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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten, AVV-Job-Ticket Solidarmodell - Berücksichtigung Deutschland-Jobticket und Deutschlandticket

AVV/0076/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Fischer möchte wissen, ob eine Umsetzung zum 01. Juli diesen Jahres realistisch sei, wenn der endgültige Beschluss erst am 19. Juni getroffen werden könne.

Man wolle auf jeden Fall so schnell wie möglich in die Umsetzung gehen, bestätigt Herr Geulen.

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets beim AVV-Job-Ticket Solidarmodell zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

stimmt der Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets beim AVV-Job-Ticket Solidarmodell zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Zweckverbandsversammlung am 29.03.2023 wurde die Bitte an die AVV-Geschäftsführung herangetragen, zeitnah ein Modell zu konzipieren, welches die Möglichkeit beinhaltet, dass Arbeitgeber unter bestehenden Solidarverträgen zum AVV-Job-Ticket auch das Deutschlandticket abnehmen können.

Auf Basis dieser Arbeitsaufträge wurde unter den Partnern ein Konzept zur zeitnahen Umsetzung abgestimmt, welches im Nachfolgenden beschrieben wird.

Die Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets im AVV-Job-Ticket-Solidarmodell ist als wichtiger Bestandteil zu betrachten, um Abwanderungen von bestehenden solidarischen AVV-Job-Tickets zu vermeiden und Job-Ticket-Kunden und damit auch die finanziellen Mittel im regionalen System zu halten.

Ziel soll es sein, dass Arbeitgebern im Rahmen des AVV-Job-Ticket Solidarmodells die Möglichkeit gegeben wird, anstelle eines AVV-Job-Tickets ein Deutschlandticket (gem. Anlage 16 AVV-Tarifbestimmungen) oder ein Deutschland-Jobticket (gem. Anlage 18 AVV-Tarifbestimmungen) zu beziehen. Die verpflichtende solidarische Abnahmemenge wird um die jeweilige Anzahl der über den Arbeitgeber abgenommenen Deutschlandtickets bzw. Deutschland-Jobtickets verringert. Hierzu bedarf es entsprechender separater vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den vertragsschließenden Verkehrsunternehmen.

Die sich aus der Anpassung ergebenden Ergänzungen in den AVV-Tarifbestimmungen sind der Vorlage 1.3 Anpassung in den AVV-Tarifbestimmungen sowie deren Anlage 1 zu entnehmen.

Die Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets beim AVV-Job-Ticket Solidarmodell wird, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommenden Verbandsversammlung, zeitnah zur Genehmigung bei der Bezirksregierung durch die Verbundgesellschaft eingereicht, so dass eine vertriebliche Umsetzung erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-03 AVV_0076_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf

23.10.2024

90.9 KB

Metadaten

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Ö 4
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:22