Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung
FB 45/0379/WP18 · Entscheidungsvorlage
Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung
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Herr Tillmann bezieht sich auf sowohl den TOP Ö13 als auch den nachfolgenden TOP Ö14. Die Koalition der Fraktionen Die Grünen und SPD hätten sich das Ziel gesetzt, langfristig eine Beitragsfreiheit zu erreichen. Mit den letzten Haushaltsberatungen und den heute zu beschließenden Änderungssatzungen mit angepassten Beitragsstaffelungen werde ein wichtiger Zwischenschritt erreicht, die Beitragsfreiheit eine Stufe höher zu setzen. Es handele sich um eine deutliche Entlastung der Eltern in Aachen für die Betreuung ihrer Kinder in KiTas und Kindertagespflege. Er werde sich den Beschlussvorschlägen daher gerne anschließen und dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung.
Frau Mendes berichtet, dass der Jugendamtselternbeirat diese Entlastung ebenfalls sehr begrüße. Es handele sich um ein wichtiges Zeichen für die Eltern.
Frau Scheidt schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Die Anhebung der beitragsfreien Grenze betreffe mehr als die Hälfte aller Eltern im Stadtgebiet.
Frau Vallot schließt sich ebenfalls an. Ihre Fraktion begrüße die Vorschläge.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis undempfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 06.12.2022 hat der KJA im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 eine Betreuung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege bei einem Jahreseinkommen von bis zu 54.000 Euro beitragsfrei werden soll. Beiträge für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 68.000 Euro sollen zukünftig hälftig (vom bisherigen Beitrag) geleistet werden. Der Beschluss sieht eine dauerhafte Absenkung im vg. Sinne bereits ab dem Jahresbeginn 2023 vor. Entsprechend wurden die Erträge im verabschiedeten Haushalt angepasst.
Da eine dauerhafte Entlastung ab dem 01.01.2023 beschlossen wurde, ist eine rückwirkende Änderung der Beitragssatzung erforderlich.
Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
4-060101-918-9, SK 43210000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschr. Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschr. Ansatz 2024ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 1.050.000 | 1.050.000 | 3.150.000 | 3.150.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.050.000 | 1.050.000 | 3.150.000 | 3.150.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben* | Deckung ist gegeben* | ||||||
*Die sich aus dem Beschluss der Satzungsänderung ergebenden finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Haushaltsplanung 2023ff. berücksichtigt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermxittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119618
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119618
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-04 FB 45_0379_WP18 Satzung der Stadt Aa SAO.pdf
6.11.2024
867.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 23.05.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:19
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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