Erweiterungsbaumaßnahme Inda Gymnasium im Rahmen der Umstellung von G 8 auf G 9
FB 45/0388/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Reiners vom städtischen Gebäudemanagement (E 26) stellt die Baumaßnahme anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).
Herr Menzel zeigt sich beeindruckt von den Baumaßnahmen an der Schule und dem dadurch erforderlichen Koordinationsaufwand und bedankt sich dafür bei Frau Reiners.
Er teilt mit, dass seit einiger Zeit üblich sei, die Belüftung der Schule über Anlagentechnik zu steuern, sodass – aus Sicht der Fachleute – ein Lüften über Fenster nicht erforderlich sei.
Nach seiner Erfahrung würde die technische Belüftung aber nicht ausreichen und bittet darum, dass auch bei dieser Baumaßnahme die Fenster öffenbar gehalten werden sollten.
Herr Bogoczek fragt ob die PV-Anlage nur auf die neuen Dächer oder auch auf die Nachbardächer installiert werden werde.
Herr Auler fragt, was passiere, wenn die Baumaßnahme zeitlich nicht rechtzeitig abgeschlossen werden könne.
Frau Reiners antwortet:
-dass alle Räume über viele öffenbare Fenster verfügen würden. Die Lüftungsgeräte seien ‚on top‘
-dass alle Dächer eine PV-Anlage erhalten würden
-dass sie aktuell nicht davon ausgehe, dass die Baumaßnahe nicht rechtzeitig abgeschlossen werden könne. Falls doch, könnten die befristete Baugenehmigung für den Modulbau, in dem während der energetischen Sanierung 8 Klassen ausgelagert waren, verlängert werden.
Frau Dr. Giesen stellt fest, dass dadurch ein erheblicher Teil des Schulhofes für die Kinder wegfalle und fragt ob geplant sei, dafür eine Ausweichfläche zu schaffen. Sie erkundigt sich, wo sich die Personen im Fall eines Alarms aufstellen sollten.
Frau Reiners erklärt, dass in Abstimmung mit der Feuerwehr ein anderer Sammelplatz festgelegt worden sei. Nach Abschluss der Baumaßnahmen käme der Sammelplatz wieder an die Stelle wo aktuell der Modulbau stehe.
Es gäbe leider keine anderen Flächen zur Kompensation der Schulhoffläche. Daher werde seitens E 26 versucht, die abzugebende Fläche so gering wie möglich zu halten. Es sei nicht optimal, würde aber funktionieren.
Herr von Thenen ergänzt, dass sich die Bezirkspolitik seiner Zeit dagegen ausgesprochen habe, den Modulbau an dieser Stelle zu errichten. Dadurch falle der einzige Bolzplatz für die Kinder der Umgebung weg und die Nutzung des Sportplatzes sei nur beschränkt möglich.
Frau Griepentrog erwidert, dass dies leider akzeptiert werden müsse. Nachverdichtung bedeute häufig, dass Schulhofflächen verkleinert würden. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hätte dem zugestimmt und die Verwaltung so beauftragt.
Herr Fischer erkundigt sich warum nicht jetzt schon die Wärmepumpen mit angebracht würden.
Frau Reiners antwortet, dass die Installation von Wärmepumpen zeitlich und finanziell aufwendig sei. Da die Gasheizung noch funktioniere und um den Terminplan nicht zu gefährden würde zunächst darauf verzichtet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.
- Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.
Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 aufG 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.
2. Bauliche Maßnahme am Inda Gymnasium
Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro RoA Rongen Architekten PartG mbB mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Inda Gymnasium, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen beauftragt.
Es ist geplant,einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen Gebäudetrakt 2 und Sporthalle zu errichten. Hierdurch entstehen je drei Klassenräume, ein Multifunktionsraum und ein Lehrmittelraum pro Etage. Es ist eine Anbindung an den Bestand mittels eines verglasten Verbindungsgangs geplant. Zudem wird die Möglichkeit einer weiteren Erweiterung berücksichtigt.
Um Barrierefreiheit gewährleisten zu können, ist im Verbindungsgang ein Aufzug geplant, der beide Geschosse des Neubaus und des Bestands (G1 und G2) vom Straßen- und vom höhenversetzten Schulhofniveau erschließt. Zudem ist im Verbindungsgang im 1. OG ein barrierefreies WC geplant.
Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und die Berücksichtigung der Standards der „Aachener Planungsbausteine“ angestrebt.
Auch Umwelt- und Energieaspekte werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt. Das Flachdach wird mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Die Leistung der Anlage wird ca. 27 kWp betragen. Zudem wird jeder neu errichtete Raum mit einem Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
3.Kosten
Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 8.170.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 9.383.000 €. Die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten von bis zu 20 % sind bereits eingepreist.
Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.
Für die Baumaßnahme wurden bisher 5.421.000 € (Stand LP 0) auf der § 13 Liste vermerkt.
Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 215.000 €. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 72.000 € für das Haushaltsjahr 2025 auf der § 13 Liste vermerkt. Die Kostensteigerung ist auf allgemeine Preissteigerungen und der Berücksichtigung schulpädagogischer Bedürfnisse (Präsentationstechnik usw.) zurückzuführen.
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2024 anzumelden.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannte Erweiterungsbaumaßnahme, wie dargestellt, umzusetzen.
Der Baubeschluss kann frühestens nach Aufnahme in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden.
Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall im Kalenderjahr 2023 nicht mehr möglich sein, sodass es auch ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist den Baubeschluss nach Einbringung der Haushaltsplanentwurfs 2024 zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G 91; 78650000
5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 3.000.000* | 3.000.000 | 0 | 9.168.0001 215.0002 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 9.383.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -9.383.000 | |||||
Deckung ist gegeben | keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 215.000 | 0 | 618.200** | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 215.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -215.000 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Ansatz von 1.000.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 2.000.000 €.
Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4-6 sind haushälterisch bereits hinterlegt. Für die Planungskosten aller Gymnasien sind insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung muss mit der Haushaltsplanung 2024ff. erfolgen. Aus den Mitteln des Belastungsausgleiches stehen nach Verwendung für das Couven Gymnasium lediglich noch rd. 2,2 Mio. € für die verbleibenden drei Gymnasien (Inda-Gymnasium, St. Leonhard und Rhein-Maas) zur Verfügung. Wie die Mittel verteilt werden erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung.
**Die Folgekosten in Höhe von 618.200 € aus Zinsen (rd. 163.800 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 30 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 305.600 € über Nutzungsdauer von 30 Jahren), Instandhaltungsaufwand (110.000 € = 1,2% der Investkosten), Verwaltungskosten (5,50 € je zusätzlichen QM) sowie die zusätzlichen Betriebskosten (31.300 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Hierbei wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119667
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119667
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-11 FB 45_0388_WP18 Erweiterungsbaumassna SAO.pdf
19.11.2024
8.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mit dem Betriebsausschuss VHS
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 01.06.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:24
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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