15. Juni 2023 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0104/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen: Akademischer Seglerverein der RWTH Aachen e.V. Segeljolle 1.950,00 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

Akademischer Seglerverein der RWTH Aachen e.V.

Segeljolle

1.950,00 €


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Akademische Seglerverein der RWTH Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einer vereinseigenen Segeljolle gestellt. Diese wird benötigt, da eine alte Jolle aufgrund von altersbedingter Materialermüdung nicht mehr einsatzbereit ist. Das neue Boot soll allen Mitgliedern darüber hinaus durch einen einfacheren Aufbau und eine simplere Handhabung den Einstieg in das sportliche Jollensegeln ermöglichen. Das Boot soll allen Mitgliedern zur kostenlosen Nutzung am Rurseezur Verfügung gestellt sowie bei Jugendsegellagern genutzt werden.

Da ein Neukauf den finanziellen Rahmen übersteigt, soll ein gebrauchtes Boot gekauft werden. Laut vorliegendem Gebrauchtangebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Segeljolle 7.800,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Akademischen Seglerverein der RWTH Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.950,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 28.04.2023 erhalten.

Der Haushaltsansatz 2023 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.950,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 8.050,00 € zur Verfügung stehen würden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-23 FB 52_0104_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

19.11.2024

130.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 15.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:37