25. Mai 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 3Öffentlich

Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken – Sachstand zur Nutzbarmachung des EEG Vorrangs nach EEG § 37 (1)2; hier; Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die LINKE“

FB 36/0281/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Klopstein für die Vorlage der Verwaltung. Man begrüße die Tatsache, dass die Änderung der bundesgestzlichen Regelungen nun mehr Spielräume eröffne und bitte die Verwaltung darum, nun proaktiv auf die Eigentümer zuzugehen.

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Baal grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Der Ansatz sei zwar nicht neu, aber dennoch richtig. Im Blick halten müsse man dabei mögliche Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen, die man im Einzelfall genau abwägen müsse.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zur Kenntnis. Der Tagesordnungsantrag ist damit behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag ist damit behandelt.

Planungsausschuss

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag ist damit behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke beinhaltet eine Abfrage nach dem Sachstand zur Nutzbarmachung von Seitenstreifen von Autobahnen und Bahnstrecken für Freiflächenphotovoltaik gemäß des EEG Vorrangs nach EEG §37 (1) 2.

Sachstand

In der im Tagesordnungsantrag genannten Vorlage „Sachstandsbericht Freiflächen Solarenergie und Agri-PV, Tagesordnungsantrag der Fraktion der Grünen vom 23.02.2022“ wurden planungsrechtliche Möglichkeiten zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf konfliktarmen Flächen erläutert. Dabei wurde beschrieben, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen, anders als Windenergieanlagen, nicht nach § 35 BauGB privilegiert sind. Daher sei für die Nutzbarmachung dieser Flächen ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig.

Aufgrund einer Anpassung des § 35 BauGB am 11.01.2023 ist der oben beschriebene Sachverhalt nun nicht mehr zutreffend. In der Anpassung werden Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf Flächen längs von Autobahnen und dem übergeordneten Eisenbahnnetz mit einem Abstand von bis zu 200 m vom Fahrbahnrand privilegiert. (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/_-35.html )

Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht notwendig, um die Seitenstreifen von Autobahnen und Bahnstrecken für Solarenergie nutzbar zu machen.

Um Anlagen auf diesen Flächen zu errichten, ist vom Vorhabenträger ein Bauantrag bei der Stadt Aachen einzureichen und durch die Fachverwaltung zu prüfen. Derzeit liegen dem Fachbereich Klima und Umwelt keine Bauanträge oder sonstige Anfragen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den zuvor genannten Flächen vor.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Diese Vorlage beinhaltet einen Sachstandsbericht zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen an Seitensteifen von Autobahnen und Bahnstrecken. Da keine konkrete Maßnahme umgesetzt wird, har diese Vorlage keinen direkten Einfluss auf die CO2 Emissionen der Stadt Aachen. Das theoretische Potenzial für die solare Stromerzeugung auf den genannten Flächen liegt in Aachen bei ca. 126 MWp (Megawatt Peak). Dieses wurde im Projekt render (regionaler Dialog Energiewende, Zeitraum 2014-2018 ermittelt). Würde dieses Potenzial vollständig ausgeschöpft, könnten ca. 50.000 t CO2 Jährlich eingespart werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-04-27 FB 36_0281_WP18 Photovoltaikanlagen SAO.pdf

19.11.2024

620.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 25.05.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:21