23. Mai 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. auf Gewährung der laufenden Betriebskosten für die Skateranlage am Vennbahnweg/Eisenbahnweg

FB 45/0372/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Vallot erkundigt sich danach, ob die Förderrichtlinien es zulassen würden, die Bezuschussung zu den laufenden Kosten zu verstetige, ohne in jedem Jahr erneut einen entsprechenden Antrag stellen zu müssen.

Frau Scheidt erläutert, dass jeder Verein, der eine finanzielle Unterstützung erhalten wolle, bis zum Jahresende einen Förderantrag bei der Verwaltung einreichen müsse. Diese Anträge würden im Rahmen der Haushaltsberatungen durch die Politik beraten. Eine jährliche Antragstellung sei allerdings notwendig, eine fortlaufende Finanzierung erfolge nicht. Sie sei sich jedoch sicher, dass dies den Akteuren der Skateranlage durchaus bekannt sei, sie würden von Seiten der Verwaltung entsprechend beraten. Mit der heutigen Beschlussfassung würde der Verein einen Zuschuss für das laufende Jahr 2023 erhalten, dies sei nicht üblich. Für das kommende Jahr 2024 sei auch bereits eine Fördersumme errechnet, hierfür sei dann eine vorherige Antragstellung durch den Verein notwendig.

Herr Brötz ergänzt, dass der Verein auch beim Fachbereich Sport sowie bei der Sparkassenstiftung eine finanzielle Unterstützung beantragt habe. Er gehe daher davon aus, dass der Vereinverschiedene Förderer akquirieren könne.

Frau Scheidt bestätigt, dass dem Verein verschiedene Optionen zur Verfügung stünden, Förderungen zu beantragen, auch auf Landesebene.

Beschluss

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e. V. stattzugeben und die Betriebskosten für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 20.000 Euro zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e. V. stattzugeben und die Betriebskosten für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 20.000 Euro zu übernehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich bereits in 2019 umfassend mit dem 1. Aachener Skateboard Club e.V. befasst.

Die in den Jahren 2016 bis 2019 im Moltkepark durch den Verein erbaute Anlage konnte aus Lärmschutzgründen und in Absprache mit den Anwohnern nicht über den 30.06.2020 betrieben werden. Ein Ersatzgrundstück wurde bereits in 2018 am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring gefunden. Erst ab dem 01.03.2020 konnte zwischen dem Verein und der Stadt Aachen (FB 23) ein Nutzungsvertrag geschlossen werden. Dieser wird zurzeit an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Die bereits ab 2023 anfallende jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 661Euro wird durch FB 45 auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2020 übernommen.

Die Stadt Aachen stellt dem Verein das erschlossene und baureifgemachte Grundstück für den Bau der eigentlichen Skateanlage zur Verfügung. Hierfür wurden seitens der Stadt folgende Gewerke veranlasst und mit einem Betrag in Höhe von bisher (gerundet) 772.694 Euro finanziert.

  • Die verkehrliche Erschließung (Zuwegung/ Zufahrt für Fahrzeuge durch eine asphaltierte Rampe vom Eisenbahnweg auf in etwa das Niveau der zukünftigen Skateanlage) mit Parkplatzflächen
  • Die Herstellung eines tragfähigen und standfesten Unterbaus (Bodenplanum) für die eigentliche Skatefläche
  • Die Herstellung der erforderlichen Einrichtungen zur Entwässerung (Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagwassers auf Basis des vorliegenden Entwässerungskonzepts)
  • Die Herstellung eines Schmutzwasseranschlusses, sowie die Versorgung mit Frischwasser, Strom, Telekommunikation und Beleuchtung der Anlage
  • Die Errichtung einer Zaunanlage rund um das gesamte Pachtgrundstück, ausgenommen der Zufahrten sowie Toranlagen an den beiden Eingängen und ein Tor zum Regenrückhaltebecken.

Die Entwurfsplanung erfolgte in stetiger Abstimmung mit FB 36 und dem Skateboard Club e. V..

Die Planung und Herstellung der eigentlichen Skatefläche werden in Eigenleistung und Verantwortung durch den 1. Aachener Skateboard Club e.V. getragen. Fördermittel des Landessportbundes in Höhe von 150.000 Euro stehen zur Verfügung. Bei der Planung wird der Verein durch das Architekturbüro Kadawittfeldarchitektur unterstützt.

Eine Baugenehmigung liegt vor.

Eine Zustandsfeststellung der befestigten Flächen erfolgt am 05.05.2023. Ab diesem Zeitpunkt kann der Verein die asphaltierten Flächen nutzen, um z.B. in Eigenleistung den abschließbaren Vereinscontainer (Lagerung von Werkzeug, Umkleide) aufzustellen.

Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich am 24.05.2023. Ab diesem Termin kann mit dem Bau der eigentlichen Skateanlage begonnen werden.

2. Antragstellung

Mit Schreiben vom 03.05.2023 beantragt der Verein einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 19.910,64 Euro. Hierin enthalten ist die jährliche Pachtzahlung, die - wie eingangs erwähnt - bereits durch den FB 45getragen wird.

Die restliche Summe in Höhe von 19.249,64 Euro (19.910,64 Euro minus 661 Euro Pachtzahlung) ergibt sich aus vorläufigen Schätzungen des FB 36 und kann derzeit nicht weiter konkretisiert werden.

FB 45 ist im gemeinschaftlichen Verantwortungsgefüge mit FB 36 bemüht, die auf den Verein letztendlich anfallenden Betriebskosten auf das unabdingbare Maß zu minimieren.

Dem Verein ist es vor allem während der voraussichtlich zweijährigen Bauphase nicht möglich, die laufenden Kosten aufzubringen, da außer den Mitgliedsbeiträgen (ca. 4.620 Euro) weitere Einnahmen aufgrund fehlender Projektarbeit und Ausrichtungsort nicht zu verzeichnen sind.

3. Einschätzung der Verwaltung

In den laufenden Gesprächen wird nach wie vor deutlich, dass alle Mitglieder des Vereins trotz der langen Planungsphase und immer wieder auftretenden Schwierigkeiten, großes Interesse an dem Aufbau und Betreiben der Skateanlage haben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gelingen beitragen werden.

Die Anlage wird analog des Bauspielplatzes des Kinderschutzbund Aachenwährend der Öffnungszeiten der Öffentlichkeit - jedem Kind und jedem Jugendlichen- zur Verfügung stehen.

Die bereits laufenden Kooperationen mit den Aachener Schulen sollen zukünftigauf eigenem Gelände weiter ausgebaut werden. Weitere Projekte, auch im integrativen Bereich, sind geplant.

Der Verein zeichnet sich dadurch aus, dass er Eigeninitiative und Engagement in den Vordergrund stellt. Er bezeichnet sein Projekt mit dem Kürzel DIY (do it yourself) und fordert damit „Jede und Jeden“ auf, sich nach eigenen Möglichkeiten einzubringen.

Damit leistet der Verein als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, Absatz 1 Jugendarbeit, indem er ein Angebot zur Verfügung stellt, dass an den Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird.

Da es keine Anlage in Aachen gibt, die den Anforderungen des Skateboard Sports genügt, ist dieses Projekt eine einmalige Chance, die Freizeitangebote Aachens zu bereichern.

Das Engagement des Vereins stößt in allen Bereichen auf große Zustimmung. Dies wurde nicht nur in den zurückliegenden Ausschusssitzungen deutlich, sondern zeichnet sich auch in der Bereitschaft aller beteiligten Fachbereiche ab, hier unterstützend tätig zu werden.

Nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen ist ein Zuschuss zu den laufenden Kosten durch den Fachbereich Sport nicht gegeben. Es werden hiernach nur Sportanlagen gefördert, die auch von der Stadt den hiesigen Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden, wie Sporthallen und Stadien.

In Anlehnung an den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 28.04.2020, mit dem die Übernahme von laufenden Betriebskosten befürwortet wurde und unter Berücksichtigung der Einzigartigkeit des Projekts, schlägt die Fachverwaltung vor, die in 2023 anfallenden Betriebskosten in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro zu übernehmen. Die Deckung kann aus nicht verbrauchten Betriebskosten aus dem Jahr 2022 erfolgen.

Für die Folgejahre wird der Verein unter Hinzuziehung konkreter Zahlen einen separaten Antrag auf Übernahme der Betriebskosten stellen, sodass zumindest während der Bauphase sowie in den ersten Jahren eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist, unabhängig von dem eigenen Bemühen, die Finanzierung sicherzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortg. Ansatz 2023

Ansatz 2024ff.

Fortg. Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060201-908-9, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortg. Ansatz 2023

Ansatz 2024ff.

Fortg. Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3.058.800

3.078.800

9.668.900

9.668.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-3.058.800

-3.078.800

-9.668.900

-9.668.900

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-20.000

0

Deckung ist gegeben aus 4-060201-908-9, SK 45650000

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-04 FB 45_0372_WP18 Antrag des 1. aachen sao

6.11.2024

1.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 23.05.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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