13. Juni 2023 um 18:00, Heinrich-Heine-Gesamtschule
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Umnutzung des Spiel- und Bolzplatzes in Vetschau in einen Bürgerplatzhier: Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V.vom 07.09.2022

FB 36/0294/WP18 · Kenntnisnahme

Umnutzung des Spiel- und Bolzplatzes in Vetschau in einen Bürgerplatzhier: Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V.vom 07.09.2022

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr D aus Aachen stellt den Antrag und die Initiative vor. Sie beschäftigen sich seit 10 Jahren mit dem Dorfleben in Vetschau und das Zentrum sei immer der Spielplatz mit Bolzplatz. Deswegen stelle die Initiative einen Antrag auf Nutzungsänderung. Die Idee sei es, auf dem Grundstück ebenfalls ein Bürgerhaus zu errichten, inklusive Wasser- und Stromanschlüssen, um dieses als Versammlungsort auch bei schlechtem Wetter zu nutzen. Es gebe keinen anderen Platz, der für Dorffeste oder Vergleichbares geeignet sei. Herr D möchte aber betonen, dass zu keiner Zeit die Idee im Raum stand, den Bolzplatz abzuschaffen, er sehe aber schon Reglungsbedarf, da es sich hier um einen schönen Ort für alle Bürger*innen handle. Natürlich sei der Antrag verbesserungswürdig, aber der gegründete Verein wollte trotzdem den Antrag stellen und etwas „für das Dorf“ machen. Man sei mit den Inhalten der Verwaltungsantwort nicht zufrieden. Es sei zwar vieles richtig, aber vielleicht gebe es ja trotzdem Ideen den Platz zu einem Zentrum für Bürger*innenaktivitäten zu machen.

Frau Scheidt bedankt sich für den Vortrag und erläutert, sie sei Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses, Spielplätze seien gezielt für Kinder gemacht. Deswegen spreche sie sich vehement gegen eine Umwidmung aus. Außerdem gebe es gegenüber eine Schützenwiese, dort könne man für Dorffeste oder ähnliche Aktivitäten die Kooperation suchen. Man tue Kindern keinen Gefallen, wenn man ihnen das Hausrecht nehme.

Frau Jebavy-Kara vom Fachbereich Umwelt erläutert, jugendliche seien auf Spiel- und Bolzplätzen ausdrücklich erwünscht, einzig Hunde seien nicht gestattet. Außerdem sei die Nutzung für Festivitäten nicht ausgeschlossen, und auch bei der Umwidmung zu einem Bürgerplatz müssten dieselben Anträge bei Festivitäten und Veranstaltungen gestellt werden. Man könne also auch jetzt dort Veranstaltungen planen, lediglich ohne Haus mit Wasser- und Stromanschluss.

Die Herren S. und A. ergänzen, dass sie Anfang 2019 bei der Stadt angefragt hätten und solche Anträge sehr kompliziert seien, man beispielsweise eine Ausschankgenehmigung und ein Lärmgutachten benötigte. Das sei sehr umständlich und ließe wenig Raum für Spontanität. Daher habe man wegen des Wunsches auf Nutzungserweiterung eine Unterschriftensammlung gestartet. Diese hätten auch viele Eltern unterschrieben.

Frau Scheidt bedankt sich und gibt das Wort an Frau Schmitt-Promny.Frau Schmitt-Promny lobt zuallererst das Bürgerengagement der Vetschauer Initiative, dieses schätze man sehr. Sie sichert der initiative die Unterstützung der Bezirksvertretung Laurensberg zu, man könne auch Mittel zur Verfügung stellen. Leider sei manches aber nicht so einfach, es gebe nun einmal gewisse Regelungen für Veranstaltungen. Die besprochene Schankgenehmigung brauche man allerdings nur für den Ausschank von alkoholischen Getränken. Sie stehe hinter der Möglichkeit am genannten Platz öffentlich etwas zu veranstalten, eine zeitweise Nutzung solle es geben. Das Bezirksamt und die Bezirksbürgermeisterin seien hierzu immer ansprechbar. Sie weist darüber hinaus auf den Bürgersaal im neuen Sandhäusschen hin und lädt hierhin ein. Verdeutlicht aber noch einmal: „Plätze für Kinder und Jugendliche werden wir mit Klauen und Zähnen verteidigen“.

Herr Tillmanns (CDU) stimmt zu, es sei schon viel gesagt worden, aber auch er macht deutlich, dass „Kinder und Jugendlich wie eine Löwenmama Ihre Babys“ verteidigt würden. Er kenne die Situation aus Brand, die Wege und Anträge für Genehmigungen seien sehr komplex, man solle es aber „einfach probieren“, die Bezirksvertretung und Politik sei immer sehr wohlwollend. Er wolle Mut machen und weist, wie auch schon Frau Schmitt-Promny vor ihm, auf die Investitionsmittel des Stammbezirks hin. Es sei wichtig, vor Ort aktiv zu und mit der Bezirksvertretung im Kontakt zu bleiben.

Frau Göths (SPD) entschuldigt sich für die Dauer des Prozesses, sie habe die Initiative ermutigt sich mit dem Fall an das Bürgerforum zu wenden. Es seien viele wichtige Punkte schon angesprochen worden, die Initiative solle auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen beachten. Herr Dopatka habe den Bolzplatz am vorherigen Tag besucht und mit einem Jugendlichen gesprochen, dieser wolle den Bolzplatz unbedingt erhalten. Sie stellt ebenfalls die Frage, ob die Schützenwiese kein geeigneter Ort sei.

Herr D. bedankt sich bei Frau Schmitt-Promny für die Hinweise, es gebe natürlich eine Geschichte zwischen der Initiative und der Bezirksvertretung. Man wolle auch nicht das Hausrecht der Kinder angreifen, viele Mitglieder der Initiative seien selbst Eltern. Es ginge um eine Erweiterung. Die Initiative stehe auch schon im Kontakt mit den Schützen, eine Zusammenarbeit sei aber schwierig. Das Gelände sei ebenfalls nur gepachtet und auch hier wäre ein Lärmschutzgutachten von Nöten.

Frau Schmitt-Promny nennt den Geschichtsverein als Untergliederung des Schützenvereins als möglichen Ansprechpartner. Außerdem stellt sie die Idee in den Raum eine Boulebahn einzurichten.

Frau Jebavy-Kara erklärt erneut, dass es natürlich möglich sei, auch als Erwachsene und Familien die Plätze zu nutzen, einzig Hunde, Drogen und Alkohol seien verboten. Es sei ausdrücklich erwünscht, dass des Abends beispielsweise Tischtennis gespielt würde. Ein Bürgerhaus sei aber eindeutig eine Einschränkung für Kinder und Jugendliche. Zur Idee der Boulebahn erklärt die Verwaltung, dass diese sehr teuer seien und deswegen nicht kurzfristig eingerichtet werden könnten.

Frau S. erkundigt sich nach der Fläche hinter dem Bolzplatz, diese sei verwildert und werde nicht genutzt. Hier könne das Bürgerhaus errichtet werden, für ca. 50 Personen mit Sanitäranlage und Küche, sodass keine Einschränkung für den Bolzplatz gegeben wäre.

Herr D. findet es toll, dass sich Politik und Bürger*innen Gedanken machen, aber man müsse eine Lösung finden das „ältere Leute“ sich legal auf Spielplatzen bewegen dürften. Hier gebe es Regelungsbedarf.

Frau Scheidt verweist auf die Spielplatzsatzung, hier sei alles schriftlich festgehalten. Es handele sich bei dem Platz um einen ganz normalen Spiel- und Bolzplatz, wie die ca. 150-200 anderen städtischen Spielplätze auch. Sie lege dem Verein außerdem nochmal die Kooperation mit dem Schützenverein ans Herz. Die Kinder in Vetschau hätten nur diesen Platz, dieser sei in so einer kleinen Gemeinde umso wichtiger.

Ein Mitglied der Initiative ruft ein, dass sie ja auch Vertreter der Kinder seien, sie seien schließlich auch Eltern.

Frau van der Meulen (Die Linke) erkundigt sich bei der Verwaltung nach dem Gelände hinter dem Bolzplatz, ob dieses privat oder städtisch sei.

Frau Jebavy-Kara antwortet, dass der hintere Bereich Landschaftsschutzgebiet sei und jeglicher Eingriff verboten sei.Frau Scheidt bedankt sich.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V. vom 07.09.2022, gilt hiermit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V. vom 07.09.2022, gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Antragstellerin wünscht, stellvertretend für den Verein Leben in Vetschau LiVe e.V., dass der Spiel- und Bolzplatz Laurensberger Straße in Vetschau infrastrukturellerschlossen wird und als „Bürgerplatz“ freigegeben wird, so dass eine Nutzung über die Funktion als Bolzwiese hinaus möglich ist.

Im Stadtbezirk Laurensberg befinden sich insgesamt 24 öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Im Ortsteil Vetschau ist gegenwärtig nur der Spiel-/Bolzplatz Laurensberger Straße vorhanden. Durch seine Größe von 3744 qm und seine naturnahe Bepflanzung erfüllt der Platz eine wichtige Funktion, schwerpunktmäßig zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche.

Der Fachbereich Klima und Umwelt hat den Zustand aller öffentlichen Spielplätze im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen aufgenommen und bewertet.

Die gut genutzte Anlage ist für alle Altersstufen geeignet und die Ausstattung befindet sich in einem nutzbaren Zustand. Die Qualitätsanalyse ergab einen mittleren Handlungsbedarf für den Platz. Zukünftig sind Einzelmaßnahmen zur Aufwertung vorgesehen. Der Spiel-/Bolzplatz Laurensberger Straße ist aber in Bezug auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen in der gesamtstädtischen Prioritätenliste nicht als prioritär eingestuft worden. Auf Wunsch des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V. konnten jedoch bereits kleinere Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufstellung weiterer Bänke, die Erneuerung der Tischtennisplatte und die Aufstellung eines Recks, umgesetzt werden.

Nach Bewertung der Bedarfsanalyse besteht im gesamtstädtischen Vergleich eine niedrige Bedeutung. Auf bezirklicher Ebene ist der Bedarf jedoch hoch einzuschätzen, da der Platz der einzige öffentliche Spiel- und Bolzplatz im Ortsteil ist.

Grundsätzlich ist das Anliegen, der durch den Verein vertretenen Bürger Vetschaus, nach einem Treffpunkt und einem Veranstaltungsort für Dorffeste nachzuvollziehen. Die Möglichkeit auf der öffentlichen Bolzwiese ein Fest zu veranstalten, ist nach jeweiliger Prüfung und Einholung einer Sondernutzungsgenehmigung bereits heute möglich.

Die Fläche mit dem Bolzplatz liegt größtenteils im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier eine Fläche ohne besonderen Schutz ausweist. Somit sind hier bei der Nutzung als Bolzwiese keine Verbote des Landschaftsplans berührt. Aktuell verbleibt für den hier vorhandenen baulichen Außenbereich die Eingriffsregelung, so dass bei den beantragten Maßnahmen ggfs. eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. des Landschaftsbildes ausgelöst würde, die auszugleichen wäre. Der Vorentwurf des momentan in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplans weist für die Fläche des Bolzplatzes ein geplantes Landschaftsschutzgebiet aus. In diesem ist die Errichtung baulicher Anlagen verboten, dazu gehören u. a. Wege, Platzflächen, Stellplätze, Verkehrsanlagen und Nebenanlagen sowie unterirdische Leitungen.

Ziel der Verwaltung ist es grundsätzlich Flächen, die in der Stadt für Spiel vorgesehen sind, für Kinder und Jugendliche zu erhalten und sie vor Einschränkungen durch andere Nutzungen zu sichern.

Bei einer „erweiterten“ Nutzung des Spielplatzes Laurensberger Straße als „Bürgerplatz“ wäre eine zeitliche und flächenmäßigen Einschränkung für Kinder und Jugendliche unvermeidbar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-26 FB 36_0294_WP18 Umnutzung des Spiel- SAO.pdf

23.11.2024

933.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5.2
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 13.06.2023
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
5.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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