Fördervoraussetzung ist. Das Land prüft nach vorgegebenen Standards die Qualität des Bildungsangebotes, der Lehre, des Personals, des Teilnehmendenschutzes und des QM-Systems in seiner Gesamtheit.

Im Weiteren sind alle Träger verpflichtet, im Rahmen des öffentlichen Berichtswesens des Landes ihre jährlich erbrachten Bildungsleistungen nachprüfbar zu dokumentieren.

(https://www.supportstelle-weiterbildung.nrw.de/supportstelle/berichtswesen-weiterbildung/startseite-berichtswesen/index.html)

  1. Gesetzliche Grundlage
  • § 1 Abs. 3 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Verpflichtung der Jugendhilfe auf Verwirklichung der benannten Rechte
  • § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  • § 3 Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) “Eltern- und Familienbildung“
  1. Inhalte der Familienbildung

Familienbildung in Aachen schafft Angebote für Familien, um sie zu begleiten, zu unterstützen, zu stärken und zu bilden, und dies immer orientiert an den Stärken, Ressourcen und Erfahrungen der Familien.

Die Angebote fördern die Eigeninitiative und die Selbstwirksamkeit der Familienmitglieder. Sie werden wohnortnah, unmittelbar im Sozialraum der Familien angeboten. Eltern- und Familienbildung ist nicht mehr eine punktuell verortete Stätte, sondern agiert dezentral mit vielfältigen Angeboten an Orten, wo Familien Anlaufstellen (Kita, Familienzentren, Grundschulen, etc.) haben.

  1. Qualitätsentwicklung

Alle Träger verfügen über ein Leitbild, das aktuell um ein institutionelles Schutzkonzept ergänzt ist und den wertschätzenden, vorurteilsfreien Umgang mit Menschen sowie das gewaltpräventive Arbeiten mit Schutzbefohlenen definiert.

  1. Fazit

Der Vorlage beigefügt ist neben der gemeinsamen Leistungsbeschreibung aller Träger die jeweiligen trägerspezifischen Profile. Im Zusammenschluss wird hierdurch anschaulich die Gesamtleistung für die Familien innerhalb der Stadt dargestellt.

Die Fachverwaltung empfiehlt die umfangreiche Leistungsbeschreibung incl. der trägerspezifischen Anlagen als Grundlage der gemeinsamen Eltern- und Familienbildung zur Kenntnis zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-04-04 FB 45_0366_WP18 Eltern- und Familien SAO.pdf

15.11.2024

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 25.04.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:05

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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