10. Mai 2023 um 17:00, Rathaus
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0648/WP18-2 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beschlussvorschlag

ErgänzenderBeschlussvorschlag:

Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Aachendie Verwaltung zu beauftragen den 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straße zu schließen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Vertragsabschlusses und bereits erfolgter Unterzeichnung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straße durch den Vorhabenträger haben sich die Vertragsparteien noch am Tage vor der Ratssitzung darüber geeinigt, dass der Rahmen der anerkannten Kreditinstitute für die Übergabe der Sicherheitsleistung einer Erweiterung bedarf. Dem Vorhabengträger wird ermöglicht, seine Sicherheitsleistung nicht nur über eine der deutschen Bankenaufsicht unterstellten Bank oder Sparkasse zu übergeben, sondern auch über anerkannte Kreditversicherer.

Aufgrund der Kurzfristigkeit vor der Ratssitzung und der bereits erfolgten Unterzeichnung des Vertrages durch den Vorhabenträger ist der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrages des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 992 Roermonder Straße/Rütscher Straßeerforderlich.

Durch den 1. Änderungsvertrag wird der § 28 Sicherheitsleitungen Absatz 1 lit. a) des Durchführungsvertrags wie folgt geändert:

„Der Vorhabenträger leistet zur Sicherung der sich für ihn aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen eine Sicherheit in Höhe von insgesamt 1.376.880,00 € (in Worten: Einemilliondreihundertsechsundsiebzigtausendachthundertundachtzig Euro) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer der deutschen Bankenaufsicht unterstellten Bank oder Sparkasse oder anerkannten Kreditversicherern.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-10 FB 61_0648_WP18-2 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

19.11.2024

132.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:16