23. Mai 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 15Öffentlich

Erlass von Elternbeiträgen im Bereich der Kindertagesstätten; Kita Jahr 2022/2023

FB 45/0391/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Vallot erläutert, dass – auch wenn es sich bei einer hohen Summe handele – die Fraktion Die Zukunft der Ansicht sei, dass den Eltern eine Beitragserstattung gewährt werden solle, wen man bedenke, was ihnen in diesem KiTa-Jahr aufgrund von Betreuungsausfällen und somit nicht erbrachte Leistungen gemäß den Betreuungsverträgen zugemutet worden sei. Daher könne sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht anschließen.

Herr Tillmann gibt zu bedenken, dass die Vorlage zwei aktuelle aber konträre Entwicklungen wiederspiegele. Auf der einen Seite sei die herausfordernde Situation in den KiTas unstrittig und die Diskussion um einen möglichen Erlass von Elternbeiträgen sei daher folgerichtig. Auf der anderen Seite sei allerdings auch die Haushaltslage sehr angespannt, weitere finanzielle Ausgaben seien im Grunde nicht möglich. Um diesen beiden Strängen gerecht zu werden, habe sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt und schlage daher einen Beitragserlass für einen halben Monat vor. Dies bedeute eine finanzielle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt in Höhe von ungefähr 256.000 Euro.

Frau Schmitt-Promny unterstützt die Ausführungen von Herrn Tillmann. Die Argumentation der Vorlage sei nachvollziehbar. Es sei wichtig, sich den Charakter des Elternbeitrages zu vergegenwärtigen: er diene dazu, einen Teil der Kosten für die Begleitung und Erziehung der Kinder abzudecken. Es handele sich nicht um ein Leistungsentgelt ähnlich wie für die Mittagsverpflegung, welches Verrechnungen zulasse, je nachdem, ob die Leistung erbracht worden sei oder nicht. Gleichzeitig wolle die Koalition der starken Belastung der Familien Rechnung tragen und ihnen eine Art Ausgleich anbieten.

Frau Mendes bekräftigt, dass es sich bei dem Vorschlag um ein gutes und wichtiges Zeichen für die Eltern handele. Zwar verstünden die Eltern, dass es sich bei dem Elternbeitrag nicht um ein Leistungsentgelt handele. Auch wenn die Verwaltung insbesondere kurzfristig auftretende Betreuungseinschränkungen oder -ausfälle nicht verantworten könne, hätten sich die Eltern seit Jahresbeginn diesen vermehrt ausgesetzt gesehen. Die Eltern würden auch ihrerseits ihr Möglichstes versuchen, um das Personal in den Einrichtungen zu entlasten. Ihrer Ansicht nach hätten Eltern, die Politik und die Verwaltung eine gemeinsame Verantwortung für die Betreuung und Begleitung der Kinder, daher sei es wichtig, zusammen nach Lösungen suchen. Dieser Vorschlag sei nun ein Entgegenkommen.

Frau Scheidt ergänzt, dass mit den vorangegangenen Beschlüssen zu den TOPs Ö 13 und Ö 14 auch eine Anhebung der Beitragsfreiheit beschlossen worden seien. Diese würden rückwirkend ab Jahresbeginn gelten und ebenfalls zu einer deutlichen finanziellen Entlastung bei den Eltern führen.

Herr Brötz erläutert, dass die Erstellung der Vorlage auch für die Verwaltung schwierig gewesen sei. Sie habe sich hier in einem Abwägungsprozess befunden: auf der einen Seite sei die angespannte Situation der Familien und die hohe Erwartungshaltung der Eltern gesehen worden. Auf der anderen Seite habe es während der Corona-Pandemie noch eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes gegeben, wenn Betreuungszeiten eingeschränkt worden oder die Betreuung ausgefallen sei. Diese Unterstützung sei nun weggefallen. Auch die Familienministerin habe betont, dass es sich bei dem Elternbeitrag nicht um ein Leistungsentgelt handele.

Hinzu komme, dass mit der Anhebung der Beitragsfreiheit zwar eine Entlastung der unteren Einkommensgruppe erreicht werde, dies aber eine erhebliche, kommunale Mehrbelastung darstelle. Daher habe sich für die Verwaltung keine andere Option eröffnet, als einen Beitragserlass auszuschließen. Dennoch halte er die heutige politische Diskussion für wichtig und sinnvoll. Er weist jedoch darauf hin, dass – sofern der Ausschuss einen Beitragserlass beschließe – dies ggfs. einen veränderten Vorlagenlauf zur Folge habe.

Herr Kaldenbach ergänzt, dass der Kinder- und Jugendausschuss formal ausschließlich im Rahmen des ihm zugewiesenen Finanzbudgets entscheidungsbefugt sei. Selbst ein Beitragserlass für einen halben Monat mit einer finanziellen Mehrbelastung von rund 256.000 Euro sei aktuell nicht durch dieses Budget gedeckt. Dies bedeute, dass der Beschluss dem Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Aachen zur Entscheidung vorgelegt werden müsse. Die Verwaltung werde im Nachgang der heutigen Sitzung prüfen, ob eine Deckung innerhalb des Budgets erfolgen könne.

Herr Simons erläutert, dass sich die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Koalition anschließen werde. Angesichts der hohen Summe gehe er allerdings davon aus, dass der Beschluss ohnehin in den Finanzausschuss und Rat eingebracht werden müsse.

Frau Schmitt-Promny plädiert an die politischen Fraktionen, sich – sollte keine Deckung innerhalb des Budgets gefunden werden – dafür einsetzen, dass der Finanzausschuss und der Rat sich dem heutigen Beschluss anschließen und so zu einer Entlastung der Eltern beitragen. Sie dankt Frau Mendes für ihre Aussage, dass es sich um eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten handele und stimme dem zu. Dies werde auch künftig wichtig sein.

Es herrscht Einvernehmen darüber, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass ein Beitragserlass für einen halben Monat vorgenommen werden solle.

Auf Nachfrage von Herrn Kaldenbach wird hierfür der Monat Juli gewählt.

Frau Scheidt lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Beschluss (geändert): Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einen Erlass von Elternbeiträgen für den halben Monat Juli für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen für das Kindergartenjahr 2022/2023 vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine Erstattung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen für das Kindergartenjahr 2022/2023 vorzunehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Grund der sehr angespannten Personallage in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Aachen, verbunden mit jahreszeitlich und corona-(folge-)bedingten Ausfallzeiten, kam es im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 leider immer wieder zu unvorhersehbaren Einschränkungen der Betreuungszeiten bis hin zu temporären Schließungen von Einrichtungen/Gruppen. Diese Situation war und ist sowohl für die Familien mit ihren Kindern als auch für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen extrem herausfordernd. Es zeigt sich, dass flächendeckend alle Einrichtungen im Stadtgebiet betroffen waren/sind und dass diese Situationen weder im „ob“ noch im Umfang vorherzusehen sind.

Losgelöst von den Bemühungen aller Träger von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Aachen als öffentlichem Träger der Jugendhilfe kurz- mittel- und langfristige Lösungen zu finden, taucht in diesem Kontext auch immer wieder die Fragestellung hinsichtlich des Elternbeitrages auf.

Rechtlich führen vorüber gehende Einschränkungen und Ausfälle der Betreuungszeiten nicht zu einer verminderten Beitragspflicht. Beim Elternbeitrag handelt es sich, auch wenn er monatlich gezahlt wird, letztlich um einen Jahresbeitrag, der nur einen Bruchteil (auch während der Einschränkungen) der entstehenden Kosten abdeckt. Dieses wird auch seitens des Ministeriums so eingeschätzt. Hiernach fußt der Elternbeitrag weder auf dem Kostendeckungsprinzip noch ist damit ein Anspruch auf eine festgelegte direkte Gegenleistung verknüpft; Zitat: "Das heißt, dass die Elternbeiträge als Pauschale und nicht anteilig zu einer Betreuungsleistung erhoben werden" (Min. Paul; Rheinische Post, 25.03.2023).

Unabhängig hiervon hatte die Verwaltung im Oktober letzten Jahres angekündigt, die Situation im laufenden Kita-Jahr im Nachgang zu bewerten und der Politik, wenn, dann eine pauschale Regelung vorzuschlagen.

Betrachtet man das laufende Kita-Jahr, gerade in den Herbst/Wintermonaten, so kann man zur Einschätzung gelangen, dass eine Erstattung eines Monatsbeitrags an die Eltern durchaus nachvollziehbar wäre. Hierbei handelt es sich allerdings um eine sehr isolierte Betrachtungsweise. Tatsächlich gibt es eine Vermischung von vielen Faktoren (Fachkräftemangel, Erkrankungen, Rehamaßnahmen,..).Dies sind Faktoren, die auch in den kommenden Jahren immer wieder zu Einschränkungen führen werden. Es bestünde daher die Gefahr, dass sich, bei allem Verständnis für die Eltern, hier eine nachhaltige Erstattungsdynamik ergibt, welche gesetzgeberisch (s.o.)nicht vorgesehen ist. Dies auch vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Aachen hiermit im reinen freiwilligen Bereich der Leistungen und zu vollen Lasten des städtischen Haushaltes bewegen würde.

Ein weiterer Aspekt ist die Entwicklung der aktuellen und zukünftigen Haushaltslage. Hiernach ist dieVerwaltung im laufenden Jahr und in den zukünftigen Jahren gehalten, alle Ausgaben kritisch zu überprüfen. Konkret ginge es hier darum, einen Erlass im Umfang von rd. 512.000 € (1 Monat) auszusprechen, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung bestünde.

Empfehlung der Verwaltung:

Unter Abwägung der v.g. Argumente empfiehlt die Verwaltung keine Erstattung (Erlass) der Elternbeiträge für das Kita Jahr 2022/2023 vorzunehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: 1 Enthaltung: Mehrheitlich.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-17 FB 45_0391_WP18 Erlass von Elternbei SAO.pdf

6.11.2024

134.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 23.05.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:19

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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