6. Juni 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 6Öffentlich

Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim - Detailplanung

FB 36/0285/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Markus Maaßen, Mitarbeiter in der Umweltvorsorgeplanung des Fachbereiches Klima und Umwelt, vertritt in der Sitzung Herrn Dr. Gleißner und steht für Fragen zur Verfügung. Herr Formen nimmt Bezug auf den Titel des Tagesordnungspunktes und erkundigt sich danach, was genau die „Detailplanung“ beinhalte und aus welchem Grunde der Titel des Tagesordnungspunktes 5, in welchem es um die Wanderwegeplanung in Richterich gehe, den Begriff „Baubeschluss“ beinhalte. Herr Maaßen gibt dazu bekannt, dass die Detailplanung erforderlich sei, um einen Baubeschluss zu erwirken und insofern den Stand des Verfahrens wiedergebe. Die Kompetenz des Naturschutzbeirates (Erteilung einer Befreiung) sei jedoch für beide Tagesordnungspunkt gleich.

Herr Maaßen stellt die Wanderwegeplanung anhand einer Power-Point-Präsentation erneut vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Prof. Dr. Wagner kritisiert, dass im Bereich des Maarweges derzeit noch zwei Varianten der Wegeführung vorlägen und er nicht gewillt sei, für beide Varianten die Befreiung zu erteilen. Er bittet daher um Vertagung des Tagesordnungspunktes bis sich die Verwaltung für eine Variante entschieden habe.

Herr Herpertz gibt folgende Punkte zu bedenken, insbesondere bei der Wegeführung über landwirtschaftlich genutzte Flächen:

  1. Wer ist für die Unterhaltung der Wege zuständig?
  2. Wer beseitigt liegen gebliebenen Müll? Werden Abfalleimer aufgestellt?
  3. Wer haftet bei Unfällen, welche infolge der sich auf den Flächen aufhaltenden Tieren entstehen?
  4. Ist die Verlegung von Trittsteinen zulässig? Wer übernimmt hier bei Unfällen die Haftung?

Herr Slevogt empfindet die Möblierung der Natur sehr fragwürdig. Er befürchtet durch die Wegeverbreiterung auch die Zunahme des E-Bike-Verkehrs. Ebenso teilt er die Bedenken des Herrn Herpertz hinsichtlich des Mülls. Auch befürchtet er die Störung von Vogelbrutstätten und fordert eine Hundeanleinpflicht.

Herr Bündgens schlägt vor, Notfallfahnen für Polizei und Rettungsdienst aufzustellen.

Herr Mayr sieht ebenfalls Probleme mit den Tieren auf den Weiden, insbesondere beim Mitführen von Hunden. Er fordert daher ebenfalls eine Anleinpflicht. Bei der Variante am Maarweg kritisiert er die Entnahme von Totholz, da dieses ökologisch sehr wertvoll sei. Hinsichtlich der geplanten Wegeführung im Münsterwald teilt Herr Mayr mit, dass er sich dieser keinesfalls anschließen könne. Dazu führt er aus, dass der westliche Teil des Münsterwaldes bisher touristisch noch nicht erschlossen sei und er Konflikte mit dem dort ansässigen Schwarzstorch befürchte. Auch die Wegeführung am Steinbruch in Hahn sehe er aufgrund der sich dort befindlichen streng geschützten Arten wie der Geburtshelferkröte und dem Uhu kritisch. Auch äußert Herr Mayr Bedenken zur Wegeführung im Freyenter Wald. Hier gebe es bereits Probleme mit Wanderern und Mountainbikern, die sich nordöstlich des Freyenter Waldes illegal Zugang schafften. Er schlägt hier eine Verlegung des angedachten Weges vor.

Frau Jung macht sich Sorgen um die Sicherheit von weidenden Tieren, beispielsweise durch liegenbleibenden Müll und umherlaufenden Hunden, und sieht Probleme bei der Haftung im Falle eines Schadens.

Herr Brandt weist darauf hin, dass die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Aus diesem Grunde sehe er es sehr kritisch, dass nun auch noch Teile der Flächen in die Nutzung von Wanderwegen übergingen.

Frau Bümmerstede führt aus, dass sie alle angeführten Argumente nachvollziehen könne. Sie weist allerdings an dieser Stelle darauf hin, dass es um die naturschutzrechtliche Befreiung zur Aufstellung von Pfosten für Schilder und Drehkreuzen gehe und die Haftungsfrage zwar wichtig sei, jedoch keinen Belang des Naturschutzes darstelle. Gespräche mit den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen seien durch die zuständigen Wanderwegeplaner teilweise bereits geführt worden bzw. würden noch stattfinden.

Herr Prof. Dr. Wagner weist darauf hin, dass die Flächeneigentümer ihr Einverständnis zur Freigabe der Flächen für die Anlegung der Wanderwege geben müssen und eine Realisierung anderenfalls gar nicht möglich sei. So könne auch der NABU als Eigentümer der Fläche am Steinbruch in Hahn sein Einverständnis verwehren und das Vorhaben würde nicht weiterverfolgt werden können.

Er betont an dieser Stelle nochmals, dass er hinsichtlich der beiden vorgestellten Varianten am Maarweg keinen Vorratsbeschluss erteilen wolle.

Herr Dr. Laurien weist diesbezüglich darauf hin, dass für den Bereich am Maarweg lediglich aus Gründen von Unwägbarkeiten hinsichtlich der Flächen die Vorstellung von zwei Varianten erfolgt sei.

Herr Formen führt aus, dass es sich bei dem Knotenwanderpunktsystem um eine touristische Maßnahme handele, welche eine enorme Qualitätsänderung der Landschaft nach sich ziehe. Er kritisiert, dass die Kompetenz des Naturschutzbeirates auf die Genehmigung zum Aufstellen von Drehkreuzen und Pfosten reduziert werde und außer Acht gelassen würde, dass das Gremium andere Gedanken zu dem Konzept habe, welche nicht in die Planung einfließen würden.

Auch Frau Jung gibt diesbezüglich zu bedenken, dass durch die Genehmigung zum Aufstellen von Drehkreuzen und Pfosten eine Freigabe der Wege erfolge.

Frau Bümmerstede führt an dieser Stelle aus, dass das Gesamtkonzept bereits in der vergangenen Sitzung durch Herrn Dr. Gleissner vorgestellt worden sei und es in der heutigen Sitzung um die erforderliche Befreiung für die Errichtung der baulichen Anlagen (hier: Pfosten und Drehkreuze) gehe; die weiteren angesprochenen Punkte stellten keinen Verbotstatbestand des Landschaftsplans dar und bedürften insofern auch keiner Befreiung.

Herr Formen kritisiert, dass die Erarbeitung der Wanderwegeführung zwar mit verschiedenen Partnern (Heimatverein, Politik) erfolgt sei, der Naturschutzbeirat jedoch nicht von Beginn an in die Planung einbezogen worden ist.

Herr Herpertz ist der Auffassung, dass seitens der Verwaltung die in der vorhergehenden Sitzung aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet worden seien und plädiert daher dafür, die beantragte Befreiung abzulehnen.

Herr Prof. Dr. Wagner teilt mit, dass er die Planung nur teilweise kritisch betrachtet und er einigen Punkten zustimmen könne.

Frau Bümmerstede schlägt vor, dass die als unkritisch betrachteten Punkte zur Abstimmung gebracht werden und die kritischen Punkte zunächst zurückgestellt werden und dem Naturschutzbeirat bzw. den Verbänden die Möglichkeit gegeben werde, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen, so dass daraufhin nochmals eine Prüfung in der Abteilung Grünplanung des Fachbereiches Klima und Umwelt erfolgen könne.

Herr Prof. Dr. Wagner teilt mit, dass er die laufenden Nummern 03a und 03b (Variantenentscheidung) sowie die laufende Nummer 12 (Münsterwald) kritisch sehe und hier eine Vertagung der Entscheidung befürworte.

Herr Mayr betont nochmals, dass er keine Totholzentnahme wünsche. Frau Bümmerstede weist an dieser Stelle darauf hin, dass abgestorbene Äste lediglich aus den Bäumen/Gehölzen entfernt werden solle und nicht das liegende Totholz.

Herr Mayr kritisiert, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster /Walheim bereits in der Sitzung am 22.08.2022 über die Wanderwegeplanung informiert worden sei, wohingegen der Naturschutzbeirat erstmalig in seiner Sitzung am 25.04.2023 darüber Kenntnis erlangt habe. Dazu gibt Herr Maaßen bekannt, dass der Vorschlag zur Ausarbeitung eines Wanderknotenpunktsystem aus der Politik kam und der Bezirk an die Verwaltung herangetreten sei. Insofern habe zunächst auch nur im Bezirk eine Beratung stattgefunden. Der Naturschutzbeirat wurde einbezogen, sobald die untere Naturschutzbehörde beteiligt wurde.

Herr Formen formuliert entsprechend des Vorschlages von Frau Bümmerstede (s.o.) einen geänderten Beschlussvorschlag, welcher zur Abstimmung gebracht wird.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht. Die Entscheidung über die Befreiung der laufenden Nummern 03a, 03b und 12 (vgl. Vorlage) wird vertagt. Der Naturschutzbeirat erhält die Gelegenheit, bis 14 Tage vor der August-Sitzung am 15.08.2023, grundsätzliche naturschutzfachliche Vorschläge zum Wanderknotenpunktsystem bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht.

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Detailplanung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 17.08.2022 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor.Das Thema „qualitätsvolles Wandern“ nimmt weiterhin im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein.Im aktuellen Bestand gibt es 6 Rundwanderwege im Bezirk und überregionale Wanderwege wie denHauptwanderweg des Eifelvereins, den Eifelsteig, die Inderoute und die Grenzroute 1 (Anlage 1).

Detailplanung der Wanderwege im Bezirk (Anlage 2)
Entwicklungsziele: Im künftigen Knotenpunktsystem mit zusätzlichen Querbindungen und der Anbindung an das Knotenpunktnetz im Aachener Wald und grenzüberschreitend nach Ostbelgien entsteht ein durchgängiges Wegenetz.Aus Qualitätsgründen werden die Trassen, wenn möglich, weg von versiegelten Flächen, teils befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt. Die vorliegende Detailplanung wurde in Kooperation mit dem Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren e.V., entwickelt und mit derstädtischen Fachverwaltung und der Stabsstelle Tourismus bei der Städteregion und angrenzenden Kommunen abgestimmt. Vorschläge der Bezirksvertretung vom 17.8.2022 wurden integriert. Das Corporate Design des Stadtweiten Knotenpunktsystems für Wandern wird berücksichtigt (Anlage 3).

Mengenbilanz nach Umsetzung der Planung

Art

km

Bemerkung

Bestand

71,6

davon 8,6 km in Breinig, Gemeinde Stolberg (bisherige Route 1 und 4)

entfallend

-6,7

wegen mangelnder Qualität, zusätzlich: bisher nicht markierter Vennbahnweg großenteils nicht mit einbezogen

neue bzw. vorhandene nicht mehr markierte Verbindungen

25,5

detaillierte Liste in Anlage 4; auf Grundlage ehemaliger Beschlüsse der Bezirksvertretung von 1977-1978, großenteils dargestellt in Stadtplan 1989 mit Wanderwegen (Anlage 6)

Summe Wanderwegenetz

90,4

Aktuelle Vergabe

88,6

minus 1,8 km: Verbindung zum Aachener Wald und via Falkenbach-Viadukt (später)

Der Startpunkt am Korneliusmarkt erhält eine aktualisierte Übersichtskarte. Ein zusätzlicher Startpunkt mit Übersichtskarte wird im Freizeitgelände am Eifelsteig eingerichtet. Zum Wegeverlauf in Höhe der Brücke Hahn, die durch die Flut im Juli 2021 zerstört wurde, gibt es noch keinen abschließenden Lösungsvorschlag. Darüber wird zum gegebenen Zeitpunkt gesondert berichtet (Bezug: Antrag der CDU-Fraktion im Bezirk vom 22.4.2022). Die Ausweisung der 6 lokalen Rundwege entfällt künftig, die o.g. überregionale Wege werden weiterhin gesondert markiert.

An zwei Querungen der Monschauer Straße in Höhe Walheimer Straße und Schmithofer Weg sind Mittelinseln für Fußgänger zur sicheren Querung notwendig (Tempolimit 70 km/h) .

Maßnahmenin Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind Beteiligung des Naturschutzbeirats

Alle geplanten Wanderwege der Vorlage verlaufen – bis auf einen Fall - auf bereits bestehenden (Fuß-)Wegen, die großenteils öffentlich gewidmet sind. Sieben Wegeabschnitte jedoch sind nicht öffentlich gewidmet und liegen im Landschaftsschutzgebiet. In Abstimmung mit der und nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde ist hier die Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich, weil entlang dieser sieben Abschnitte u.a. Markierungsposten, die mit einem Betonfundament gegründet sind, aufgestellt werden wie folgt:

Details in Liste der Wegverbindung in Anlage 4

lfdnr.

Knoten

Bezeichnung

Bemerkung und vorgesehene Maßnahme, die von den Verboten des Landschaftsplans erfasst ist

03a

8-10

Maarweg: Variante A: 140 m Pfad auf städt./privater Wiese

priv. Parzelle von Landwirt, Zustimmung liegt vor;neuer Wiesenpfad ohne Wegebau
Maßnahme1 Drehkreuz und 2 Pfosten

03b

8-10

Maarweg: Variante B: 280 m Pfad auf städt. Wiese

neuer Wiesenpfad ohne Befestigung am Rand von verpachteter Wiese; Maßnahme:Einbau 1 Drehkreuz und 2 Pfosten; kein Wegebau; am Rand der städt. Wegeparzelle "Bahnesweg" früher gewidmet als VöG 53: Verkehrssicherung notwendig an Bäumen auf einer Länge von 114 m

12

78-99

Anbindung Münsterwald-West - Ostbelgien

Maßnahme: 4 Pfosten entlang Forststraße auf dt. Gebiet

15

34-36

Zielwegweisung Varnenum

Wanderweg bereits ausgeschildert; gesonderter Antrag aus der BV vorliegend; Maßnahme: 1 Stahlpfosten mit Zielwegweisung am Kn. 36

19

81-85

Pfad Zeisigweg -Bergfeld

städt. Wiesenpfad / Wirtschaftsweg (ehem. Straßenbahntrasse) über (Mäh)wiesen mit mehreren vorh. Drehkreuzen; Erlaubnisschilder im Gelände vorh.; Maßnahme:4 neue Pfosten

20

52

Walheim Freizeitgelände

auf Waldparkplatz. am Zielwegweiser Eifelsteig: 1 neue Orientierungstafel für Startpunkt 2; Maßnahme:2 Punktfundamente

23

12-7

Wilburgpfad - Ritscheider Weg

öff. gewidmeter Fußweg Nr. 62 über städt. u. private Wiese

Maßnahme: 2 Drehkreuze durch Weidezaun; Übergang Bach mit 1 Trittstein anstelle baufälliger Brücke, die abgebrochen wird

Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Seitens des FB Klima und Umwelt wurden für den städtischen Haushalt in 2022 angemeldet:

für 2023: 15.100 € für die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)

für 2024: 173.000 € für den Bau des Knotenpunkt-Systems

r den o.g. Planungsbereich soll nun ein Markierungskataster extern vergebenen für die vorgesehenen 88,6 km Wegestrecke i.H.v.15.286 €mit 80Knoten undentsprechendenZwischenmarkierungen, und die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung um den entsprechenden Beschluss, wie untenan formuliert.Aus dem Markierungskataster ergeben sichdann die genauen Mengen an Pfosten und Schildern zum Bau des Knotenpunktsystems.Die durchschnittlichenEinzelpreise für die Produktion und Montage beziehen sich auf die vorliegenden Werte aus dem vorliegenden Knotenpunkt-Kataster aus März 2023 für Richterich. Daraus ergibt sich ein Kilometerpreis von ca. 1240 € / km für Produktion und Montagebei einer kalkulierten Baukostensteigerung von ca. 18% bis zur Ausschreibung. Inklusive weiterer Kosten für Planung, Layoutarbeiten, die beiden Orientierungstafeln an den Startpunkten, 5 Drehtürchen und die beiden Mittelinseln an der Monschauer Straße werden Gesamtkosten r den Bau von 161.700plus der o.g. Katasterplanung i.H.v.15.286 €kalkuliert.

Bereits im Laufe von 2023 soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag für Lieferung von Beschilderungsmaterial und ein mehrjähriger Rahmenvertrag zum Routenbau ausgeschrieben werden, beginnend mit dem Bereich Richterich. Diekonkrete Vergabe von Produktion und Bau für den Bereich von Kornelimünster/Walheim soll – nach Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde –ab Mitte 2024 erfolgen (Details in Kostenrechnung in Anlage 5).

Zurückgestellt: Die Verbindung 14 kann erst nach Sanierung des Falkenbach-Viadukt realisiert werden. Die Verbindung 18a zum Aachener Wald kann erst nach Vorliegen der baurechtlichen Klärung umgesetzt werden; eine Festsetzung des künftigen Wanderwegs 18a von Knoten 7- 82 im neuen Landschaftsplan wird empfohlen.

Folgekosten: Nach Fertigstellung wird das Knotenpunktsystem halbjährlich kontrolliert und Mängel werden sofort behoben, um die Qualität nachhaltig zu gewährleisten wie im Aachener Wald. Kontrollarbeiten werden pauschal und Reparaturen nach Einzelpreisen abgerechnet. Im Schnitt fallen dafür bei externer Vergabe 120 € /km und Jahr an.

7,6 km werden bereits durch die Fa. Routenwartung Hoogen unterhalten. Zusätzliche 9723 Euro für weitere 81 km, zusammen 88,6 km, wurden aktuell vom FB Klima und Umwelt für den städtischen Haushalt ab 2025 ff. angemeldet im Produkt 4-130101-905-8, Sachkonto 52410000(Details in Kostenrechnung in Anlage 5).Die vorhandenen Rundwege 1-6 werden bisher vom hiesigen Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren, unterhalten. Ob Teilbereiche des Wegenetzes weiterhin und in welchem Umfang durch die Ortgruppe in Eigenleistung unterhaltet werden können, ist noch nicht geklärt. Auch dann müssen dafür anteilige Material- und Fahrtkosten im Budget berücksichtigt werden. Ergebnissedazu in der Vorlage zum Baubeschluss.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-130101-400-00600-900-1, SK 78350000 / 4-130101-404-1, SK 52560000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0 €

0 €

0 €

0 €

Auszahlungen

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

ab 2025 ff

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

0 €

9.722 € *

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

0 €

-9.722 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben


* Folgekosten fallen ab 2025 an, gesonderte Vorlage für Bezirk Richterich zum gleichen Thema

Folgekosten ab 2025 für den Bezirk Kornelimünster/Walheim (9.722,00 € p.a.).

Die Folgekosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 unter 4-130101-905-8, SK 52410000 Unterhalt Wanderwege „Grenzrouten“anzumelden.

Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

8 ja-Stimmen, 4 nein-Stimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-17 FB 36_0285_WP18 Wander-Knotenpunktsy SAO.pdf

16.11.2024

14.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 06.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:26

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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