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Erweiterung des Kreises der Aachen-Pass-BerechtigtenRatsantrag Nr. 332/18 der Fraktion Die Linke „Kreis der Aachen-Pass-Empfänger*innen erweitern“

FB 56/0296/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die grün-rote Koalition vor Sitzungsbeginn einen geänderten Beschlussvorschlag vorgelegt. Dieser befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift, siehe TOP 1 „Eröffnung der Sitzung“).

Frau van der Meulen meldet sich zu Wort. Sie sei geschockt über die geringe Nutzungsquote des Aachen-Passes. Laut Untersuchung der Verwaltung nehmen von den 40.000 Berechtigten derzeit nur ca. 1,7% Vergünstigungen des Aachen-Passes in Anspruch. Frau van der Meulen fragt nach den Gründen dafür. Im Übrigen kündigt sie Zustimmung zum geänderten Beschlussentwurf der Koalition an.

Frau Radermacher fragt die Verwaltung nach den Möglichkeiten eines automatisierten Versands des Aachen-Passes an Wohngeldberechtigte bzw. nach Beantragung durch Wohngeldberechtigte im Einzelfall.

Mehrere Wortbeiträge von Ausschussmitgliedern befassen sich zudem mit den Gründen, warum der Fachbereich Sport keinerlei statistische Daten über die Nutzung des Aachen-Passes bei Sportangeboten vorliegen habe.

Herr Frankenberger informiert darüber, dass

-vor einer etwaigen automatisierten Zusendung des Aachen-Passes an die zurzeit ca. 5.000 Wohngeldberechtigten vom Land aus Datenschutzgründen die schriftliche Zustimmung jedes einzelnen Berechtigten zur Datenübermittlung an die Stadt Aachen abgefragt werden müsse. Er erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an das analoge Verfahren, das im Falle von SGB II-Bezieher*innen mit dem Jobcenter praktiziert wird

-demgegenüber die Umsetzung im Rahmen eines Antragsverfahrens - auf Abruf der Wohngeldberechtigten (Antragsverfahren) – für die Verwaltung einfacher umzusetzen/zu handhaben sei. Entsprechende Hinweise an die Berechtigten könnten beispielsweise bereits in das Online-Antragsverfahren (Wohngeld) eingearbeitet werden. Außerdem könnte ggf. mit Hilfe von Info-Flyern auf einen Anspruch der Wohngeldberechtigten auf Erhalt eines Aachen-Passes hingewiesen werden.

-der Fachbereich Sport keinerlei Daten über die Nutzung vorliegen habe. Dies sei möglicherweise darauf zurückzuführen, dass z. B. in den städtischen Schwimmbädern im Kassensystem nur die Zahl der „ermäßigten Tickets“ registriert werde, aber nicht der Grund für die Ermäßigung, z. B. Schüler*in/Studierende*r, Aachen-Pass-Inhaber*in etc.

Frau Dr. Oidtmann weist noch einmal auf die Notwendigkeit hin, dass die Verwaltung zur Umsetzung des geänderten Beschlusstextes sowohl Vorschläge für das Verfahren, wie Wohngeldbezieher*innen den Aachen-Pass erhalten können, als auch die Attraktivierung der Angebote des Aachen-Passes selbst, im Sinne einer stärkeren Nutzung durch die Berechtigten, erarbeiten solle. Auch im Hinblick auf die geringe Nutzungsquote bittet Frau Dr. Oidtmann um zeitnahe Vorschläge der Verwaltung - möglichst bereits nach der Sommerpause.

Herr Tillmanns signalisiert Zustimmung der CDU-Fraktion zum geänderten Beschlussvorschlag der Koalition. Er bezeichnet die Attraktivierung des Passes und die Erhöhung der Nutzer*innenquote als „Mammutaufgabe“, die angegangen werden müsse. In seinem Wortbeitrag beschäftigt Herr Tillmanns sich mit der Frage, auf welche Weise die vergünstigten Angebote des Aachen-Passes besser beworben werden könnten, damit sie in Zukunft stärker genutzt werden könnten.

Frau Braun dankt der LINKEN-Fraktion für ihren Antrag. Dadurch sei das Problem erst sichtbar geworden. Frau Braun begrüßt die Ausweitung der Aachen-Pass-Berechtigung auf den Kreis der Wohngeldbezieher*innen. Im Detail spricht sie sich für ein Antragsverfahren aus. Außerdem regt sie an darüber nachzudenken, ob nicht auch eine Lösung auf der Ebene der Gebührensatzungen (Gebührensenkungen für bestimmte privilegierte Gruppen) nicht sinnvoller wäre als dass Aachen-Pass-Versand-Modell.

Herr Schweden gibt zu bedenken, dass ein Grund für die geringe Nutzungsquote des Aachen-Passes auch die mit dem Vorzeigen des Ausweises für die Berechtigten immer verbundene Stigmatisierung etwa an der Schwimmbad- oder Museumskasse sein könne. Insofern regt Herr Schweden eine Prüfung an, ob eine Zusammenführung mit dem nicht stigmatisierenden Ehrenamtspass oder eine Umbenennung des Aachen-Passes möglich sind.

Frau Bürgermeisterin Scheidt erinnert daran, dass der Aachen-Pass in den 1980er Jahren ursprünglich mit dem Titel „Armenpass“ gestartet sei. Sie plädiert für eine Attraktivitätssteigerung des Angebots für die Nutzer*innen, insbesondere schlägt sie die öffentliche Publikation einer Liste vor, die dokumentiert, wann, wo, welche Ermäßigung in Anspruch genommen werden könnte. Außerdem spricht sie sich dafür aus, dass die Verwaltung auf alle Veranstalter*innen in Aachen zugehen möge, z. B. den ALRV, die Alemannia Aachen usw. damit diese gebeten würden, im Rahmen ihrer Veranstaltungswerbung die Rabattierung durch den Aachen-Pass gleich mitzubewerben. Am Ende ihres Wortbeitrags erklärt Frau Bürgermeisterin Scheidt, dass sie sich auf lange Sicht die automatisierte Versendung der Aachen-Pässe auch an die Wohngeldbezieher*innen wünsche.

Herr Frankenberger erklärt für die Verwaltung, dass es möglicherweise ein Weg sein könne, im Rahmen eines Projekts mit der Katholischen Hochschule Aachen mit Hilfe einer Umfrage unter den Aachen-Pass-Nutzer*innen statistische Daten zur Nutzung des Passes für Sportangebote zu erheben.

Frau Keßler-Wiertz regt an, zur Gewinnung von Daten über die Nutzung des Aachen-Passes in den Bereichen Sport, Bibliothek, Theater usw. gegebenenfalls auch auf die Möglichkeit einer Umfrage durch Mitarbeiter*innen des Quartiersmanagements oder der Schuldner*innenberatung der Verbraucherzentrale Aachen zurückzugreifen.

Am Ende der Debatte lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag der Koalition abstimmen.

Einstimmig wird in wie folgt geänderter Fassung beschlossen:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine Erweiterung des Personenkreises um die Gruppe der Wohngeldberechtigten hätte, wenn diesen einen Aachen-Pass auf Antrag erhalten würden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Kreis der Aachen-Pass-Berechtigten aus den in der Vorlage genannten Gründen nicht zu erweitern.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion Die Linke. beantragt mit Ratsantrag vom 02.02.2023 die Erweiterung des Personenkreises der Aachen-Pass-Empfänger*innen.

Berechtigter Personenkreis

Gemäß § 1 der Richtlinien der Stadt Aachen gehören zum berechtigten Personenkreis Personen, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (ca. 6000 Kinder) und Empfänger*innen von wirtschaftlicher Jugendhilfe sind.

Darüber hinaus Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder deren Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt ist.

Vom Rundfunkbeitrag befreit sind:

-Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II, dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII oder dem

AsylbLG.(insgesamt ca. 32.000 Berechtigte)

-Empfänger*innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),

von Berufsausbildungsbeihilfen oder von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff SGB II, wenn die

Empfänger*innen nicht bei den Eltern wohnen. Ausnahmen sind hier nach § 1 Abs. 3 der

Richtlinie Studierende, da der Studienausweis die Inanspruchnahme der Vergünstigungen

ermöglicht.

-Bezieher*innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bzw.§ 27 d BVG.

-Bezieher*innen von Pflegegeld nach dem Landepflegegeldgesetz.

-Bezieher*innen von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

-Bezieher*innen von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz.

-Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz

1 Nr. 2 Buchstabe c LAG).

Der Rundfunkbeitrag kann ermäßigt werden:

-Für behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung 80 % beträgt und denen das

Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde.

-Für Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad

der Behinderung von wenigstens 60% allein wegen der Sehbehinderung und denen das

Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde.

-Für Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos oder denen eine ausreichende Verständigung

über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen „RF“

zuerkannt wurde.

Erweiterung der Berechtigten

Der aktuelle Personenkreis umfasst insbesondere Transferleistungsempfänger*innen und Personen mit einer Behinderung. Will man diesen Personenkreis erweitern, kommt als sinnvolle Personengruppe nur die Gruppe der Wohngeldberechtigten in Betracht. Eine Differenzierung innerhalb dieser Gruppe z.B. Berechtigung nur für Personen, die trotz Wohngeld mit maximal 10 Prozent über dem Leistungssatz nach dem SGB II liegen, würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da ein zusätzliches Prüfverfahren eingeführt werden müsste. Daher kommt nur die Erweiterung des Personenkreises um alle Wohngeldberechtigten in Betracht. Ein automatischer Versand des Aachen-Passes mit dem Wohngeldbescheid ist nicht möglich, da die Wohngeldbescheide zentral durch das Land versandt werden. Auf Grund dessen kommt nur der zusätzliche Versand der Aachen-Pässe in Betracht oder die Ausgabe des Aachen-Passes auf Antrag. Der zusätzliche Versand ist mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand und mit zusätzlichen Portokosten verbunden. Die Ausgabe auf Antrag führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand und zusätzlichem Kund*innenaufkommen.

Eine Anfrage bei den zuständigen Stellen hat ergeben, dass im Jahr 2022 der Aachen-Pass wie folgt genutzt wurde:

VHS142 registrierte Kund*innen mit Aachen-Pass

Museen192 Besucher*innen mit Aachen-Pass

Bibliothek354 registrierte Nutzer*innen mit Aachen-Pass

Sportamtkeine Angaben möglich

Die Anfrage zeigt, dass nur ein geringer Prozentsatz der Berechtigten (ca. 1,7 % von 40.000 Berechtigten) tatsächlich die Angebote des Aachen-Passes nutzen. Eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten um Personen, deren finanziellen Möglichkeiten größer sind als die des bisherigen Personenkreises, wird die Zahl der Aachen-Pass-Nutzer*innen nur unwesentlich erhöhen. Dieser geringe Effekt rechtfertigt nicht den zusätzlichen Arbeitsaufwand bzw. die Mehrausgaben. Daher wird vorgeschlagen, die Erweiterung des Personenkreises abzulehnen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-22 FB 56_0296_WP18 Erweiterung des Krei SAO.pdf

19.11.2024

626.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 15.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:37

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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