Sachstand Gebäudeleitlinien "Neues Bauen"
E 26/0121/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dipl.-Ing. (Arch.) Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, stellt in präsentationsgestützten Übersicht die Ursprünge und chronologische Entwicklung der nun neu benannten Gebäudeleitlinien dar. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Insbesondere zeigt er auf, dass die bislang zu Grunde liegenden Planungsbausteine aktuell dem Bedarf an Anpassung bzw. Weiterentwicklung gerecht werden müssen. Die Aktualisierung und Überarbeitung, vielmehr Neufassung, umfasse nun nicht nur 3 Elemente (Präambel – Hochbau - Technik) sondern zukünftig 4 Elemente (Präambel – Hochbau – Technik – Fundament), die Berücksichtigung finden und ein- bzw. insbesondere als Leitlinien ausgearbeitet werden müssen.
Das neu auszuarbeitende Element – Fundament – beinhalte „Tools und Quellen“, die derzeit einer rasanten Entwicklung unterliegen und einen hohen Austauschzyklus bedingen.
Herr Schavan führt aus, dass mit den neuen Gebäudeleitlinien mehrere Unterstützer erreicht werden sollen:
| Politik als Treiber für nachhaltig Entwicklung |
| Externe Planungspartner |
| die eigenen Mitarbeitenden |
Er erläutert, dass dies insgesamt einen hohen Anteil an Erläuterung und Austausch bedarf.
Herr Schavan weist darauf hin, dass die ausgearbeiteten Gebäudeleitlinien in der Erprobung geprüft und aufgrund verschiedener Thementreiber stetig aktualisiert werden.
Dabei würde der Schwerpunkt bereits deutlich auf die praktische Umsetzung gesetzt.
Im Weiteren zeigt Herr Schavan die Schwerpunkte der Bauwirtschaft für die Zukunft auf, die ebenfalls in die neu aufgestellten Gebäudeleitlinien einzuarbeiten waren und ebenfalls in der Erprobung einer stetigen Aktualisierung unterliegen.
Herr Schavan erläutert, lag bislang der Fokus des bisherigen Planungsleitfadens auf dem Schwerpunkt „Energie“, rücken nun die Kernthemen CO2-Emmissionen, Rohstoffe und Abfall mit einem großen Handlungspotential für die (kommunale) Bauwirtschaft mehr in den Fokus.
Er führt aus, dass sich schrittweise und aufbauend 5 Ebenen der Betrachtung und Vorgehensweise ergeben, die er an Hand der Präsentation vertiefend ausführt.
Herr Schavan legt dar, dass das Gebäudemanagement der Stadt Aachen aufgrund seiner sehr guten Vernetzung durch verschiedene Mitgliedschaften, den Vorsitz im Arbeitskreis „Kommunale Gebäudewirtschaft im Städtetag NRW“, etc., im guten Erfahrungsaustausch ist und gleichfalls Expertise in verschiedene Gremien einbringt, die auch extern überregional sowie auch grenzüberschreitend Beachtung findet und zum Austausch führt. Dieses hohe Maß an Wissensaustausch zu aktuellen Kenntnissen/Erfahrungen fließe ebenfalls unmittelbar in die Gebäudeleitlinien ein und führe ebenfalls zu einem hohen Maß an Aktualisierung während der Erprobung.
Herr Schavan teilt mit, dass der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein Westfalen vom 09.03.2023 zu thematisieren ist, demnach im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) die Bilanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der zirkulären Wertschöpfung/cradle to cradle erfolgen soll.
Er führt aus, dass demnach Rohstoffwerte eine andere Art der Bewertung unterzogen werden. Zu Grunde gelegt würde ein Wert von 20 Prozent Restrohstoffwert. Herr Schavan erläutert, dass dies zu einer Änderung der haushalterischen Betrachtung führen würde; die Vorgehensweise dazu ist derzeit in Klärung mit dem Dezernat Finanzen und Recht (Dez. II) und dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20).
Herr Schavan legt dar, dass Wissenstransfer auch z.B. durch Masterarbeiten von Mitarbeitenden in einem durch das E 26 geförderten berufsbegleitendem Studium erfolge und in die Gebäudeleitlinien einfließen, soweit E 26-relevante Themen, wie z.B. Fassadenbegrünung, thematisiert wurden.
Herr Schavan weist bei der Darstellung der 5. Ebene – der Operativen Ebene – auf einzelne Pilot-Projekte des Gebäudemanagements hin, die unter Anwendung der in Erprobung befindlichen Gebäudeleitlinien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geplant und zur Umsetzung gebracht wurden respektive werden.
Herr Schavan führt aus, dass in Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals -SDG’s) der Vereinten Nationen (UN) für das Bauwesen 5 Ziele besonders relevant sind und bei Projekten des Gebäudemanagements teilweise bis zu 15 Ziele eine Relevanz haben und zu berücksichtigen sind.
Aufgrund der zeitintensiven parallelen Abbildung von Praxis und Erfahrungen einerseits und Theorie und Erstellen der Leitlinien anderseits sowie insbesondere der jeweils aktualisiert einzuarbeitenden Kenntnisse werden die Gebäudeleitlinien weiterhin finalisiert.
Es liegen auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden verschieden Wortmeldungen vor.
Ratsfrau Brinner dankt für die eingebrachte Vorlage und weitergehenden Ausführungen. Sie erkennt das große Engagement, die gute, weitreichende Netzwerkarbeit des Gebäudemanagements und die vertiefte fachliche Expertise des Gebäudemanagements, die auch extern Anerkennung und Nachfrage findet, an.
Sie bedauert, dass der Input zu diesem Engagement und zu den Themen Energie und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung bislang noch fehlt.
Sie sieht das Gebäudemanagement hier in einer Vorreiterrolle sowie Vorbildfunktion.
Sie zeigt auf, dass sie das Konzept der Erstellung der neuen Gebäudeleitlinien positiv bewertet, jedoch dennoch ein finalisiertes Ergebnis mit Ziel zum Jahresende wichtig ist.
Sie formuliert die Ziele bzw. den Wunsch, dass anhand der Gebäudeleitlinien künftig alle Bauten geleitet werden sollen, die Gebäudeleitlinien zu einer Qualitätssicherung beitragen und die Gebäudeleitlinien zu einem Bauen für die Zukunft beitragen.
Sie ergänzt, dass die Gebäudeleitlinien durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auch eine positive Wirkung auf private Bauherren entfalten könnte/sollte.
Herr Auler merkt an, dass die Kommunale Bauwirtschaft bereits auch in den letzten Jahrzehnten stets weiterentwickelt worden ist, so dass die aktuelle Entwicklung ein weiterer Schritt, jedoch kein Riesenschritt sei.
Er zeigt auf, dass der Standard für öffentliche Bauten stets schon höher war, als der für private Bauherren geltende Standard.
Er betont, dass der Ansatz des effizienten und nachhaltigen Bauens nicht neu ist, sondern bereits auch bei früheren Projekten Berücksichtigung gefunden habe und umgesetzt wurde.
Frau Schlierkamp lobt den Erfolg, durch die Betreuung von Masterarbeiten einen positiven Input für das Gebäudemanagement zu generieren und lobt im Weiteren das Engagement, Fachkräfte (weiter-) auszubilden respektive weiter zu entwickeln.
Sie erkundigt sich, in wie weit die Gebäudeleitlinien erforderlich sind, um die SDG’s / Ziele umzusetzen.
Sie fragt im Weiteren, ob die Nutzung von Ressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit mit dem Ziel der Gesundheitsverträglichkeit einhergehe und geprüft werde, so dass sich diese beiden Ziele nicht widersprechen.
Herr Schavan erläutert, dass je erkennbares Ziel (SDG) im Projekt dieses Ziel geprüft wird und eine Abwägung und Entscheidung ggfls. mit Zielerneuerung getroffen werde.
Die Umsetzung der SDG’s bedeute, dass es verschiedene Themen zu einem Ziel gebe, so dass verschiedene Experten alle Abwägungskriterien einbringen, die letztlich zur Entscheidung führen.
Dabei seien die Gebäudeleitlinien hilfreich und unterstützend.
Ratsherr Jacoby merkt an, dass schon die bisherige langjährige Arbeit des Gebäudemanagements gezeigt habe, dass neue Themen, insbesondere Effizienz und Nachhaltigkeit, gut aufbereitet bei der Umsetzung von Projekten berücksichtigt wurden und das Gebäudemanagement auch weiterhin auf einem guten Weg ist.
Er zeigt kritisch auf, dass nachhaltiges Bauen sehr komplex ist und eine Umsetzung für private Bauherren nicht nur aber insbesondre aufgrund finanziellen Gründen sehr schwierig ist. Hier sei es erforderlich, politisch finanzielle Anreize zu schaffen, ohne dass dies gleichsam aufzudiktieren.
Ratsfrau Brinner weist ergänzend auf die bestehenden Förderprogramme der Stadt Aachen und des Bundes zu PV-Anlagen hin.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Städtische Gebäudemanagement (E 26) steht mitten in der Neuausrichtung hin zu einem „Neuen Bauen der Zukunft“.
Die mit dem „Aachener Standard“ 2010 (Überarbeitung 2016) überregional bekannt gewordenen Bemühungen um einen vorbildhaften, effizienten Energie-Einsatz reichen alleine nicht mehr aus, um den Anforderungen eines zeitgemäßen öffentlichen Bauens gerecht zu werden und müssen mit den Notwendigkeiten der
| Nachhaltigkeit, |
| Gesundheitsverträglichkeit, |
| Kreislaufgerechtigkeit und Ressourcenschonung und |
| Klimaneutralität und CO²-Reduzierung |
gemeinsam neu gedacht werden.
Die Betriebsleitung forciert diese Neuausrichtung und legt den Schwerpunkt nicht nur auf „Lernen“, „Qualifizieren“ und „Konzeptionieren“ dieses Neuen Bauens, sondern bereits auf die praktische Umsetzung - also auf das „Ins-Tun-Kommen“ und Handeln.
Dies hat den Vorteil, dass wertvolle Zeit in Handlungs-Erfahrung fließt und nicht nur in theoretischer Auseinandersetzung zerrinnt über das, was die Zukunft braucht.
Die Bauwirtschaft hat einen erheblichen Hebel auf den Klimawandel:
| 40% der Energie und der CO²-Emissionen |
| 50% des Rohstoff-Verbrauches und |
| 60% des globalen Abfalles |
werden dem Bauen zugeschrieben. D.h.: ohne Bau-Wende keine Klima-Wende!
Daher verfolgt die Betriebsleitung ein „Mehr-Ebenen-Konzept“ der Neuausrichtung und stellt hohe Anforderung an Organisation, Zusammenarbeit, integrale Planung und Qualifizierung des Gebäudemanagements. Folgende Ebenen stehen im Fokus:
- Operative (Umsetzungs-) Ebene/ Projekte:
hier ist E26 längst vorbildhaft im Tun.
- 2017 | Beschluss zur Auslobung des ersten cradle-to-cradle-inspirierten öffentlichen Verwaltungsgebäudes Deutschlands (Erweiterungsbau VG Lagerhaus). Die Planungen sind zwar mit Beschluss aus 12/22 eingestellt, der „Lern-Faktor“ aber ist erheblich: das Vorhaben ist bleibendes „Schlüssel-Ereignis“ und hat bei den Beteiligten zu einem operativen Umdenken (> „Mind-Set“) geführt. |
- KiTa Breitbenden | Pilot-Projekt Nachhaltiges Bauen, BNB Silber Zertifizierung, QNB-Förderung, C2C-Produkte-Zertifikat, R-Beton-Einsatz angestrebt, Klima-positiv. |
- Feuerwache Richterich | 1. Projekt mit Zertifizierungsziel DGNB Gold, Holz-Systembau, Nutzungsprofil DGNB Flex (Bildung + Logistik) |
- Fernstraße, KiTa und Sporthallen | Multi-Funktionalität, DGNB-Gold + C2C-Anteile, Wiederverwendung von Bau-Materialien, Vermittlung über Bauteil-Börse angedacht, Zusammenarbeit mit RWTH, DGNB-Rückbau-Zertifikat in Prüfung |
- Transfer-Ebene:
Die Transfer-Ebene ist geprägt von Wissen, welches angeeignet/ erarbeitet wird in Aus- und Fortbildungen, Vorträgen, Kongressen, Workshops und Exkursionen an Orte des Wandels. Hier nimmt das Gebäudemanagement Kontakt auf auch zu „Forschung und Entwicklung“ der hiesigen Hochschulen und Institute und begleitet Forschungsbemühungen, Entwürfe, Praxis-Arbeiten, Bachelor- und Master-Abschlüsse.
Beispiele:
| RWTH Stegreif zur Bestandsaufnahme von Räumen für einen Gebäude-Ressourcen-Pass |
| Masterarbeit zur Entwicklung einer Entscheidungsmatrix zu „Fassadenbegrünung Städtischer Gebäude |
- Strategische Ebene:
Das Städtische Gebäudemanagement ist strategisch in folgenden Ebenen positioniert:
| Vorsitz im „Arbeitskreis Kommunale Gebäudewirtschaft“ des Städtetages NRW |
| Leitung des „Unterarbeitskreises Nachhaltiges Bauen in Kommunen“ |
| Vorsitz im „Arbeitskreis Maschinen- Elektrotechnik staatlicher und kommunalerVerwaltungen |
| Mitglied in der „Fachkommission Bau und Betrieb kommunaler Immobilien“ beim Deutschen Städtetag |
und kann dort wesentliche Impulse selber einbringen oder mitnehmen.
- Kooperative Ebene:
Zukunft wird neu gestaltet durch „Kooperation“ statt „Wettbewerb“. Daraus erfolgt die Notwendigkeit, Wissen auszutauschen und zu teilen, Erfahrungen gemeinsam zu machen, neue Lernwege zu beschreiten und Networking zu betreiben.
Das Städt. Gebäudemanagement ist Mitglied von
| Klimapositive Städte und Gemeinden (Initiative der DGNB) seit 08/21, |
| Netzwerk Cradle-to-Cradle Regionen („Kommunen der Zukunft gestalten“) seit 01/2022 |
| Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V. als bundesweiter Pilot seit 01/2023 |
und ist auf zahlreichen Fach-Symposien gefragter Gesprächspartner und Treiber, z.B. zuletzt beim
| „Bergischen Symposium – Kommunen bauen zirkulär“ in 03/23 in Solingen oder beim |
| grenzüberschreitenden Austausch „Gemeinsam Zukunft gestalten – zirkulär bauen“ in Heerlen in 04/23 |
| Konsultationen mit dem Verband niederländischer Gebäudemanagement-Leitungen, fachlicher Austausch (geplant in Aachen für 10/2023) |
- Politische Ebene Bund:
Betriebsleitung und „Stabsstelle Nachhaltiges Bauen“ sind vertreten im
| Steuerungsbegleitkreis zur Erstellung einer Nationalen Urban-Mining-Strategie, erste Arbeitssitzung 03/23, Berlin |
| Anfrage Teilnahme „Runder Tisch Nationale Kreislauf-Wirtschafts-Strategie (NKWS) in 05/23 |
Das parallele Bespielen aller fünf aufgezeigten Ebenen führt zwar zu einer
hohen kapazitativen Auslastung der beteiligten fachlichen Treiber bei E26, andererseits aber auch zu einer | |
hohen praktischen Durchschlags- und Tatkraft in Umsetzung, | |
erheblicher Verbreiterung der Wissensbasis und | |
Sichtbarkeit der Stadt Aachen auf landes- und bundesweiter Ebene. |
Ein weiterer Punkt kommt dazu: die Beschäftigung mit „Zukunft“ auf allen Ebenen in allen Bereichen (nicht nur mit „Nachhaltigem Bauen“) führt auch dazu, dass sich „Haltung“ verändert!
Es ist die Stadt Aachen, die mit ihrer zivilgesellschaftlichen Initiative zur Einrichtung eines neuen „SDG 18 – Bewusstseinswandel“ völlig andere, neue Impulse in den großen gesellschaftlichen „Transformationsprozess“hineingibt.
Die Betriebsleitung erkennt zunehmend, dass zur Sicherung einer erfolgreichen Umsetzung der 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 im Äußeren eine „Innere Entwicklung“, also ein verändertes „Mind-Set“ der Handelnden hinzu kommen muss.
Bestätigt wird dies in einem Bericht an das EU-Parlament zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele: dort wird die 2020 gegründete globale Open-Source-Initiative der „Inner Development Goals“ (= IDG’s) führender Transformations-Experten, Wirtschaftswissen-schaftler, Personaler und Organisatoren den SDG’s zur Stärkung an die Seite gestellt.
Fazit:
Dass „Mehr-Ebenen-Konzept“ der Betriebsleitung zur Neuausrichtung des Städtischen Hochbaues ist bereits in vollem Gange und trägt Früchte.
Während andere Städte und Kommunen sich noch orientieren und über Konzepte und Leitlinien nachdenken, wird in Aachen parallel zur Konzeptionierung und Überarbeitung der Planungs-Leitlinien bereits Zukunft gestaltet.
Das Städtische Gebäudemanagement setzt bereits jetzt in allen Neu-, Um- und Erweiterungs-Bauvorhaben Nachhaltigkeits-Kriterien um und treibt aus baufachlichen Erfordernissen und innerer Überzeugung das „Neue Bauen der Zukunft“ voran – auch unter Anwendung der beiden in Deutschland gängigen Zertifizierungs-Systemen BNB und DGNB.
Zudem steigt E26 immer tiefer in das Thema „kreislauf-gerechtes“ und „ressourcen-schonendes“ Bauen ein und hat zuletzt Sorge dafür getragen, dass der neue Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 09.03.2023 zur „Bilanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der zirkulären Wertschöpfungskette/ cradle-to-cradle“ Beachtung findet.
Die Schwerpunktsetzung auf praktische Umsetzung (> „Ins-Tun-Kommen“) zur Erfolgs-sicherung der von der Politik beschlossenen Pilot-Projekte und die Steuerung der Personal-Ressourcen genau darauf hat allerdings zur Folge, dass zwar die Umsetzungs-Aspekte neuen Planens und Bauens stark beachtet werden, allerdings die „Zur-Papier-Bringung“(= Aktualisierung der Planungs-Leitlinien) zurzeit nachläuft.
Hier bleibt das Städtische Gebäudemanagement in Bring-Schuld und muss seine Bemühungen stärken, Theorie und bereits in Projekte einfließende Praxis gleich zu ziehen und noch in 2023 den Spagat zu schaffen, beides ohne Ressourcen-Überdehnung so zu sichern, dass Projekte-Umsetzungen und Leitfaden-Erstellung gesichert sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 119846
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=119846
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-11 E 26_0121_WP18 Sachstand Gebaeudelei SAO.pdf
28.4.2025
162.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 06.06.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:25
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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