Verkehrsberuhigung Schönauer Friede
FB 61/0693/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr H aus Richterich erhält das Wort und stellt sich vor. Die „Schönauer Friede“ sei eine Stichstraße der Roermonder Straße und eine verkehrsberuhigte Zone. Diese werde allerdings nicht eingehalten. Es gebe eine stark frequentierte Spielfläche, die mit Büschen von der Fahrbahn abgetrennt sei, sodass vorbeifahrende Autos spielende Kinder nicht früh genug sehen könnten. Seine konkrete Frage sei, wann Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt würden.
Frau Scheidt bedankt sich und übergibt Herrn Müller vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Verkehrsinfrastruktur das Wort. Dieser bedankt sich und gibt das Wort direkt an seine Sachbearbeitende Kollegin Frau Titz weiter. Frau Titz erläutert die Situation im Schönauer Friede, es gebe bereits Engstellen, welche die höheren Geschwindigkeiten unterbinden, da sie den Gegenverkehr blockieren. Nach verschiedenen Geschwindigkeitsmessungen in dem Bereich unterer Schönauer Friede würden bauliche Maßnahmen geprüft. Da die Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu ausschließlich von Besuchenden und Anwohnenden verursacht wurden, stehen aber auch weiche Maßnahmen, wie Aufklärung im Raum. Infrastrukturelle Maßnahmen müssten geprüft werden, besonders in Bezug auf Einsatzfahrzeuge. Bodenschleifen würden wiederum mit einer erheblichen Lärmbelästigung von Anwohnenden einhergehen.
Herr H. ergänzt seine vorherige Aussage, dass auch die Stadtbetriebe und besonders die Lieferdienste zu schnell führen und er Sorge habe Kinder alleine die Straße queren zu lassen. Außerdem sei die Einbiegung in den Schönauer Friede unübersichtlich. Einfahrende hätten keine Zeit die Schilder zu sehen oder zu reagieren. Was spreche denn gegen bauliche Maßnahmen, frage er sich.
Frau Scheidt entgegnet, dass die Verwaltung alles nochmal prüfe und die Ergebnisse in die Bezirksvertretung Richterich gebe.
Herr Nießen (Die Grünen) meldet sich zu Wort und gibt Herrn H. recht. Die Zahlen seien wirklich hoch. Gleichzeitig brächten Maßnahmen aber auch andere Probleme mit sich, wie beispielsweise die Lärmbelästigung. Der Weg der Verwaltung sei der richtige, prüfen was möglich ist und die Ergebnisse in der Bezirksvertretung diskutieren. Nur so könne man einen fundierten Beschluss finden. Es sei etwas angestoßen worden.
Frau K. ebenfalls aus Richterich meldet sich zu Wort. Sie bewohne das Grundstück direkt neben Herrn H. und sie habe beim Einsteigen ihrer Kinder in das Auto Angst vor den zu schnellen, vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen.
Frau Scheidt bedankt sich und weist erneut darauf hin, dass die Vorlage ja in die richtige Richtung gehe.
Frau Göths wundert sich, es gebe doch keinen Dissens. Die Verwaltung habe deutlich gemacht, dass in dem Bereich etwas passieren müsse. Es gehe Herrn H. jetzt vielleicht nicht schnell genug, aber es wird nun etwas geschehen. Sie erinnert daran, dass das Thema auch in die Bezirksvertretung müsse, man auch dort ein Rederecht habe.
Herr H. wirft ein, dass er hier gerne miteinbezogen werde. Außerdem fragt er, ob das Verkehrsschild nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden könne, sodass es besser sichtbar sei.
Frau Berg meldet sich zu Wort, sie bewohne selber eine Spielstraße und die zu schnell Fahrenden seien auch hier häufig die Anwohnenden selbst. Sie schlägt vor die Kinder Postkarten gestalten zu lassen, die die „Awareness“ steigern und diese Sensibilisierung als Übergangslösung zu nutzen. Man müsse das „Zwischenmenschliche hervorheben“.
Frau Scheidt erteilt der Verwaltung das Wort. Frau Titz wendet ein, dass der Schönauer Friede als „Zonenbeschilderung“ nur am Anfang und am Ende ausgeschildert sei, ein weiteres Schild sei im Sinne der StVO nicht möglich.
Eine Bürgerin meldet sich und schlägt vor die Büsche zurückzuschneiden. Solche Büsche seien häufig ein Sichthindernis und müssten häufiger durch die Stadt geschnitten werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt zur inhaltlichen Entscheidung eine Behandlung des Themas in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bittet der Antragsteller geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede zu prüfen. (vgl. Anlage 1)
Die Schönauer Friede ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt somit 7-10 km/h. Das gesamte Wohngebiet wird lediglich über einen nördlichen Netzanschluss an die Roermonder Straße erschlossen. Laut Antrag sind die gestalterischen Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede nicht ausreichend, sodass regelmäßig die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt zu prüfen, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit eingerichtet werden können.
Heutige Situation
Das Wohngebiet Schönauer Friede in Richterich liegt am nordöstlichen Rand von Richterich zwischen der Roermonder Straße und der Kohlscheider Straße. Es wird durch eine Wohnsammelstraße haupterschlossen, welche im Norden an die Roermonder Straße anschließt und damit den einzigen Netzanschluss an das übergeordnete Straßennetz bietet. Von der Haupterschließung zweigen weitere Wohnwege zur Nebenerschließung des Wohngebiets ab. Die Wohnwege sind teilweise untereinander und auch teilweise mit den südwestlich gelegenen Straßen durch Fuß- und Radwege verbunden. (vgl. Anlage 2)
Die Schönauer Friede ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, weshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h gilt. Die gesamte Verkehrsfläche ist niveaugleich ausgebaut. Unterschiedliche Teilbereiche sind durch unterschiedlich farbiges Pflaster optisch voneinander getrennt. Der längste geradegeführte Straßenabschnitt hat eine Fahrgassenbreite von 4,10 m. Entlang des geraden Streckenabschnitts ist einseitiges Parken mit Baumfeldern angeordnet. Mittig des geraden Straßenabschnitts ist ein Baumbeet auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet, sodass eine Fahrbahnverschwenkung erzeugt wird. Nachträglich wurde an zwei Stellen die Fahrgasse auf 3,50 m durch nicht bauliche Elemente verengt (vgl. Anlage 3 und 4). Bei dieser Fahrgassenbreite ist ein Beidrichtungsverkehr nur durch Nutzung der angeordneten Ausweichflächen möglich.
Im Mai 2022 wurde eine Verkehrserhebung durchgeführt. Vom 10.05.2022 bis 13.05.2022 wurde auf der Straße Schönauer Friede auf Höhe der Hausnummer 59 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Auch in diesem Bereich der Straße Schönauer Friede gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h. Es wurden die Kfz-Verkehrsbelastung und die gefahrene Geschwindigkeit auf der Straße Schönauer Friede erfasst. (vgl. Anlage 5)
Insgesamt wurden in dem untersuchten Zeitraum 1.874 Verkehrsbewegungen von Kfz und Fahrrädern registriert. Die Geschwindigkeit von 20 km/h wurde von 44,7% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 19 km/h, wobei 15% der Fahrzeuge schneller als 23 km/h waren. Die Höchstgeschwindigkeit wurde mit 39 km/h gemessen (vgl. Anlage 5). Damit gehört dieser Bereich aufgrund der hohen Anzahl an Überschreitungen im gesamtstädtischen Vergleich zu den Stellen, an denen eine Überprüfung auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen wird.
Einschätzung der Verwaltung
Grundsätzlich gehört der verkehrsberuhigte Bereich Schönauer Friede aufgrund des niveaugleichen Ausbaus mit Betonsteinen sowie den relativ schmalen Fahrgassen und den eingebauten Fahrbahnverschwenkungen durchaus zu den planerisch gut konzipierten verkehrsberuhigten Bereichen in Aachen. Andere verkehrsberuhigte Bereiche bleiben in ihrer Ausgestaltung der Infrastruktur hinter diesem zurück.
Dass sich nun trotzdem eine solch hohe Anzahl an Überschreitungen ergeben hat, könnte unter Umständen an der Größe des Bereiches liegen. Kfz-Nutzende müssen teilweise lange Weg (bis zu 520 Meter) im verkehrsberuhigten Bereich zurücklegen, um ihre Ziele zu erreichen. Klar ist aber auch, dass aufgrund der ausschließlichen Anbindung an die Roermonder Straße nur Bewohner*innen sowie Besucher*innen für den Verkehr und damit auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen verantwortlich zeichnen. Durchgangsverkehre sind ausgeschlossen.
Damit kommen folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in Frage:
1)Weiche Maßnahmen zur Information der Anwohnenden
Flyer, Banner oder andere kommunikative Maßnahme dienen zur Erläuterung der Verhaltensweise in einem verkehrsberuhigten Bereich.
2)Infrastrukturelle Maßnahmen im Straßenraum
Zusätzliche Verschwenkungen durch eventuelle Änderung der Parkordnung müssen mittels Schleppkurven geprüft werden. Des Weiteren sind weitere Einengungen denkbar. In Abhängigkeit der Leitungslage könnte dies ggf. durch zusätzliche Baumbeete oder aber mittels Markierungen und Pollern erfolgen.
Der Einsatz von baulichen Elementen wie Bodenschwellen ist ebenfalls zu prüfen und für diesen Einzelfall mit seinen Vor- und Nachteilen zu bewerten. Bisher werden diese in Aachen nur in besonderen Ausnahmefällen eingesetzt, da Anwohnende daraus entstehende Lärmemissionen und Erschütterungen kritisieren.
Für das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Verkehrsberuhigung hat sich neben der Platzproblematik in der Vergangenheit gezeigt, dass Effekten der Geschwindigkeitsreduktion erheblicher Mehraufwand für den Stadtbetrieb und die dazugehörigen Mehrkosten der kontinuierlichen Pflege sowie der Korrektur von Verschiebung und Zerstörung gegenübergestellt werden müssen. Daher werden diese nicht befürwortet.
Eine wiederholende Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Beim verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Zone. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei Zonenbeschilderungen grundsätzlich nur eine Anfangs- und End-Beschilderung vor. Für den verkehrsberuhigten Bereich sind dies die Verkehrszeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrszeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs). Dieser Systematik folgend ist eine Verwendung des Verkehrszeichens 325.1 als Wiederholung rechtlich nicht zulässig.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Geschwindigkeitsmessung zeigt eine Überschreitung von 20 km/h in 44,7 % der erfassten Fälle.
Damit liegt die Überschreitung im gesamtstädtischen Vergleich in einer Größenordnung, in der baulichen Maßnahmen wie Verschwenkungen oder Einengungen von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen empfohlen werden.
Die Verwaltung wird die möglichen Maßnahmen der zur Geschwindigkeitsreduzierung prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zur Entscheidung vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119532
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119532
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-15 FB 61_0693_WP18 Verkehrsberuhigung S SAO.pdf
23.11.2024
4.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5.4
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 13.06.2023
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 5.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:31
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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